Laut dem Aargauer Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht sind zwei Tatabläufe möglich: Die vier Opfer wurden umgebracht, und das Haus wurde angezündet, nachdem die Frau zum zweiten Mal vom Geldabheben zurückkam. Oder drei der vier Opfer waren schon tot, als die Frau – das vierte Opfer – das zweite Mal Geld abhob.
Markus Melzl war 39 Jahre im Dienst der Basler Staatsanwaltschaft. Er gibt im Interview mit der «Basler Zeitung» seine Einschätzung zum Fall ab: Es spreche vieles dafür, dass den Erpressern die Kontrolle entglitten sei. «Irgendetwas Unplanmässiges muss vorgefallen sein.» Ein Zwischenfall müsse sie aus dem Konzept gebracht haben «und im Sinne der Chaostheorie brach alles zusammen». Er glaube an jüngere, unerfahrene Kriminelle.
Täter überrascht?
Eine vorstellbare Variante könne laut Melzl sein, dass beispielsweise die Täter den jüngeren Sohn als Geisel zurückbehalten haben, während die Mutter das Geld holte. In der Zwischenzeit könnte der ältere Sohn mit seiner Freundin heimgekommen sein und damit die Geiselnehmer überrascht haben.
Die Mutter Carla S. wurde gefilmt, wie sie kurz vor ihrem Tod bei zwei Banken Geld abhob – die Vermutung liegt nahe, dass sie dies unter Zwang tat. Laut Markus Melzl werden Opfer in solchen Fällen oft von den Tätern begleitet, wie er der «Basler Zeitung» sagt. «Vielleicht beobachtete sie einer der Täter von einer Strassenecke aus, wie sie bei den Bankautomaten Geld bezog. Oder man folgte ihr mit dem Auto.» Vorstellbar sei auch, dass die Täterschaft im Fahrzeug der Frau mitfuhr.
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