Morde von Rupperswil
14.03.2018 um 10:38Blacklady113 schrieb:Ein lebenslängliches TätigkeitsverbotWas bedeutet das?
Tätigkeitsverbot? Dass er nie arbeiten darf?
Blacklady113 schrieb:Ein lebenslängliches TätigkeitsverbotWas bedeutet das?
Blacklady113 schrieb:@frauZimtDas wäre in dem Zusammenhang logisch.
das bedeutet nach meinem Verständnis, dass er aufgrund seiner Neigungen, lebenslang nicht mehr mit Kindern arbeiten darf. Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege.
PurePu schrieb:@frauZimtO.K.
Wird in D auch so gemacht. Er darf keine Tätigkeit ausführen, wo er Berührung mit Kindern/Jugendlichen hat.
Diginoma schrieb:Beide Gutachter halten ihn langfristig für therapierbar.Ich habe mir daraufhin nochmal den geschilderten Tatverlauf durchgelesen. Mich wundert diesbezüglich seit langem nichts mehr, aber im vorliegenden Fall wundert es mich ganz besonders nicht mehr.
Klee8 schrieb:Wir müssen uns zufrieden geben, wenn er auch nur die ordentliche Verwahrung erhält.Ja, hoffentlich ...
Klee8 schrieb:Wir müssen uns zufrieden gebenWir müssen uns zufriedengeben..? Nein. Aber wir müssten uns damit abfinden.
Früher dachte N., er habe alles unter Kontrolle und sich aus Angst und Scham keine Hilfe geholt. Jetzt ist der 34-Jährige gewillt, eine Therapie zu machen, wie er betont. «Für mich war es auch eine Erleichterung, als ich mit den Gutachtern sprach.» Viele Dinge habe er in der Therapie das erste Mal ansprechen können. «Das war ein gutes Gefühl.» Sein Ziel sei es, «wieder einmal in der Gesellschaft und resozialisiert zu sein».https://www.blick.ch/news/schweiz/vierfach-killer-von-rupperswil-ag-vor-gericht-so-verlief-der-erste-prozesstag-id8110602.html
PurePu schrieb:@frauZimt@PurePu
Schau mal hier:
"Für ein Berufsverbot bei Ersttätern gelten ganz besonders strenge Anforderungen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 25. April klargemacht hat (AZ 4 StR 296/12). BGH-Sprecher Bertram Schmitt sagt, dass ein Berufsverbot bei einem Ersttäter nicht generell ausgeschlossen sei - es müsse nur besonders begründet werden."
Quelle: http://m.spiegel.de/panorama/justiz/kindesmissbrauch-in-hamburg-kein-berufsverbot-fuer-erzieher-stefan-h-a-929722.html
Alles andere wäre Fachliteratur.
Klee8 schrieb:wenn er auch nur die ordentliche Verwahrung erhält. Das bedeutet in der Schweiz eine längere Haft als Lebenslange Haft.Ist das so? Eigentlich doch nicht.
Blacklady113 schrieb:Eine Frage: diese ganzen Schadensersatzforderungen.... gehen die direkt an den Angeklagten? Ich meine, der wird das alles ja gar nie bezahlen können - steht doch schon jetzt fest. Springt da der Staat ein und er hat dann Schulden beim Staat? Oder muss man das ganze eher symbolisch sehen?Das sind seine Schulden.
Blacklady113 schrieb:Schadensersatzforderungen.... gehen die direkt an den Angeklagten? Ich meine, der wird das alles ja gar nie bezahlen können - steht doch schon jetzt fest. Springt da der Staat ein und er hat dann Schulden beim Staat? Oder muss man das ganze eher symbolisch sehen?Ja muss der Staat aufkommen! Zurecht! Und wenn der Staat mal begriffen hat, dass solche Taten extrem bestraft wird. Soll der Staat auch die Kosten von Ermittlern aufkommen! Ganz einfach, der Täter ist gefasst und man hat zwei Familien geretttet, soll der Bund bezahlen! Nicht nur Aargau!!! Kann doch nicht wahr sein, dass Aargau noch bestraft wird, obwohl sie zwei Familien in