Zwei psychiatrische Gutachten im Vierfachmord von Rupperswil Dieser Inhalt wurde am 23. Januar 2018 09:36 publiziert23. Januar 2018 - 09:36
Im Gebäude der Mobilen Polizei in Schafisheim AG findet ab dem 13. März der Prozess des Bezirksgerichts Lenzburg gegen den Vierfachmörder von Rupperswil statt. Das provisorische Gerichtsgebäude befindet sich nur wenige 100 Meter vom Tatort entfernt.
Im Prozess zum Vierfachmord von Rupperswil AG werden zwei psychiatrische Gutachter befragt. Ein 34-jähriger Schweizer muss sich sich ab dem 13. März vor dem Bezirksgericht Lenzburg wegen mehrfachen Mordes verantworten.
Die auf vier Tage angesetzte Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Mobilen Polizei in Schafisheim statt. Der erste Verhandlungstag beginne mit der Befragung von zwei Gutachtern, teilte das Generalsekretariat der Gerichte Kanton Aargau am Dienstag mit.
Die Staatsanwaltschaft gab zwei psychiatrische Begutachtungen des Mannes in Auftrag. Dies bestätigten die Justizbehörden nun erstmals. Mindestens zwei unabhängige Gutachten sind notwendig, damit ein Gericht gegen einen Täter eine lebenslängliche Verwahrung aussprechen kann.
Der Angeklagte muss wegen mehrfachen Mordes mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe rechnen. Die Staatsanwaltschaft wird ihren Strafantrag im Laufe der Verhandlung stellen. Der Angeklagte soll gemäss Zeitplan des Gericht im Verlauf der Verhandlung befragt werden.
Der Mann, der in Rupperswil unweit des Tatortes gewohnte hatte, befindet sich seit Ende Dezember 2016 im vorzeitigen Strafvollzug. Der Schweizer ist auch wegen mehrfacher räuberischer Erpressung, mehrfacher Geiselnahme, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher sexueller Nötigung, Brandstiftung sowie mehrfacher strafbarer Vorbereitungshandlungen angeklagt.
Kinderpornografie gefundenDie Staatsanwaltschaft beschuldigt den Angeklagten zudem der mehrfachen Pornografie. Die Untersuchungsbehörden fanden auf den beschlagnahmten elektronischen Geräten des Mannes umfangreiches kinderpornografisches Material.
Dieses hatte er aus dem Internet heruntergeladen. Es gebe keine Hinweise darauf, dass sich der Beschuldigte vor der Tat in Rupperswil jemals in sexueller Absicht einem Kind genähert habe, teilte die Staatsanwaltschaft früher mit.
https://www.swissinfo.ch/ger/zwei-psychiatrische-gutachten-im-vierfachmord-von-rupperswil/43845032