LittleNicki schrieb:Meinst du die Verteidigung will darauf hinarbeiten das der Angeklagte nicht verurteilt werden könnte weil das Protokoll nicht unterschrieben ist?
Nein, so direkt nicht. Worauf die Verteidigung hinaus will kann ich nicht einschätzen, da in der Berichterstattung sehr selten klar wird, wer welche Fragen an die Zeugen stellt - Anklage oder Verteidigung oder Richter. Aber für die Anklage scheint das Fehlen eines Geständnisses ein Makel zu sein. Ob die Verteidigung daraus einen Nutzen ziehen kann, kann ich nicht sagen. Hängt vermutlich vom Richter ab, wie er die Aussagen aus der Vernehmung wertet.
emz schrieb:Jetzt erschließt sich mir auch, warum Seitens des Gerichts auf die Aussage des Angeklagten hingearbeitet wird
Wobei ich es etwas befremdlich finde, dass da der Richter "Partei" ergreift. Letztlich hat es die Anklage nicht geschafft, trotz dreistündiger Vernehmung und eindeutigen Aussagen zur Tat, dass es am Ende auch eine Unterschrift gibt, die die Aussagen als Geständnis verwertbar machen.
Die Äußerungen der Vernehmungsbeamtin, dass das, was die Verteidigung wollte, unüblich sei und deswegen abgelehnt wurde, klingt für mich bei einem generell unüblichen Fall (zu dem Zeitpunkt war noch gar nicht klar, was da noch alles auf uns zukommen könnte) etwas dünn und wenig zielführend. Aber ich kenne mich da nicht aus. Am Ende fehlte die Unterschrift, das Geständnis löste sich in Luft auf. Möglicherweise hat dieser Hickhack auch eine weitere Aussagebereitschaft verhindert.
Auch bei den ersten Fragen im Streifenwagen, auf die der Beschuldigte sich zur Tat äußerte, bleibt unklar, ob er über seine Rechte belehrt wurde - der eine Beamte sagt ja, mehrfach sogar, der andere kann sich nicht erinnern.
Damit muss die Anklage jetzt leben. Wie der Richter das alles einschätzt und wertet, werden wir sehen. Aber warum er jetzt versucht mit seinem Appell an den Angeklagten, das, was die Anklage versäumt hat, wieder wettzumachen versteh ich nicht so ganz, eigentlich wäre das doch Aufgabe des Staatsanwaltes.