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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

4.150 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Berlin, Entführung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 11:19
Ich habe mich gerade nochmal kurz belesen.
Ja es ist so. Sollte Silvio S. seinen Anwälten gestanden haben für weitere Fälle in denen es um Kindesmissbrauch, Entführung und sogar Tötung oder Mord ging schuldig zu sein, werden seine Anwälte darüber schweigen.
Er und seine Anwälte wissen , und es ist die Aufgabe seiner Anwälte das Gericht von selbst drauf kommen zu lassen oder aber hieb und stichfeste Beweise zu bringen die all das beweisen, was dem Herrn S.vorgeworfen wird.

Da S. das Vernehmungsprotokoll nicht unterschrieben hat, ist es hinfällig.
Es gibt kein Geständnis. Es gibt nur Aussagen darüber, dass S. Eines abgelegt hat/hätte.

Tja...mir wird wirklich übel.
So "einfach" ist das also.
Ich wünsche es mir so sehr, dass eben genau all die Beweise und Zeugenaussagen ausreichen um diese Person S. des Mordes zu überführen.
auch dass es gelingt ihm weitere Taten nachzuweisen, für den Fall, dass es diese gibt.

S. ist nicht unschuldig und auch nicht minderbemittelt.
Er macht mit bei diesem Taktieren statt endlich den Kindern ihre letzte Ruhe und Würde zurück zu geben.

:'(


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 11:29
@Herzsonne
Zitat von HerzsonneHerzsonne schrieb:Ja es ist so. Sollte Silvio S. seinen Anwälten gestanden haben für weitere Fälle in denen es um Kindesmissbrauch, Entführung und sogar Tötung oder Mord ging schuldig zu sein, werden seine Anwälte darüber schweigen.
NEIN DAS IST NICHT SO!!!!!! Hört doch endlich mal damit auf, hier juristisches Halbwissen herumzutratschen.

Die Anwälte MÜSSEN, sofern sie es wissen, dies preisgeben, alles andere wäre STRAFVEREITELUNG!
Deshalb haben die Anwälte ja auch die Kripo informiert, dass Silvio S. auch für die Tat von Elias verantwortlich ist.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 11:34
Abgesehen davon: Die Leiche im Kofferraum und die Leiche im eigenen Schrebergarten, nebst Täterwissen, die Videos der Entführung... etc. Das sind glasklare Indizien, da braucht es kein unterschriebenes Geständnis. Vielmehr kann es das Gericht noch als strafVERSCHÄRFEND gelten lassen, wenn es kein Geständnis gibt.


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Mauro ehemaliges Mitglied

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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 11:40
@Herzsonne
Zitat von HerzsonneHerzsonne schrieb:So "einfach" ist das also.
Ich wünsche es mir so sehr, dass eben genau all die Beweise und Zeugenaussagen ausreichen um diese Person S. des Mordes zu überführen.
auch dass es gelingt ihm weitere Taten nachzuweisen, für den Fall, dass es diese gibt.

S. ist nicht unschuldig und auch nicht minderbemittelt.
Er macht mit bei diesem Taktieren statt endlich den Kindern ihre letzte Ruhe und Würde zurück zu geben
Nein es ist nicht so einfach, sondern, tagtäglich, ein normales Vorgehen der Verteidigung.

Sobald ein Anwalt hinzugezogen wird, ist evtl. in den meisten Fällen zunächst Schweigen angesagt.

Sylvio S. macht nicht beim "Taktieren" mit, er lebt in seiner eigenen Welt und hört man aus seinem Mund: „Er hatte gequäkt und mein Vater war schon im Haus, ich musste zur Arbeit, da habe ich zugedrückt“….scheint das für ihn evtl. lediglich eine „schlüssige“ Verhaltensweise zu sein.

Ruhe und Würde eines Kindes….evtl. fremd für ihn. Nützliche Objekte ok, doch wenn sie nicht den Mund halten können, wie bspw. die Puppen, muss evtl. gehandelt werden.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 11:41
@Swagger

Bist du in diesem Metier tätig?

Alles was ich mir lt.Strafprozessordnung erlesen habe, würde bedeuten dass der Anwalt von S. für Taten die in der Vergangenheit liegen zu schweigen hat, auch wenn er davon Kenntnis hat.
Sollte er Kenntnis erlangen, dass S. Eine weitere Entführung, Mord, Totschlag plant, dies müsste er melden.

Hat S. Nicht den Polizisten gesagt wo Elias vergraben ist?
So hatte ich das verstanden.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 11:52
Mal angenommen, ein Verteidiger "plaudert" etwas aus, was seinen Mandanten zusätzlich belastet (beispielsweise ein weiterer Mord), was droht diesem Verteidiger dann? Oder kann man das pauschal nur schwer benennen? Und weitere Frage: Dieser Aussage würde dann aber in jedem Fall nachgegangen werden, oder wäre sie quasi "ungültig", da der Verteidiger sie (wenn dem denn so ist) nicht hätte tätigen dürfen?


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 11:54
Nein, da hast Du Dich falsch informiert. Und da brauche ich nicht in diesem "Metier" tätig sein, es ist hat nunmal so. Der Anwalt darf nicht Sachen verschweigen, obwohl er weiß, dass sein Mandant schuldig ist, sonst ist das Strafvereitelung bzw. u. U. Rechtsbeugung. Und davor wird sich ein Anwalt hüten. Deshalb ja whs. auch die Taktik des Anwaltes, Silvio S. als verwirrt darzustellen.

Und auch über den Ablauf des Geständnisses bist Du falsch informiert.

"In der Vernehmung durch die Polizistin ging es zunächst um die Entführung und die Tötung von Mohamed, nach einer Pause gestand Silvio S. auch den kleinen Elias getötet zu haben. Er sagte, er habe einen weiteren Menschen getötet, dabei handele es sich um Elias. Danach fertigte S. eine Skizze an, wo er im Luckenwalder Kleingarten die Leiche von Elias vergraben hat. Danach wurde die Vernehmung beendet."

"Bevor die eigentliche Vernehmung begann, machte der Anwalt gegenüber seinem Anwalt das Geständnis, einen weiteren Menschen getötet und in Luckenwalde in einem Kleingarten vergraben hat."

http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Elias/Prozess-gegen-Silvio-S.-in-Potsdam-7.-Verhandlungstag


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 12:00
@Swagger


"Bevor die eigentliche Vernehmung begann, machte der Anwalt gegenüber seinem Anwalt das Geständnis, einen weiteren Menschen getötet und in Luckenwalde in einem Kleingarten vergraben hat."

Das 1. "Anwalt" solltest du durch "Tatverdächtiger" ersetzen, sonst kommt es noch zu Missverständnissen.

Gruß Bobo


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 12:02
@BoboKGB
Einem Anwalt "droht" dann gar nichts, im Gegenteil, wenn er es verschweigt, DANN droht ihm etwas...

bzw. des Tickers, ja das ist mir gestern schon aufgefallen. Ds ist im Ticker falsch, nicht durch mich ;)


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 12:07
@Swagger

Bitte lies noch einmal nach in der Strafprozessordnung.
Auch was Strafvereitelung bedeutet.

Ich hab nicht vor dich anzugreifen.
Es ist nur ganz klar so geregelt, dass der Anwalt zu schweigen hat.
Sollte er das Wissen preisgeben, welches er von seinem Mandanten hat, droht ihm der Ausschluss.

Es sei denn der Mandant entbindet ihn von seiner Schweigepflicht .


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 12:49
Wann sind denn jetzt eigentlich die nächsten Prozesstage ?


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 12:50
@Swagger

Was der Mandant seinem Verteidiger anvertraut, fällt unter die Schweigepflicht. Plaudert der Verteidiger es aus, macht er sich strafbar nach § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB.

Der Verteidiger muss nur dann reden, wenn durch seine Auskünfte Straftaten verhindert werden können, siehe § 138 StGB. Tötungsdelikte, die bereits geschehen sind, fallen nicht darunter.


Außerdem liegst du falsch in deiner Annahme, dass das Gericht ein fehlendes Geständnis strafschärfend gewertet werden kann. Würde das Gericht das tun, flöge ihm das Urteil in der Revision nur so um die Ohren. Der Angeklagte hat ein Aussageverweigerungsrecht; und wenn er von einem Recht, das ihm zusteht Gebrauch macht, darf das nicht zu seinen Ungunsten verwertet werde. Was natürlich wegfällt, ist die Strafmilderung, die ein Geständnis in vielen Fällen zur Folge hat.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 12:58
@Herzsonne
@gräfinzahl

Nennt mir bitte den Paragraph der StPO, der z.B. die Grundpflichten des Rechtsanwaltes in der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie § 258 des StGB aushebelt?

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258.html
https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43a.html



siehe hierzu auch
http://anwaltfahlenkamp.beepworld.de/wahrheitspflicht.htm
http://rak-muenchen.de/rechtsanwaelte/berufsrecht/sachlichkeit-falschunterrichtung.html
http://www.fall-des-monats.de/file.php/inline/10_Strafverteidiger-Fall.pdf?id=88118

@gräfinzahl
Ich schrieb "kann", denn das wird nicht explizit im Urteil stehen, aber oftmals seitens der Schöffen und Richter implizit berücksichtigt ;)


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 13:01
@Swagger
§ 53 StPO
§ 203 StGB

Ich habe dir die Rechtslage erklärt. Wenn du das nicht annehmen willst, ist es für mich ok.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 13:04
@gräfinzahl

Danke, du warst schneller.
Ich bin nur eine Userin, die sich heute zum ersten Mal mit der StPO beschäftigt.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 13:18
@Swagger

Guckst du hier...

Bundesrechtsanwaltsverordnung

Zitat
Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen
Quelle

http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43a.html


Kannst du bei meinem zitierten Passus herauslesen das die Verschwiegenheitspflicht beim Geständnis eines Mordes oder Totschlages nicht gilt ? Ich kann das jedenfalls nicht herauslesen.


Deine eingestellten Links zur Wahrheitspflicht und zum Verbot der Lüge seitens des Strafverteidigers sind irrelevant.

Mal angenommen der Richter befragt den Verteidiger, ob sein Mandant ihm einen Mord gestanden hat.


Dann lehnt der Verteidiger die Beantwortung dieser Frage mit dem Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht ab und gerät erst gar nicht in die Verlegenheit mit einer Lüge antworten zu müssen.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 13:26
@EDGARallanPOE
eben. Er lehnt es ab. Aber er darf nicht lügen;)
Wie dem auch sei, dies ist ein sehr komplexes Feld und wird in der Juristerei durchaus ambivalent gesehen, manche argumentieren wie ihr (vorwiegend Anwälte), manche wie ich (z. B. Rechtswissenschaftler) ;)

https://www.jura.uni-frankfurt.de/55030173/Strafvereitelung.pdf
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/barton/veroeffentlichungen_vortraege/geheimnisverrat_des_verteidigers.pdf


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 15:28
@Swagger
@kleinundgrün

Es ist schon ein bisschen her, da hatte dich @kleinundgrün schon mal bezüglich deiner Thesen angesprochen, Beitrag von kleinundgrün (Seite 119) allerdings hattest du hierauf nicht geantwortet.

Wenn du nun abermals behauptest:
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:NEIN DAS IST NICHT SO!!!!!! Hört doch endlich mal damit auf, hier juristisches Halbwissen herumzutratschen.

Die Anwälte MÜSSEN, sofern sie es wissen, dies preisgeben, alles andere wäre STRAFVEREITELUNG!
Deshalb haben die Anwälte ja auch die Kripo informiert, dass Silvio S. auch für die Tat von Elias verantwortlich ist.
wird das auch nicht besser.

Oder glaubst du, jetzt lesen sich die User hier seitenlange Abhandlungen durch, um herauszufinden, was du gemeint haben könntest?


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 15:39
@E_M

Ups, das ist ja haargenau der gleiche Text.

Ich glaub nicht, dass die Swaggerlinks irgendwer durchackert.

Ist es so, dass Rechtswissenschaften konträr zum Rechtssystem arbeiten?

Das wäre für mich eine neue Information.


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E_M ehemaliges Mitglied

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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.07.2016 um 15:43
@Herzsonne

Was meinst Du? Ich stehe gerade auf dem Schlauch... Oder Du hast mich verwechselt...


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