@rigaschu Danke für deine Erläuterung. Aber er hätte doch dann diese Software auf ihrem Handy - von ihr unbemerkt- installiert haben müssen.
Und sie wieder entfernen später, ohne dass auf ihrem Handy oder seinem PC, Handy (von wo auch immer er auf die Software zugegriffen hätte) später noch nachweisbar gewesen wäre, dass dieser Service genutzt wurde.
Das setzt mMn schon ein großes technisches Know-how voraus.
Weil gelöschte Dateien in der Regel wieder hergestellt werden können.
Laut dem IT-Experten in meinem direkten Umfeld können sogar unter gewissen Voraussetzungen überschriebene Daten u.U. wiederhergestellt werden.
Wie neu ihr Caddy war und somit auf welchem Stand die Technik, haben wir dazu Angaben?
Außerdem weiß ich nicht, inwieweit man die Auswertungen ihm hätte anlasten können.
Man hätte gewusst, zu welchen Zeiten das Auto bewegt wurde.
Dass der Täter es bewegt hat, war ja bekannt.
Da aber ein Täter nach der Tat im Besitz des Schlüssels ist, wenn ein Schlüssel beim Opfer war, machen ihn doch die Nachweise, dass dieses Auto bewegt wurde nicht verdächtiger als jeden anderen Menschen mit Führerschein.
Auch ein "versierter Täter X" ( an den ich nicht glaube) könnte familiäre, persönliche oder berufliche Gründe haben, die Leiche irgendwo "zwischen zu lagern". Könnte aber genauso nirgends zwischengelagert haben und sie genau um die Uhrzeit am Fundort abgelegt haben, zu der das Handy des RE nicht mehr angeschaltet gewesen sein soll.
Sollten die Zeiten, zu denen das Auto bewegt wurde, auswertbar sein und sich dann noch mit den Chatpausen des RE decken, wären sie im Zusammenspiel mit den im Caddy und an seinen Besitztümern festgestellten Fasern natürlich schon richtungsweisend und nicht mehr ganz so belanglos.
Interessant würde es aber dann werden, wenn diese Daten so wenig mit seinen Chatpausen in Einklang zu bringen wären, wie die Handydaten der beiden - trotz deines Links - die von der StA angenommene Durchführung der Tat und das vermutete Nachtatverhalten in keiner Weise bestätigen.
Wobei seine Täterschaft nicht ausgeschlossen sein muss, nur weil der Ablauf ein anderer als der unterstellte war.