@LogiFakt Auf den ersten Blick würde deine Theorie nicht mehr oder weniger Haken haben, wie alle anderen auch. Denn Ungereimtheiten gibt es allein schon mit seinem Anruf um 21.31 von daheim aus und dem direkt damit zusammenhängenden Ausschalten des Handys um 21.32. Um hier der Theorie der StA zu folgen, gäbe es nur die Möglichkeit, dass - sehr unwahrscheinlich- zufällig da genau der Akku leer war oder er jemand hatte, der das Handy dorthin verbracht und nach seinem Anrufversuch ausgeschaltet und entsorgt hat. Wie wahrscheinlich eine der beiden Möglichkeiten ist, muss sich jeder selbst beantworten.
Wo deine Theorie für mich etwas hinkt ist, warum der TV dann gelogen haben sollte. Wie
@Hammurapi schon schrieb, würde Lügen keine - vor Gericht belastbare- direkte Tatbeteiligung bestätigen. Aber die Frage bliebe, warum er - nicht nur im Falle deiner möglichen Theorie- bei völliger Unschuld und Unwissenheit über die Geschehnisse in der Nacht Nacht gelogen hätte. Das Handeln von Menschen ist ja immer motiv-getrieben. Auch im besten Sinne gemeint. Vorausgesetzt, ein Mensch erfreut sich normaler seelischer Gesundheit (mit alltäglichen Ups & Downs), kann der Mensch in der Regel zumindest vor sich selbst sich erklären, warum er in einer bestimmten Situation dies oder jenes getan oder unterlassen hat. Somit bliebe mir dann die Frage, warum er diese - zumindest nach deiner Theorie- Lüge getätigt hätte. Welchen Gewinn hätte er als Nichtwissender davon, zu behaupten, dass sie daheim war und zum Lidl fuhr, wenn die Wahrheit, dass er sie an dem Abend gar nicht daheim gesehen hat (er hätte zu dem Zeitpunkt ja noch gar nicht gewusst, dass herauskommt, dass sie sehr wohl daheim war) ihn doch viel weniger ins Geschehen bringt. Denn dann wäre er ja zum Zeitpunkt seiner Aussage davon ausgegangen, dass sie nie daheim war. Selbst wenn man ihm zu gute rechnet, dass er unter Schock stand und Menschen da selten logisch handeln, würde mir das eine unnötige Lüge nicht erklären. Zumal er nicht damit rechnen konnte, dass eine Zeugin sie im Lidl gesehen haben will.
Trotzdem weist deine Theorie für mich nicht mehr Haken auf, als die der StA. Immer davon ausgehend, dass die Pressemitteilungen nicht komplett falsch sind, was ich aber so nicht glauben kann.
@all eine andere Frage: es wurden Experten eingestellt, die über das Einlogg-Verhalten der in diesem Fall relevanten Handys referiert haben. So weit so gut und beruhigend, dass diese sich nicht zu 100% festnageln ließen und auf mögliche Anfälligkeiten oder Ungenauigkeiten hingewiesen haben.
Davon ausgehend, dass es ein WLAN- Netz im Haushalt gab (und alles andere für junge multimediale Menschen eher ungewöhnlich wäre) und ebenso voraussetzend, dass vor Ort auch forensische EDV-Experten waren und die PC's der Familie doch sicher in Augenschein genommen haben, müsste doch anhand des Protokolls der Fritzi Box oder sonstigen Routern etc.- selbst für einen datentechnischen Laien) relativ einfach herausgefunden worden sein, welche Handies wann im heimischen Netzwerk angemeldet waren. Da es da keine Überschneidungen von Sendemasten und ebensowenig relevante Bewegungen in ein anderes Netzwerk als das heimische geben könnte, müssten diese Daten doch viel belastbarer und zuverlässiger sein. Somit hätte man z.B. genau sehen können, wie lange das Handy des Opfers im heimischen Netzwerk angemeldet war und wann. Aber vor allem wäre daraus ersichtlich, ob ubd wann RE das heimische Netzwerk verlassen hat. Und somit auch, ob das Handy nachts abgestellt wurde ( weil es dann im Netzwerk nicht mehr angemeldet war) oder ob er es einfach nicht mehr benutzt hat.
Je nach Standort wechselt auch mein Handy innerhalb unseres Hauses (kein großer Palast) mal ins Anbieternetz, weil da der Empfang besser ist als im WLAN. Aber ich verstehe nicht, wenn die Experten sogar schon auf ein mögliches Einbuchen im hauseigenen Netzwerk hingewiesen haben, warum das nicht weiter verfolgt wurde bzw. weder von der StA noch von der Verteidigung eingebracht wurde. Denn eine Seite (je nach Ergebnis der Datenauswertung) sollte doch ein extremes Interesse an den hauseigenen Daten haben.