Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg
04.02.2017 um 17:39@Edvtiefkult
Edvtiefkult schrieb:dass die Ablage des Leichnams nach dem Ende des S-Bahn-Verkehrs erfolgt sein muss, also zu stark fortgeschrittener Nacht.Das würde aber bedeuten, dass es zwei Fahrten gegeben haben müsste. Einmal zwischen 20.56 und 21.32 Uhr (netto) zum Abtransport des Opferhandys und dann noch einmal in der Nacht zur Beseitigung der Leiche. Bei einer dieser beiden Fahrten war dann nach Spurenlage auch der Caddy im Spiel (vielleicht sogar bei beiden?) und wurde letztlich auf dem Parkplatz abgestellt, wahrscheinlich dann bei der letzten Fahrt.