@Hammurapi Ich sage überhaupt nichts gegen deine befreundeten Kripo-Beamte, aber die Kripo hat mit der Akteneinsicht nichts zu tun. Diese wird nur durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht gewährt. Deshalb müssen Kripo-Beamte sich mit der Problematik, wer wann und in welchem Maße Akteneinsicht erhält, nicht beschäftigen.
Aber es ist so, wie ich es geschrieben habe. Sollten nach der Akteneinsicht durch die Verteidigung noch Ermittlungsergebnisse nachgeschoben werden, muss die Verteidigung entweder erneut Akteneinsicht oder Kopien der neuen Aktenteile erhalten. Sollte dies nach Anklageerhebung oder sogar erst während des Prozesses passieren, ist die Verteidigung umgehend in Kenntnis zu setzen.