@DEFacTo schrieb zu den Mischspuren :
"blut, sperma, vaginalsekret, speichel, urin...."
bei Blut : dann müsste auch der/die Täter verletzt gewesen sein. Wäre ja bei einem Kampf/Abwehr durchaus möglich
bei Sperma/Vaginalsekret : auch wenn kein SexualDELIKT vorliegt, kann es hier unterschiedliche DNA-Spuren geben
bei Speichel : es können auch hier verschiedene DNA-Spuren vorliegen
bei Urin : hmmmm
@Fenjala Das Erfassen/Auswerten/Bewerten von Mischspuren scheint recht kompliziert zu sein
http://www.rechtsmedizin.med.uni-muenchen.de/wissenschaft/dna-labor/index.html (Archiv-Version vom 19.03.2016) :
"Die Untersuchung von Mischspuren, also Spuren biologischen Materials von mehr als einer Person, stellt eine besondere Herausforderung dar. Sie führt in der Regel zu einem Mischprofil, d.h. die Merkmale aller an einer Mischung beteiligten Personen werden dargestellt. Nur in Ausnahmefällen - zum Beispiel bei Fällen mit deutlich erkennbarer Hauptkomponente - ist es möglich, den Genotyp einer einzelnen an der Mischung beteiligten Person abzuleiten...".
( auch
http://www.gednap.org/de/spurenkommision/aktuelle-projekte/bewertung-von-dna-misch und
http://www.elektroniknet.de/embedded/software/artikel/103360/)
https://www.dna-planet.de/Molekulargenetische-Mischspuren.htm :
"Unter bestimmten Bedingungen kann die DNA-Analyse dann ein DNA-Profil ergeben, welches unmöglich nur von einer einzigen Person stammen kann (Mischprofil). Wenn dies der Fall ist, wird die DNA-Analyse und deren Interpretation enorm erschwert....Dann wird die Interpretation immer schwieriger, ja fast unmöglich. Um nun sagen zu können, ob eine bestimmte, verdächtigte Person, zur Spur am Tatort beigetragen hat, muss das DNA-Profil der verdächtigten Person mit dem DNA-Mischprofil verglichen werden. Sind alle Allele der verdächtigten Person in dem DNA-Profil der Mischspur enthalten, dann kann die Möglichkeit, dass die verdächtige Person zur Mischspur beigetragen hat, nicht ausgeschlossen werden.
auch Hautzellen scheinen zu den Mischspuren zu gehören ;
http://www.gen-ethisches-netzwerk.de/gid/191/nachweisgrenzen-dna-analyse (Archiv-Version vom 13.09.2016) :
"etwa ein Schraubenzieher, der benutzt wurde, um ein Fenster aufzuhebeln. Das sind dann Abriebspuren, in denen man Hautepithelien, also Hautzellen, untersucht. In diesem Bereich gerät man automatisch an die Nachweisgrenzen solcher Analysen. Man kann in solchen Fällen oft erst im Ergebnis feststellen, ob die Spur DNA enthält. Wenn man Glück hat, ist es nur die DNA einer einzelnen Person, die eindeutig ausgewertet werden kann. Oft haben wir aber eine Mischspur von allen Personen, die den Schraubenzieher einmal angefasst haben, etwa, wenn der Schraubenzieher vorher in einer Werkstatt herumlag. Und dann ist man sehr schnell in einer Situation, in der man nicht mehr gut differenzieren kann. Es gibt sehr viele Mischspuren, bei denen man nicht zwingend beweisen kann, dass jemand der Spurenleger gewesen ist."