Vermisste Familie aus Drage
11.07.2016 um 23:34@lilalaus
Vielleicht war das, was man im Haus gefunden hat, ja ein Brief mit einer derartigen Diagnose von einem Facharzt.
Könnte natürlich genauso gut ein unerwünschter Brief der Bank gewesen sein.
Also hat die Bevölkerung nicht das Recht, über die Krankheiten von Mutter und Tochter Schulze, ja nicht einmal von Herrn Schulze informiert zu werden.
Ich vermute mal, dass die Polizei das Recht hat, unter gewissen Umständen (die hier gegeben sein dürften) Auskunft von den Ärzten der Familie zu verlangen. Nicht aber, diese Auskünfte auch der Presse mitzuteilen.
@Flamingo85
Die Schweigepflicht für medizinisches Personal betrifft alle Krankheiten. Auch welche, die für die Öffentlichkeit vollkommen harmlos wirken wie ein Schnupfen oder ein gebrochenes Bein.
Vielleicht war das, was man im Haus gefunden hat, ja ein Brief mit einer derartigen Diagnose von einem Facharzt.
Könnte natürlich genauso gut ein unerwünschter Brief der Bank gewesen sein.
lilalaus schrieb:Die ärztliche Schweigepflicht gilt über den Tod hinaus.Na siehste!
Also hat die Bevölkerung nicht das Recht, über die Krankheiten von Mutter und Tochter Schulze, ja nicht einmal von Herrn Schulze informiert zu werden.
Ich vermute mal, dass die Polizei das Recht hat, unter gewissen Umständen (die hier gegeben sein dürften) Auskunft von den Ärzten der Familie zu verlangen. Nicht aber, diese Auskünfte auch der Presse mitzuteilen.
@Flamingo85
Die Schweigepflicht für medizinisches Personal betrifft alle Krankheiten. Auch welche, die für die Öffentlichkeit vollkommen harmlos wirken wie ein Schnupfen oder ein gebrochenes Bein.