Minderella schrieb:Wenn es zuvor so war, dass die Mutter früher von der Arbeitsstelle gehen wollte, um nach dem Kind zu sehen? Es war ja ihre zweite Tochter und die war ja auch keine 3 Jahre mehr alt...
Tja, also ich habe in einem früheren Beitrag ein paar Seiten zurück versucht zu verdeutlichen das diese Sache mit den Bauchschmerzen ohnehin weitaus interessanter sein könnte als es den Anschein haben mag.
Die Bauchschmerzen müssten gemäss der Timeline von Aktenzeichen XY schon spätestens am Dienstagnachmittag den 21.07.2015 aufgetreten sein bei der Tochter. Denn es ist nicht möglich morgens um kurz nach 7 Uhr Termine zu machen beim Hausarzt. Der Termin muss also am Tag zuvor gemacht worden sein, vermutlich von Frau Schulze.
Tja, und am Mittwochmorgen dann bekommen dann die Schulzes beim Frühstück ne Ansage von ihrer Tochter das sie nicht zum Arzt will, trotz anhaltender Bauchschmerzen samt Verweigerung der Nahrungsaufnahme, und der Vater macht die Sache dann offiziell und die Mutter darf den Termin dann wieder absagen und darf dann zur Arbeit fahren.
Soviel dann dazu wer da das "Kommando" hatte. Ehrlich gesagt, ich wäre dann mindestens schlecht gelaunt. Wozu mache ich einen Termin für meine Tochter wenn am nächsten Tag meine Tochter entscheidet ob sie zum Arzt geht oder nicht ?