Photographer73
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Vermisste Familie aus Drage
17.08.2015 um 17:12anonymus1 schrieb:du/ihr vermischt hier etwas, nämlich die Obduktion und die (Kriminal)polizeiliche Ermittlungsarbeit: gesetzlich vorgeschrieben muss eine Leiche unbekleidet sein bei Beginn der Obduktion, die Entkleidung und die Wäsche wird von jobbenden Medizinstudenten "im Keller" durchgeführt, in den Obduktionssaal wird eine Leiche unbekleidet gebracht.Das ist Quatsch. Den ersten Kontakt hat ein Arzt bereits am Tatort/Auffindeort mit einer Leiche. Diese wird danach, so wie sie ist, in die Rechtsmedizin verbracht, Kleidung usw. werden sogar im Obduktionsbericht festgehalten. Und gewaschen wird vor einer Obduktion sowieso schon mal gar nicht, weil dadurch Spuren entfernt werden könnten.
Erst AB dann wird von der Gerichtsmedizin auch ggf. Fotos gemacht, alles DAVOR ist Aufgabe der Spurensicherung/Kripo/Polizei und hat mit dem Obduktionsergebnis nichts zu tun.
anonymus1 schrieb:Bei der Obduktion handelt es sich definitionsgemäß lediglich um eine INNERE Leichenbeschau, die nach der Spurensicherung der Kripo stattfindet.Du wirfst pathologische Sektionen und gerichtsmedizinische Sektionen in einen Topf. Wenn Du schon auf Wiki verweist, dann solltest Du nicht die Hälfte weglassen.
Die Gerichtsmedizin fragt bei entsprechenden Verdachtsfällen auch bei der Polizei/Kripo nach, ob die kriminaltechnische Spurensuche schon erfolgt ist, sonst beginnen sie nicht mit der Obduktion, welche ja "Spuren vernichtet".
Zu den Quellen: schaut einfach mal bei Wikipedia unter dem Begriff "Obduktion" nach
Äußere BesichtigungWikipedia: Obduktion
Eine Obduktion beginnt mit einer genauen Inspektion der Leiche. Größe, Gewicht, Ernährungszustand und Hautkolorit werden festgehalten. Lokalisation und Farbe der Totenflecke sowie Grad der Ausprägung der Totenstarre werden dokumentiert. Hautveränderungen wie Narben, Wunden, Operationswunden, Pigmentflecken, Tätowierungen und dergleichen werden ebenso beschrieben. Speziell bei rechtsmedizinischen Obduktionen wird großer Wert auf eine präzise äußere Beschreibung gelegt, die neben etwaigen Verletzungen (wie z. B. Schuss- oder Stichwunden) auch die Bekleidung und andere Gegenstände (beispielsweise: Schmuck, Armbanduhr usw.) umfasst. Die Untersuchung von Kleidung, Effekten, Körpergröße und Zahnstatus ist insbesondere für die Identifizierung von unbekannten Toten von Bedeutung. Zudem können durch die äußere Besichtigung Rückschlüsse auf äußere Einwirkungen etc. gezogen werden.
Innere Besichtigung
Die innere Leichenbeschau gliedert sich in einer Öffnung der Schädel-, Brust- und Bauchhöhle. Bei der gerichtlich angeordneten Obduktion müssen gemäß § 89 StPO alle drei Körperhöhlen (Schädelhöhle, Brusthöhle und Bauchhöhle) des Verstorbenen geöffnet und so die Organe freigelegt werden. Die Organe werden nach Größe, Form, Farbe, Konsistenz und Kohärenz beurteilt, wobei von der Norm abweichende Veränderungen im deskriptiven Teil des Obduktionsberichtes festgehalten werden. Morphologisch sichtbare Organveränderungen haben eine Entsprechung in pathologisch-anatomischen Diagnosen, die ihrerseits bestimmten klinischen Krankheitsbildern entsprechen. Von wichtigen Organen werden kleine Proben für weitergehende lichtmikroskopische und eventuell auch mikrobiologische Untersuchungen asserviert. Für rechtsmedizinische Gutachten wird auch noch Blut und Urin des Verstorbenen zum Zweck toxikologischer Untersuchungen gewonnen.