sherlocks schrieb:Zum Sexualverhalten: Wenn ein Mitarbeiter damals auch verdächtigt wurde, dann wurde wahrscheinlich auch sein Umfeld befragt, auch Exfreundin oder Exfrau. Diese Person könnte ja etwas über besondere sexuelle Vorlieben erzählt haben, in der Personalakte wird es wohl eher weniger auftauchen. Da das Führungszeugnis wahrscheinlich rein ist, wird es kein Strafbestand sein.
So sehe ich das auch. Bei den damaligen Ermittlungen ab 2015 wurde wohl in den Akten festgehalten, wer was über u.a. Kollegen, wohl auch Besucher u.a. zu sagen wusste, die sich zur Tatzeit auf dem Wilhelmshof aufgehalten hatten. Da man seitens der Ermittler nicht wusste, ob und wann das alles noch mal wichtig werden könnte, wird wohl einiges dazu in den Akten stehen über diverse Leute an Wahrem, Halbwahrem und Gerüchten.
@Kreuzbergerin Sorry, ich kann den Link nicht öffnen. Bin mir aber recht sicher, dass das keine eigenen Informationen der fnp sind, sondern ein Zitat, siehe "soll" (der Spiegel schreibt von eigenen Informationen).
Um das noch mal klarzustellen: Ich bezweifle gar nicht, dass es so einen Brief gibt. Was ich nur wissen will, ist: Wieso weiß der Spiegel von der Existenz so eines Briefes, weiß aber nichts zum Inhalt? Denn er schreibt ja, dass der Inhalt "nicht bekannt" sei.
Und wieso äußert sich der Anwalt des Vaters, der ebenfalls die Existenz eines solchen Briefs erwähnt, nicht zum Inhalt? Wenn so ein Brief irgendwo in den Akten wäre, in die der Anwalt Einsicht hatte, könnte der Anwalt sich doch zum Inhalt äußern. Oder weiß der Anwalt auch bloß, davon, dass es so einen Brief gibt, und sonst auch nichts weiter?