@der_wicht der_wicht schrieb:Die ersten Anzeichen haben gegen ein Verbrechen gesprochen. Da schaltet niemand die Kriminalpolizei ein. Wie soll das auch gehen? Die Kriminalpolizei hat mehr als genug zu tun und wenn sie sich nun an jedem Vermisstenfall beteiligen müsste, würden weder Personal noch Kosten in Relation stehen.
Es gibt extra eine Dienststelle für Vermisstenfälle bei der Kriminalpolizei.
Hier mal das Vorgehen in Bayern (in den anderen BL dürfte es ähnlich sein):
„Erste Anlaufstelle ist immer die Schutzpolizei in den örtlichen Polizeidienststellen. Diese schaltet dann bei Bedarf die Kriminalpolizei ein.
In München kommt ein Vermisstenfall spätestens mit einem Fahndungsaufruf zur Vermisstenstelle, dem Kommissariat 14. Dort teilt der Leiter einen Sachbearbeiter ein, der den Fall in Eigenregie bearbeitet. Ist ein Kind verschwunden, läuft sofort eine großangelegte Suche an. Mit der Fahndung wird die Kripo eingeschaltet, die eine Suchaktionen in Auftrag gibt oder die Schutzpolizei Zeugen befragen lässt.
Nicht selten wird bei vermissten Kindern schon am ersten Tag des Verschwindens eine Sonderkommission gebildet. Ähnlich ist es bei betagten Vermissten oder verwirrten Personen.“
http://www.br.de/radio/bayern2/gesellschaft/notizbuch/vermisste-personen-bayern-100.htmlBei Inga war die Kriminalpolizei sicher ebenfalls sehr schnell mit dabei, so heißt es im Artikel „...Stattdessen sollten die Ermittlungen der Kriminalpolizei intensiviert werden, teilte die zuständige Polizei in Magdeburg am Donnerstag mit.
Zum
BKA noch, das nur für folgendes zuständig ist:
„Inlandsfälle
Wird eine Person in Deutschland als vermisst gemeldet, erfolgt die Sachbearbeitung durch die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Ergeben sich dort Hinweise, dass sich die Person im Ausland oder gar an einem bestimmten Ort im Ausland aufhalten könnte, wird ein Ersuchen um Mitfahndung über das Bundeskriminalamt an die Interpol-Dienststellen dieser Länder gerichtet.
In begründeten Ausnahmefällen leitet die "Vermisstenstelle" des Bundeskriminalamts auf Ersuchen einer inländischen Polizeidienststelle eine weltweite Vermisstenfahndung ein, so dass alle Interpol-Mitgliedsländer über diesen Vermisstenfall informiert werden.
Ersuchen aus dem Ausland
Bei Fahndungsersuchen ausländischer Staaten ist das BKA die zuständige deutsche Polizeidienststelle. Alle Fahndungs-Maßnahmen, wie das Überprüfen von Spuren oder Hinweisen auf den möglichen Aufenthaltsort eines Vermissten in Deutschland, werden vom BKA eingeleitet und koordiniert.“
http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Vermisstensachbearbeitung/vermisstensachbearbeitung__node.html?__nnn=true (Archiv-Version vom 15.03.2015)