Der Fall Birgit A. aus Lohmar
gestern um 21:35Da sehe ich auch das Problem, dass hier bei dem Begriff "Gegenstände" offenbar viele Leute annehmen, es müsste sich dabei um irgendetwas handeln, das unmittelbar zum Täter führt- also z. B. ein Maßanzug, wo man dann in die Schneiderei Müller Und Sohn (seit 1850) gehen kann und wo Meister Müller dann aus seinem dicken Buch den Namen und die Adresse des Kunden heraussucht für den er den Anzug gefertigt hat.Enterprise1701 schrieb:Oder es ist so lapidar, dass man damit nicht anfangen kann. Aber es hieß auch Gegenstände. Mehrzahl. Die Komo Tüte hat man gezeigt obwohl die eigentlich auch nicht direkt zuzuordnen ist.
Aber das muss ja nicht so sein. Nehmen wir mal an, es handelt sich um Kabelbinder, die bei Aldi und zudem bei fast allen deutschen Baumarktketten verkauft wurden. Wie soll man da auf den Täter kommen? Und wenn man sowas zeigt, rufen dann Dutzende von Leuten an und erzählen, dass sie bei ihrem Nachbarn im Gartenschuppen auch solche Kabelbinder gesehen haben - ja, wie in mehreren Zehntausend anderen in Deutschland auch.
Oder, noch schlimmer: Um Stücke von einer braunen Kordel, bei der man nicht mal mehr den Hersteller benennen kann. Wie soll das denn nun bitte dazu führen, dass da jemand anruft und den Namen des Täters nennen kann?
Letztlich ist die Frage ja, ob diese Person, von der das stammt, die Leiche gesehen haben müsste. Aber wenn diese Netze oder was auch immer schon vorher angebracht wurden und die Person dann aber (warum auch immer) nicht mehr hingegangen ist um sie zu kontrollieren, muss die Person die Leiche ja nicht zwangsläufig gesehen haben.Justsaying schrieb:Wann dann wohl die Drahtgebinde und Netze angebracht wurden - in Relation zur Ablage der Leiche?
Und wie dicht die wohl an der Leiche dran waren?
Andererseits könnte natürlich so ein "Vogelfänger" Angst haben, sich zu melden, weil der Vogelfang (mit Recht!) verboten ist und bestraft wird. Ich glaube aber eher nicht, dass jemand so starke Nerven hat, dass er, wenn er beim Kontrollieren seiner Fallen eine Leiche findet, nicht wenigstens anonym die Polizei informiert.