trailhamster schrieb:Wenn es in potentiellen Videos/Mails eine direkte Ansprache gibt, bin ich absolut bei Dir.
Wenn nein, sehe ich es diffiziler. Worauf haben Hinterbliebene ein Recht? Erstmal auf hinterlassen Materialien, sprich das Handy, aber nicht auf nicht für Sie bestimmte Informationen.
Zunächst haben wir hier ein Handy, welches dem Nachlass des verstorbenen zugerechnet wird und das dementsprechend auch an den Erben/lebende nächste Angehörige weitergegeben werden muß, sofern der/die es so wünschen. Mit den Daten verhält es sich wie mit einem Tagebuch oder Notizbuch aus einem Nachlass. Da werden auch nicht durch Behörden einzelne Seiten herausgetrennt, nur weil der Inhalt nicht direkt an den Angehörigen gerichtet ist. Das Video, welches z.B. keine Ansprache enthält, weil es einfach nur die Situation wiederspiegelt, ist ja nicht einem Empfänger zuzuordnen. Wenn ich ein privates Urlaubsvideo drehe und die Landschaft filme, adressiere ich es ja auch nicht an bestimmte Personen. Es ist dann auch nicht relevant, ob dritte Personen auf diesem Video zu sehen sind. Sie müssen an einem öffentlichen Ort damit leben, gefilmt/fotografiert zu werden. Schließlich kann ich ja nicht einen belebten Platz fotografieren und dann jeden einzelnen Menschen um Erlaubnis dazu bitten. Die Bedingung ist aber, dass ich diesen Inhalt nur in privatem Rahmen verwende. Darüber hinaus ist es aber mMn rechtlich irrelevant, ob es eine Ansprache gibt, solange die Verwendung privat bleibt. Ich darf es -wie mehrfach geschrieben- nicht öffentlich vorführen oder abdrucken oder offen zugänglich ins Netz stellen. Dann greifen die Persönlichkeitsrechte.