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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

17.073 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Suizid, Frankreich, 2015 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

22.12.2019 um 23:12
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Meiner Meinung nach ein klares JA. Das habe ich ja auch in den letzten Posts aus meiner Sicht begründet.
Wenn es in potentiellen Videos/Mails eine direkte Ansprache gibt, bin ich absolut bei Dir.

Wenn nein, sehe ich es diffiziler. Worauf haben Hinterbliebene ein Recht? Erstmal auf hinterlassen Materialien, sprich das Handy, aber nicht auf nicht für Sie bestimmte Informationen.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

22.12.2019 um 23:22
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Wenn es in potentiellen Videos/Mails eine direkte Ansprache gibt, bin ich absolut bei Dir.

Wenn nein, sehe ich es diffiziler. Worauf haben Hinterbliebene ein Recht? Erstmal auf hinterlassen Materialien, sprich das Handy, aber nicht auf nicht für Sie bestimmte Informationen.
Zunächst haben wir hier ein Handy, welches dem Nachlass des verstorbenen zugerechnet wird und das dementsprechend auch an den Erben/lebende nächste Angehörige weitergegeben werden muß, sofern der/die es so wünschen. Mit den Daten verhält es sich wie mit einem Tagebuch oder Notizbuch aus einem Nachlass. Da werden auch nicht durch Behörden einzelne Seiten herausgetrennt, nur weil der Inhalt nicht direkt an den Angehörigen gerichtet ist. Das Video, welches z.B. keine Ansprache enthält, weil es einfach nur die Situation wiederspiegelt, ist ja nicht einem Empfänger zuzuordnen. Wenn ich ein privates Urlaubsvideo drehe und die Landschaft filme, adressiere ich es ja auch nicht an bestimmte Personen. Es ist dann auch nicht relevant, ob dritte Personen auf diesem Video zu sehen sind. Sie müssen an einem öffentlichen Ort damit leben, gefilmt/fotografiert zu werden. Schließlich kann ich ja nicht einen belebten Platz fotografieren und dann jeden einzelnen Menschen um Erlaubnis dazu bitten. Die Bedingung ist aber, dass ich diesen Inhalt nur in privatem Rahmen verwende. Darüber hinaus ist es aber mMn rechtlich irrelevant, ob es eine Ansprache gibt, solange die Verwendung privat bleibt. Ich darf es -wie mehrfach geschrieben- nicht öffentlich vorführen oder abdrucken oder offen zugänglich ins Netz stellen. Dann greifen die Persönlichkeitsrechte.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

22.12.2019 um 23:34
Was mich wirklich interessiert:
Wurde der NAND komplett gelöscht, also jedes Bit oder nur persönliche Daten.
Wenn jedes Bit gelöscht war, könnte das eine technische Ursache haben.
Wenn jedoch nur private Daten gelöscht wurden, muss es eine bürokratische Ursache geben oder eine illegale.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

22.12.2019 um 23:38
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Darüber hinaus ist es aber mMn rechtlich irrelevant, ob es eine Ansprache gibt, solange die Verwendung privat bleibt. Ich darf es -wie mehrfach geschrieben- nicht öffentlich vorführen oder abdrucken oder offen zugänglich ins Netz stellen. Dann greifen die Persönlichkeitsrechte.
Ich bin juristischer Halblaie. Aber der klärende, auch mir nachvollziehbare Lackmustest steht ja aus.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

22.12.2019 um 23:43
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Wurde der NAND komplett gelöscht, also jedes Bit oder nur persönliche Daten.
Wenn jedes Bit gelöscht war, könnte das eine technische Ursache haben.
Wenn jedoch nur private Daten gelöscht wurden, muss es eine bürokratische Ursache geben oder eine illegale.
Das sehe ich auch so. Aus dem Kontext der verfügbaren Medienberichte verstehe ich es so, dass alles gelöscht wurde. Also quasi die Daten gelöscht/überschrieben und dann formatiert. Das muß nicht stimmen. Ggf. kann man auch Daten wieder herstellen. Wiederherstellungsprogramme sind keine Raketenphysik. Allerdings würde sich dann für mich der Sinn der Löschung nicht erschließen. Technisch gesehen kann man Daten auslesen und/oder löschen. Das sind in meinen Augen zwei Vorgänge. Wenn also bewusst gelöscht wurde, dann sicher irreversibel und aus einem ganz bestimmten Grund.
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Ich bin juristischer Halblaie. Aber der klärende, auch mir nachvollziehbare Lackmustest steht ja aus.
Warum ? Privat erstelltes Video/Fotomaterial ist bei privater Nutzung völlig ohne Einschränkung. Das steht so im Gesetz. Ich wollte mal aus Spaß an der Freude einen Kalender mit Flugzeugbildern erstellen und zum Kauf anbieten. Da waren Fotos aus dem öffentlichen Raum kein Problem, solange die Privatsphäre der Personen darauf gesichert bleibt (Verfremdung). Privat durfte ich den Kalender aber problemlos verschenken oder zum anschauen an dritte Personen weitergeben. Nur keine öffentliche Austellung (auch und gerade im Internet) und kein Verkauf ohne die Verfremdung.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

22.12.2019 um 23:53
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Privat erstelltes Video/Fotomaterial ist bei privater Nutzung völlig ohne Einschränkung. Das steht so im Gesetz.
Wenn das privat erstellte vom Erstellenden öffentlich gemacht wird, trifft das zu. Beim hypothetisch en Material der Zerschellten wissen wir das aber nicht.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

23.12.2019 um 00:00
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Wenn das privat erstellte vom Etstellenden öffentlich gemacht wird, trifft das zu. Beim hypothetisch Material der Zerschellten wissen wir das aber nicht.
Doch, wissen wir. Private Nachlässe werden an die nächsten Angehörugen weitergeben bzw. sind Erbmasse. Das betrifft die privaten Videos der/des Toten genauso wie Möbel, Kleidung, Geräte oder sonstiges Eigentum. Natürlich kann man entscheiden, dass hier Material angefertigt wurde, welches -völlig überspitzt, beispielhaft formuliert- aus Gründen nationaler Sicherheit oder -als einfacher Grund- strafrechtlicher Relevanz zu beschlagnahmen ist. Man kann ja auch nicht hinterlassene Hanfpflanzen erben. Aber ein Handyvideo welches zufällig eine Katastrophe zeigt, ist weder von Bedeutung für die nationale Sicherheit, noch von strafrechtlicher Relevanz. Es gibt also keine Grundlage für eine Beschlagnahmung. Das Video ist Teil der Erbmasse und damit an die Angehörigen auch weiterzugeben. So sehe ich das.


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23.12.2019 um 00:03
@Slaterator
OK, dazu bin ich diesbezüglich nicht kompetent. Ich finde, es bedarf einer Stellungnahme derer, die die Handydaten Löschung zu verantworten haben.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

23.12.2019 um 00:06
@behind_eyes:
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Wurde der NAND komplett gelöscht, also jedes Bit oder nur persönliche Daten.
Bei Halbleiter-Speichern ist eine partielle Löschung nicht zuverlässig möglich. Um die einigermassen wiederherstellungsresistent zu löschen, muss man sie insgesamt löschen.


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23.12.2019 um 00:13
Zitat von uatuuatu schrieb:Bei Halbleiter-Speichern ist eine partielle Löschung nicht zuverlässig möglich. Um die einigermassen wiederherstellungsresistent zu löschen, muss man sie insgesamt löschen.
Das gilt doch nur für den - zur Laufzeit des OS - adressierbaren Bereich. Wenn man den NAND aber extrahiert erhält man doch Vollzugriff?


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

23.12.2019 um 00:17
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:OK, dazu bin ich diesbezüglich nicht kompetent. Ich finde, es bedarf einer Stellungnahme derer, die die Handydaten Löschung zu verantworten haben.
Auf jeden Fall. Ich bin sehr gespannt, was da an Begründung angeführt wird. Für mich ist der Fall einigermaßen klar. Überigens verstarb eine ehemalige Kollegin von mir bei dem Unglück. Ich kannte sie nicht privat, sondern nur vom Betrieb her. Ich weiß nicht, ob auch ihre Angehörigen ein Handy zurückerhalten haben. Aber wenn dem so wäre, würde ich alles an deren Stelle dafür tun, an die Daten zu kommen. Nicht weil es um irgendwelche Vertuschungen gehen könnte oder weil ich ihr Ableben sehen möchte. Sondern weil es etwas sehr persönliches ist. Jede sehr persönliche Erinnerung an die Opfer ist für die Hinterbliebenen besonders wichtig. Persönliche Aufzeichnungen, persönliche Gegenstände wie Schmuck oder Talismänner oder dergleichen sind eine Art "Schatz" für die Hinterbliebenen. Und es beantwortet einige Fragen. Hat sie gelitten ? Wie lange ? War sie bis dahin glücklich ? Alles Fragen, die sich die Hinterbliebenen nur schwer beantworten können, jedoch immer wieder stellen. Das ist Teil der Trauer und Verarbeitung. Ich denke, der Inhalt eines so persönlichen Gegenstandes wie dem Handy würde sehr bei der Traumabewältigung helfen. Und jeder, der ernsthaft um eine oder soger mehrere Personen trauert und die anderen Opfer respektiert, würde nie mit dem Video an die Öffentlichkeit gehen oder es irgendwo ins Internet hochladen. Von daher sehe ich eine Löschung auch als inakzeptabel an, wenn sie präventiv und ohne rechtliche Grundlage erfolgt wäre.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

23.12.2019 um 00:21
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Und jeder, der ernsthaft um eine oder soger mehrere Personen trauert und die anderen Opfer respektiert, würde nie mit dem Video an die Öffentlichkeit gehen oder es irgendwo ins Internet hochladen
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Zum einen kann ein Boulevardjournalist sehr überzeugend sein, zum anderen entwickelt mancher doch schon aus Rache sehr eigenartige Sichtweisen - Stichwort Überlingen, Mord am Fluglotsen aus Rache.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

23.12.2019 um 00:29
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Da wäre ich mir nicht so sicher.
Zum einen kann ein Boulevardjournalist sehr überzeugend sein, zum anderen entwickelt mancher doch schon aus Rache sehr eigenartige Sichtweisen - Stichwort Überlingen, Mord am Fluglotsen aus Rache.
Da stimme ich natürlich zu. Doch man muß auch beachten, dass man die Welt nicht in Watte packen und alles durch präventive Maßnahmen verhindern kann. Sich als präventiv handelnder Vormund aufzuspielen, nur weil man befürchtet, jemand würde aus Rache gegen geltene Gesetze verstoßen und ein Schockvideo verbreiten, ist mMn unangemessen. Außerdem leiden die Angehörigen sicher sehr darunter, die Entscheidung nicht selbst treffen zu können, obschon sie alles Andere problemlos überlassen bekommen. Wie geschrieben, ich bin gespannt, ob es dazu eine rechtliche Grundlage gibt und wenn ja, welche. Ich bin selbst kein Jurist. Aber egal wie ich es drehe und wende, sehe ich einfach keine rechtliche Grundlage für diese Maßnahme. Es ist ja auch -zumindest in der BRD- ein Präzedenzfall. Zumindest fällt mir nichts vergleichbares ein. Ich bin sehr gespannt, wie es weitergeht.


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23.12.2019 um 00:42
@behind_eyes:
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Das gilt doch nur für den - zur Laufzeit des OS - adressierbaren Bereich. Wenn man den NAND aber extrahiert erhält man doch Vollzugriff?
Früher war das mal relativ einfach, aber heute liegen i.d.R. Welten zwischen dem, was auf Datei-Ebene sichtbar ist, und dem, was -- auf dem Umweg über die verschiedenen Schichten des OS und den Speicher-Controller -- physikalisch auf dem Chip gespeichert ist. Und bei jeder Kombination von OS und Speicher-Controller sieht das anders aus. Auf dieser Ebene bestimmte Daten -- und nur diese -- zu löschen, wäre bereits in einem Einzelfall äusserst aufwändig, geschweige denn bei einer grösseren Zahl von Handys unterschiedlichen Typs. Soviel Aufwand würde vermutlich niemand treiben, solange er nicht unvermeidbar dazu gezwungen ist.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

23.12.2019 um 01:07
Zitat von uatuuatu schrieb:Soviel Aufwand würde vermutlich niemand treiben, solange er nicht unvermeidbar dazu gezwungen ist.
Deshalb gehe ich derzeit auch von einer bewusst getroffenen, behördlichen Entscheidung dazu aus. Es scheint ja nichteinmal begründet worden zu sein. Wenn dem so ist, ist das ein erheblicher Fehler seitens der Behörden. Sie hätten eine Begleitinfo zu den Handys und -vor allem- deren Speicherzustand beilegen müssen. Stattdessen schießen jetzt wieder alberne VTs ins Kraut und die Angehörigen fühlen sich mutmaßlich bevormundet, einer sehr persönlichen Erinnerung beraubt und wütend. Nicht das erste Mal seit dem Absturz.


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23.12.2019 um 16:38
Die Behörden werden sich rechtlich abgesichert haben. Dennoch würde ich als Angehöriger versuchen - das notwendige Kleingeld vorausgesetzt - mich durch alle Instanzen zu klagen um an das eventuell noch vorhandene Datenmaterial zu kommen. Ein paar Beispiele, die mir adhoc einfallen, warum ich dies tun würde:

- ein letzter emotionaler Gruss eines nahen Angehörigen an mich persönlich / an andere Angehörige, Kinder, Verwandte, Eheleute
- ein Hinweis, wo jemand einen Teil des Nachlasses "versteckt" hat - Goldbarren im Garten vergraben als Beispiel
- einen Hinweis darauf wie ein Nachlass unter den Erben verteilt werden soll
- eine Situationsaufnahme im Flugzeug kurz vor dem Absturz, die es mir eventuell ermöglicht, Schadenersatz / einen höheren Schadenersatz vor Gericht zu erstreiten.

Etc.


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23.12.2019 um 16:55
@Sojus73: ... und noch vieles mehr. Da ja anscheinend jeweils alle Daten gelöscht wurden, können sich darunter unersetzliche Daten über Jahre hinweg befinden. Viele Menschen fertigen nach wie vor keine ordentlichen Backups an, und selbst falls solche existieren, sind sie möglicherweise nicht zugänglich (z.B. verschlüsselt).


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

24.12.2019 um 12:21
Ich denke, dass die Inhalte der Speicher auf einem Medium gesichert wurden und jetzt Teil der Fallakte sind. Wenn darauf z.B. die letzten Momente der Passagiere zu sehen sind, so ist es ganz klar, dass dieses Bild- oder Videomaterial nicht an Hinterbliebene geht, die es im Zweifel an RTL verkaufen.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

24.12.2019 um 12:49
Wurden Datenträger aus dem Flugzeug von den Behörden sichergestellt, sind sie grundsätzlich nach Abschluss der Ermittlungshandlungen an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückzugeben.

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__111n.html

Das dürfte eines der im Flugzeug getöteten Opfer sein. Lebt also der ursprüngliche Gewahrsamsinhaber nicht mehr, könnten seine Erben einen Herausgabeanspruch geltend machen. Der muss allerdings offenkundig sein (§ 111n Abs. 4 StPO). Siehe im Übrigen Nr. 75 RiStBV.

Wie die Situation hier ist, kann nur vermutet werden.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

24.12.2019 um 17:40
Zitat von monstramonstra schrieb:Der muss allerdings offenkundig sein (§ 111n Abs. 4 StPO). Siehe im Übrigen Nr. 75 RiStBV.
Leider zieht der Anwalt lieber mit der Bild ins Feld, statt den seriösen Weg zu nehmen. Es ist nicht erkennbar, daß er den Angehörigen dahingehend Hilfe stellt.


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