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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

17.073 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Suizid, Frankreich, 2015 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

09.08.2015 um 13:15
http://web.de/magazine/panorama/germanwings-absturz-airbus-a320/angehoerige-germanwings-opfer-bereiten-klage-usa-30817162 (Archiv-Version vom 10.08.2015)
Angehörige der Germanwings-Opfer bereiten Klage in den USA vor

Der Absturz der Germanwings-Maschine könnte die US-Justiz beschäftigen: Angehörige der Todesopfer wollen einem Zeitungsbericht zufolge in den USA per Klage klären lassen, warum der Pilot fliegen durfte.

Der Streit um Entschädigungszahlungen für die Hinterbliebenen von Absturzopfern des Germanwings-Fluges 4U9525 soll vor ein US-Gericht. Wie die "Bild am Sonntag" berichtet, will ein Anwalt der Hinterbliebenen dort feststellen lassen, warum der Co-Pilot trotz psychischer Erkrankung überhaupt fliegen durfte.

Bild zu Germanwings
Wut-Brief an Lufthansa-Chef
Angehörige der Opfer der Germanwings-Katastrophe erheben Vorwürfe.
Der Germanwings-Airbus war am 24. März auf seinem Flug von Barcelona nach Düsseldorf in ein Bergmassiv in den französischen Alpen gestürzt. Nach Überzeugung der Ermittler hatte der Co-Pilot die Maschine absichtlich auf Crashkurs gelenkt und 149 Menschen mit in den Tod gerissen.

"Wir bereiten eine Klage in den USA vor und sehen gute Chancen für einen Gerichtsstand in den Vereinigten Staaten", zitiert die Zeitung den Rechtsanwalt vieler Opferfamilien, Elmar Giemulla. Dort wolle man mithilfe des dortigen außergerichtlichen Systems feststellen lassen, wie es zu dem Unglück kommen konnte.

In den USA erhalten Hinterbliebene laut "Bild am Sonntag" in der Regel das Zehnfache der in Deutschland üblichen Summen. Die Angehörigen hatten das Entschädigungsangebot der Lufthansa in Höhe von 25.000 Euro pro Opfer als zu niedrig abgelehnt.

Der Anwalt von Germanwings hatte die Zahlungen der Lufthansa zuletzt verteidigt - und vor einer Klage in den USA gewarnt.
Wie kommen die denn dazu, gegen eine deutsche Luftfahrtlinie wegen eines Absturzes auf einem innereuropäischen Flug, verursacht durch einen deutschen Piloten auf französischem Gebiet, nun Klage in den USA einzureichen? Wieso geht sowas überhaupt? Es ist doch klar ersichtlich, dass dies nur gemacht wird, um hier genau das zu erreichen:
In den USA erhalten Hinterbliebene laut "Bild am Sonntag" in der Regel das Zehnfache der in Deutschland üblichen Summen.
Ist das nicht Justizmissbrauch, sich den Klageort danach auszusuchen, wo einem das höchste Schmerzensgeld winkt? Wusste nicht, dass sowas überhaupt geht.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

09.08.2015 um 13:40
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:Der Anwalt von Germanwings hatte die Zahlungen der Lufthansa zuletzt verteidigt - und vor einer Klage in den USA gewarnt.
Der Anwalt ist ebenfalls ein regierungstreuer Anwalt. So jemand ist sicher nicht geeignet die Interessen der Angehörigen zu vertreten. Eine Klage in Amerika?

Mal sehen, was das wird...


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

09.08.2015 um 13:42
@Comtessa
bin keine Juristin, aber ich glaube, es waren auch US-Bürger betroffen.

Man hätte bei zwei Gerichtsorten Opfer erster und zweiter Klasse. Das verstößt möglicherweise geen ein Gleichheitsgebot - oder man nimmt das als Grund für den Klageversuch vor einem US-Gericht.
Ob der Gerichtsstand in die USA verlegt werden wird, ist whl noh nicht klar. Darüber muss erst entschieden werden.

In den Foren werden die Opferfamilien als "gierig" bezeichnet. Ich empfinde anders.
Von mir aus könnten den Leuten die Häuser vergoldet werden. Auch wenn der Schmerz mit Geld nicht zu bekämpfen ist, man könnte Kinder und Geschwister der Opfer auf gute Schulen schicken und so in die Zukunft der Familien investieren.
Man könnte mit dem Geld Stiftungen gründen, die für die Allgemeinheit tätig werden. So könnte man ihr Andenken bewahren.

Skandalös finde ich Folgendes:
Ein Geschäftsmann, der mit harten Bandagen kämpfte und reich geworden ist, weil er über Leichen ging, ist mehr wert, als jemand, der wenig verdient hat - und vielleicht ehrenamtlich tätig war.
Ein Kind ist weniger wert, als ein Erwachsener, im Berufsleben....

Was ist die Opernsängerin wert, die in den Startlöchern einer internatinalen Karriere stand?

Diese Aufrechnung nach materiellem Verdienst - die die ungelebte Zukunft ausschließt - auch bei guten Prognosen - ist unmenschlich.
Gut, wenn die Hinterbliebenen nach weiteren Möglichkeiten suchen.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

09.08.2015 um 13:55
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:es waren auch US-Bürger betroffen.
Ja, und die bekommen viel mehr Geld. Das finde ich ja sogar als Außenstehender ungerecht.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb: Das verstößt möglicherweise geen ein Gleichheitsgebot
" Möglicherweise " ?? Nicht nur " möglicherweise ". Ganz sicher!
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Gut, wenn die Hinterbliebenen nach weiteren Möglichkeiten suchen.
Das was die Angehörigen vorhaben, zu klagen, ist gewiss, in irgendeiner Art juristisches Neuland. Braucht man sich ja nur an dem Dreck den die Bildzeitung schreibt zu erinnern, die Bildzeitung ist CIA. CIA ist USA. Nach all dem wie die die Wahrheit über den Absturz verdreht haben, inklusive der User die hier im Thread dazu bei getragen haben die Wahrheit zu verdrehen, dürfte man vorsichtig schätzen, das das nichts wird, aber ich sagte ja schon ...
Zitat von HeurekaAHOIHeurekaAHOI schrieb:Mal sehen, was das wird...



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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

09.08.2015 um 14:17
Ich weiß noch nicht, wie ma hier zitiert.

Was ich sagen wollte ist: Ich weiß nicht, ob ein europ. Angehöriger eines europ. Opfers mit den angehörigen der US-Opfer gleichgestellt werden muss. Wenn ja, wäre die Debatte ja überflüssig.
Dann wäre die Frage nicht: kommen die Europäer mit einer klage vor der US-Jusitz durch. Dann wäre die Frage: Kommen die US-Bürger mit ihrer Klage in den USA durch, obbwohl ihre Angehörigen in Europa gestoren sind und die Fluggesellschaft europäisch war - und der Unglücks-Pilot auch


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

09.08.2015 um 17:22
Krass ist, dass die Schüler ausgelost wurden die nach Barcelona fliegen durften ..


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

09.08.2015 um 17:25
Zitat von ElCorazonElCorazon schrieb:Krass ist, dass die Schüler ausgelost wurden die nach Barcelona fliegen durften ..
das ist allgemein üblich, weil es meistens mehr Bewerber als Plätze gibt..


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

09.08.2015 um 18:09
Wenn man der Lufthansa jetzt hier eine Schuld geben kann, wäre Schmerzensgeld angebracht, aber man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen, finde ich. Fliegen ist immer mit einem Risiko verbunden, und nicht immer ist jemand Schuld, wenn was passiert. Hier ist der einzig Schuldige m.E. tot, fraglich ist, ob die Lufthansa überhaupt wusste oder wissen musste, dass er suizidgefährdet sein könnte. Eine Entschädigung für die Hinterbliebenen, ja. Aber Schmerzensgeld wegen schuldhaftem Mitverursachens dieser Katastrophe? Ich weiß nicht...


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

09.08.2015 um 20:43
Damit werde sich ja dann Gerichte befassen.
Das müssen wir nicht ausdiskutieren. Ich wäre dann auch auf die Begründug des Gerichtes gespannt.
Möglicherweise geht das durch mehrere Instanzen.

In anderen Foren wird den Hinterliebenen Geldgier unterstellt. Ich glauube, wer so eine Schmerz durchmacht, wie diese Menschen, beginnt zu kämpfen, um nicht in seinem schwarzen Loch zu bleiben. Vielleicht klammert man sich daran, um nicht vollkommen den Verstand zu verlieren.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

11.08.2015 um 06:31
@Comtesse
Wie kommen die denn dazu, gegen eine deutsche Luftfahrtlinie wegen eines Absturzes auf einem innereuropäischen Flug, verursacht durch einen deutschen Piloten auf französischem Gebiet, nun Klage in den USA einzureichen? Wieso geht sowas überhaupt? Es ist doch klar ersichtlich, dass dies nur gemacht wird, um hier genau das zu erreichen:

In den USA erhalten Hinterbliebene laut "Bild am Sonntag" in der Regel das Zehnfache der in Deutschland üblichen Summen.


Ist das nicht Justizmissbrauch, sich den Klageort danach auszusuchen, wo einem das höchste Schmerzensgeld winkt? Wusste nicht, dass sowas überhaupt geht.
Ja, so etwas geht unter bestimmten Bedingungen, auch wenn es nicht Ziel der Regularien ist, nun ausgerechnet zu ermöglichen, dass man sich den "vorteilhaftesten Gerichtsort" aussuchen kann. In den USA nennt man so etwas etwas abwertend "forum shopping."

Grundsätzlich betrifft diese Frage in einer immer weiter vernetzten Welt allerdings schon lange nicht mehr nur die USA, die gleiche Frage stellt sich ja auch schon in Europa selbst: wo soll jetzt ein Gericht diesen Fall bearbeiten? Das Flugzeug, der Täter, sein Arbeitgeber, sie kommen alle aus Deutschland. Der Absturzort ist in Frankreich. Die Opfer kommen aus vielen Ländern. Und nun?

Die rechtlichen Gegebenheiten sind auch in Europa durchaus unterschiedlich, französisches Recht ist anders als deutsches, dieses wiederum anders als spanisches usw. Der Flug begann in Spanien: sollte nun hier ein Gericht zuständig sein? Der Absturz war in Frankreich: ist es nicht logisch, hier zu urteilen? Die Beklagten sitzen in Deutschland, aber warum soll man ausgerechnet dort klagen, können ausländische Hinterbliebene nicht sogar befürchten, ein deutsches Gericht sei zu einseitig auf Seiten der Lufthansa? Und so weiter.

So hat sich innerhalb des europäischen Rechts und innerhalb des weltweiten internationalen Rechts eine bestimmte Vorgehensweise eingeübt, die aber nicht immer konfliktfrei ist. In der EU gilt zum Beispiel eine Regel, die oft den bevorzugt, der einfach der schnellste ist: d.h. wenn ein Kläger als allererster in Frankreich klagt, kann es sein, dass alle dort klagen müssen, nur weil dieser der erste war, aber ein Spanier gerne in Spanien geklagt hätte, ein Deutscher in Deutschland usw. (in Europa gilt zum Beispiel Artikel 27 der Convention on Jurisdiction and the Enforcement of Judgments in Civil and Commercial Matters).

In den USA, wie in vielen anderen Ländern gilt erst einmal, dass in einem Schadensersatzprozess der Kläger das Wahlrecht haben sollte, wo der Prozess stattfinden soll. Man begründet das damit, dass wenn er schon den Schaden hat, er nicht auch noch gezwungen werden soll, fernab von der Heimat unter hohen Kosten prozessieren zu müssen.

Dem steht aber im amerikanischen Recht der Grundsatz gegenüber, dass ein Gericht nicht gegen jeden Beklagten vorgehen kann, sondern nur gegen solche, die substantielle Bindungen an die USA haben, wenn der Schaden selbst nicht in den USA verursacht wurde. Hier sagt man, es sei unfair, wenn ein Beklagter plötzlich vor ein amerikanisches Gericht gezerrt wird, obwohl er nie im Leben daran gedacht hat, dass er irgendetwas mit den USA zu tun haben könnte. Auch will man so amerikanische Gerichte davor bewahren, sich in Angelegenheiten einmischen zu müssen, die die USA überhaupt nicht betreffen:

Beispiel:

1) Einem britischen Touristen fällt in China, abseits von touristischen Routen, ein Sack Reis auf den Kopf. Der Inhaber des Sacks weiss nicht einmal wo die USA auf einer Weltkarte zu finden sind. -> Hier wird kein amerikanisches Gericht eine Zuständigkeit akzeptieren.

2) Einem amerikanischen Touristen passiert das gleiche. Nun kann der argumentieren, für ihn ist es am leichtesten und am fairsten, wenn er zu Hause prozessieren kann. Das stimmt. Aber der chinesische Besitzer des Reissacks konnte nicht damit rechnen, dass er mal etwas mit den USA zu tun bekommt, daher wird auch in diesem Fall die Zuständigkeit verneint: der Chinese weist nicht die "minimum contacts" mit den USA auf.

3) Gleicher Fall wie vorher, aber dieses Mal gehört der Sack Reis einer grossen chinesischen Firma, die jedes Jahr für mehr als $ 12 Millionen Dollar Güter in die USA exportiert, und die dort eine Niederlassung hat. Jetzt kann sich das amerikanische Gericht für zuständig erklären, da die chinesische Firma genug Kontakte in die USA hat um damit umgehen zu können, dort vor Gericht gestellt zu werden. Es ist dieser Firma eher zuzumuten, als dem amerikanischen Touristen, der die Mittel kaum hat, in China zu prozessieren.

4) Spannend wird es jetzt, wenn die Firma wieder der Beklagte ist, aber der Kläger der britische Tourist ist, der selbst gar keine Bindungen an die USA hat, aber der hofft, dort mehr "herauszuholen" als in seiner Heimat oder in China.

Das entspricht jetzt der Situation, wenn Deutsche die Lufthansa in den USA verklagen wollen: die Lufthansa ist in den USA etabliert, sie hat dort Niederlassungen, Angestellte, macht jedes Jahr mehrere Millionen Dollar Umsatz in den USA usw. und ihr ist daher zuzumuten, sich vor einem amerikanischen Gericht zu verteidigen. Aber ist es auch sinnvoll, wenn der Kläger ein Deutscher ist?

Grundsätzlich sagt das Gesetz erst einmal: da der Kläger frei wählen darf, wo er klagen will, darf der Deutsche hier klagen. Aber: das Gericht kann sich dennoch nicht zuständig erklären, unter dem Grundsatz "forum non conveniens." Das bedeutet: wenn es für das Verfahren viel umständlicher ist, vor einem amerikanischen Gericht zu klagen, obwohl der Kläger keinen Bezug zu den USA hat und auch der Schadensfall nicht in den USA stattgefunden hat, dann kann das Gericht sagen: geht lieber woanders hin.

Anders wäre das bei einem amerikanischen Kläger. Die Hinterbliebenen der amerikanischen Opfer können auf jeden Fall in den USA klagen. Ob das Gericht die Klage ausländischer Opfer zulässt, wird sich zeigen. Vermutlich nur, wenn auch amerikanische Opfer klagen und man dann eh alles in einem Prozess erledigen kann.

Soweit der kleine Exkurs in das internationale Zuständigkeitsrecht (Rechtshängigkeit).


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

11.08.2015 um 08:07
@Rick_Blaine
Weisst Du, wie es beim letzten Fall aussieht, wenn sich 'alle' Familien zusammenschliessen? Also Sammelklage der dt. und amerikanischen Familien in dem USA einreichen?


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

11.08.2015 um 08:18
@Rick_Blaine
Danke für diesen Exkurs, das war sehr interessant und aufschlussreich. Da auch US-Bürger unter den Opfern waren, könnte so eine Sammelklage also durchaus Erfolg haben, sofern der Anwalt zumindest die Angehörigen eines dieser Opfer mit ins Boot holen kann. Fraglich ist allerdings, warum die sich mit einem deutschen Anwalt zusammentun sollten, die werden ja sicher einen Anwalt bevorzugen, der mit dem amerikanischen Rechtssystem besser vertraut ist. Man darf auf jeden Fall gespannt sein, wie das weitergeht.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

11.08.2015 um 09:21
@Comtesse
@lullaby69

Die Sammelklage (class action) wäre sogar der wahrscheinlichste Weg, den Fall vor ein amerikanisches Gericht zu bringen.

Eine Sammeklage ist unter den oben genannten Bedingungen durchaus möglich, d.h. Lufthansa muss in den USA generell verklagbar sein (ist sie, sie hat die minimum contacts und auch die Aussicht, durch ihre amerikanischen Kunden verklagt zu werden) und das Gericht darf nicht befinden, dass es sinnvoller wäre, den Prozess ausserhalb der USA zu führen (forum non conveniens). Bei der Sammelklage ist dann noch Bedingung, dass der Schaden, den jeder einzelne Kläger erlitten hat, im Prinzip gleich ist, was hier auch gegeben ist.

Ein deutscher Anwalt allein kann die Klage nicht vor einem amerikanischen Gericht vorbringen, er muss schon hier zugelassen sein. In so einem Fall aber würde er gut daran tun, sich mit einer der führenden Kanzleien auf diesem Gebiet zusammenzutun. Es gibt eine Handvoll sehr erfahrener Rechtsanwälte in den USA die in vielen der spektakulären Flugzeugabstürze beteiligt gewesen sind, einen davon kenne ich selbst recht gut.

Solche Klagen werden in der Regel nicht von einzelnen Anwälten vertreten, sondern von recht grossen Sozietäten, da der Aufwand schon sehr beträchtlich ist.

Interessant wäre der Fall hier sicherlich, da es in den USA eine ganz klare Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für Taten seiner Angestellten gibt.

Man sollte sich übrigens dabei um Lufthansa nicht zu grosse Sorgen machen, die sind natürlich gegen so etwas versichert.


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11.08.2015 um 09:29
@Rick_Blaine
Nett gesagt....... letzendlich geht es um Versicherungsgelder.


Da kann ich keinem der Angehörigen Gier unterstellen. Es ist immer bezahltes und kalkuliertes Geld, welches irgendwo auf der Welt jemandem zusteht.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

11.08.2015 um 09:33
Wer würde in so einem Fall nicht versuchen, alles zu bekommen, was einem zusteht? Wenn z.B. US-Angehörige klagen würden und man wüsste, dass denen dadurch evtl. ein 6-7-stelliger Schmerzensgeldbetrag zustehen könnte, würde ich auch versuchen, mich da anzuschließen, wenn ich Angehöriger wäre aus Deutschland. Warum soll man sich mit 35.000€ abfinden lassen, wenn ein US-Angehöriger das 10-50fache bekommt für denselben erlittenen Verlust?


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

11.08.2015 um 09:42
@lullaby69
@Comtesse


Allerdings. Man kann auch gar nicht erst beginnen wollen, zu ermessen, welches Leid und welcher Schmerz diese Tragödie den Hinterbliebenen verursacht hat. Natürlich kann man immer argumentieren, dass Geld den erlittenen Schaden in so einem Fall nie ganz wieder gut machen kann, aber Schadenersatz ist schon auf jeden Fall notwendig und auch ein Versuch eines Ausgleichs für den immateriellen Schaden sollte man versuchen. Ich bin in diesen Dingen durchaus für das amerikanische Recht. Jeder, der Geschäfte macht, weiss ja auch Bescheid, welches Risiko das beinhaltet und tut daher gut daran, alles zu tun, um solche Schäden zu verhindern, das ist der erfreuliche Nebeneffekt eines solchen Rechtsmodells.

Noch ein Wort zur Sammeklage, die es ja in Deutschland nicht gibt: das könnte für die Hinterbliebenen tatsächlich die eleganteste Lösung sein. Es gibt sie ja nicht nur in den USA, sondern z.B. auch in Frankreich.

Das Problem für die deutschen Kläger ist die sehr unterschiedliche Regelung hinsichtlich des immateriellen Schadens, die m.E. in Deutschland extrem unterentwickelt ist. Auch da gibt es z.B. in Frankreich inzwischen andere Ansätze.

Allein aus diesem Grund würde ich mich als deutscher Klageberechtigter durchaus nach der Möglichkeit umsehen, in den USA oder in Frankreich zu klagen, da gebe ich @Comtesse ganz recht. In den USA sind sicherlich die Summen am vielversprechendsten.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

11.08.2015 um 09:52
Das ist alles richtig!

Es entsteht neben dem menschlichen Verlust, ja durchaus auch ein materieller Schaden. Wenn beispielsweise der Familienernährer plötzlich "ausfällt" und der andere Elternteil nun alleine mit dem Nachwuchs dasteht.

Die Grundfrage ist allerdings wo hier die Haftung zu suchen ist.

Haftet denn eine Firma auch, wenn ein Mitarbeiter VORSÄTZLICH mordet? Versicherungen werden sich hier ganz sicher nicht in der Haftung sehen. Denn es handelte sich ja nicht um einen Unglücksfall oder technisches Versagen.

Es könnte schlimmstenfalls darauf hinauslaufen, dass die Hinterbliebenen ihre Ansprüche bei den "Erben" des Täters einzuklagen hätten.

Juristisch sicher eine spannende Frage...


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

11.08.2015 um 09:54
@Forseti70
Ich sehe das so: Ein Mitarbeiter der Lufthansa hat in Ausübung seines Jobs vorsätzlich diese Menschen in den Tod gerissen. Damit dürfte sich die Haftung begründen lassen, denn er war ja kein Passagier der Maschine, der sie mit einem Attentat in die Luft gejagt oder zum Absturz gebracht hat, sondern er war der Pilot und tat dies somit nicht als Privatperson sondern als Lufthansa-Mitarbeiter. Und dein Arbeitgeber haftet nun mal Dritten gegenüber für Schäden, die du in Ausübung deines Jobs anrichtest, egal ob du dies vorsätzlich tust (was es ja noch schlimmer macht) oder versehentlich.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

11.08.2015 um 09:56
@Comtesse

Gefühlsmäßig sehe ich das auch so. Aber wie das juristisch zu bewerten ist, ist mir eben nicht ganz klar. Er hat den Mord ja nicht im Auftrag seines Arbeitgebers vollübt sondern aus eigenem Antrieb.

Dann brauche ich demnächst ja nur potentielle Selbstmörder anzuwerben und auf meine Konkurrenten loszulassen um diese in den Bankrott zu treiben (um es mal überspitzt auszudrücken).


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