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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt
27.03.2015 um 15:57@abschied
Ich zitiere
http://m.faz.net/aktuell/beruf-chance/recht-und-gehalt/schwangerschaft-und-recht-zur-entspannung-gezwungen-1922595.html
Ist das Attest unterschrieben, darf die Frau nicht mehr arbeiten - selbst wenn sie will. Wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Entscheidung des Arztes hat, kann er weitere Auskünfte verlangen. Er hat die Chance, das Arbeitsumfeld neu zu organisieren, Gefahrenquellen zu beseitigen oder die Schwangere auch anderweitig einzusetzen. Notfalls kann er auch ein zweites medizinisches Gutachten verlangen, allerdings auf eigene Kosten. Er kann die Beweiskraft eines Attests aber auch mit "nichtmedizinischen Mitteln" entkräften, hat das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Zahnarztes entschieden. Der hatte einen Detektiv eingesetzt, weil er einem Attest für eine schwangere Mitarbeiterin misstraute. Der Detektiv lieferte Beweise, dass die Schwangere entgegen der Aussage ihres Arztes lange gehen und stehen konnte und nicht nach einer Stunde Beschwerden hatte.
Ich zitiere
http://m.faz.net/aktuell/beruf-chance/recht-und-gehalt/schwangerschaft-und-recht-zur-entspannung-gezwungen-1922595.html
Ist das Attest unterschrieben, darf die Frau nicht mehr arbeiten - selbst wenn sie will. Wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Entscheidung des Arztes hat, kann er weitere Auskünfte verlangen. Er hat die Chance, das Arbeitsumfeld neu zu organisieren, Gefahrenquellen zu beseitigen oder die Schwangere auch anderweitig einzusetzen. Notfalls kann er auch ein zweites medizinisches Gutachten verlangen, allerdings auf eigene Kosten. Er kann die Beweiskraft eines Attests aber auch mit "nichtmedizinischen Mitteln" entkräften, hat das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Zahnarztes entschieden. Der hatte einen Detektiv eingesetzt, weil er einem Attest für eine schwangere Mitarbeiterin misstraute. Der Detektiv lieferte Beweise, dass die Schwangere entgegen der Aussage ihres Arztes lange gehen und stehen konnte und nicht nach einer Stunde Beschwerden hatte.