@Peugeotfreak @TatzFatal Diese 48 Stundenregel gibt es in der Tat nicht. Wenn Gefahr in Verzug ist ( zB. aufgrund einer Erkrankung der vermissten Person oder Suizidgefahr ) , oder aber eine als sehr zuverlässig geltende Person völlig untypisch verschwunden ist und das glaubhaft versichert werden kann, wird in der Tat auch nach Erwachsenen sofort gesucht .
Wird eine erwachsene Person jedoch vermisst und es lässt sich keine Dringlichkeit erkennen ( was manchmal auch an den Schilderungen der Melder liegt, aber durchaus auch an einer Fehleinschätzung des jeweiligen Beamten ) wird in der Regel tatsächlich oft geraten doch " in 2 Tagen " wieder zu kommen, da Erwachsene selbstredend das Recht haben, sich , auch ohne sich bei jemand abzumelden, aufzuhalten wo sie wollen , sich dann aber meistens innerhalb von 2 - 3 Tagen melden , oder der Melder den Aufenthalt selbst herausbekommt.
Insofern kann es durchaus sein, dass man
@Peugeotfreak in Bezug auf seinen damals verschwundenen Kumpel sagte, man " könne" erst tätig werden, wenn sich nach 48 Stunden noch keine Hinweise auf den Verbleib ergeben hätten. Das bedeutet aber im Regelfall nicht, dass die Beamten in dieser Zeit gar nichts unternehmen. Meistens wird zumindest mal im Wohnumfeld nachgesehen / gefragt, aber halt nicht das grosse Besteck bis nach Ablauf dieser Zeit ausgepackt ( Ausgenommen natürlich, es wird durch Hinweise aus dem Wohnumfeld sofort nötig )