@Sector3 Sector7 schrieb:Hier sehe ich – genau wie im Fall CM - eine fahrlässige Tötung, aber keinen vorsätzlich „versuchten“ Totschlag durch Unterlassen.
Hier liegt eine fahrlässige Tötung vor, genau. Allerdings auch ein Mord. Und die fahrlässige Tötung wird vom Mord im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängt.
Der Mittäter verwendet hier eine Bombe. Eine Bombe ist ein gemeingefährliches Mittel, da es dazu geeignet ist, eine Mehrzahl an Personen, an Leib und Leben zu gefährden, weil der Täter die Ausdehnung der Gefahr, die von der Bombe ausgeht nicht in der Hand hat.
Somit hat der Mittäter ein Mordmerkmal erfüllt. Wenn eine Person eine Bombe in einer Bank zündet, nimmt er auch zumindest billigend in Kauf, dass jemand durch die Bombe ums Leben kommt. Vorsatz liegt also auch vor.
Also wäre das Ergebnis: Mord.
Sector7 schrieb:Zu der anderen Frage weißt du auch keine Antwort?
Bei der Nennung von Namen, nach der Verjährung hängt es vom Einzelfall ab. Allgemein muss das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vom öffentlichen Interesse an einer umfassenden Berichterstattung abgewogen werden.
Zur Rechtfertigung einer namentlichen Nennung muss die Öffentlichkeit konkret an der betroffenen Person ein berechtigtes Interesse haben.