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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

702 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Unfall, Aktenzeichen Xy, Fahrerflucht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 14:55
@Gartenbauer
Gibt es in der Justiz wirklich sowas wie "Verjährungsfrist verlängern lassen" ??

UND:
Ich hab nicht den ganzen Thread hier gelesen, aber kann es nicht vielleicht auch sein, dass der/die Autofahrer/in das GARNICHT BEMERKT HAT?

Ich selber habe mal mit meiner Oma im Auto gesessen und meine Oma hat ein anderes Fahrzeug gerammt. Meine Oma und auch ich haben NICHTS davon mitbekommen.
Es gab aber Zeugen, die das Nummernschild von meiner Oma aufgeschrieben hatten. Dann gab es einen Strafbefehl für sie wegen Fahrerflucht.


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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 15:12
@Shadow_84
Nach der Auswertung des Schreibens durch die Polizei kann die Staatsanwaltschaft Bochum die Verjährung unterbrechen und Verdächtige vernehmen. Allerdings nur, sofern schwerwiegende Hinweise vorliegen, die auf eine fahrlässige Tötung und Fahrerflucht schließen lassen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
http://www.abendblatt.de/vermischtes/article206508765/Fahrerflucht-Anonymer-Brief-liefert-neue-Hinweise.html

Es wird nun in alle Richtungen ermittelt. Zum einen möchte man den anonymen Tipp-Geber identifizieren, zum anderen ermittelt man nun in den gegebenen Informationen. Da der Tipp-Geber auch Namen nannte und umfangreiche Informationen zu dem Opel Corsa machte, wird es wohl nicht besonders schwer sein, den vermeintlichen Täter zu finden. Ob dies dann wirklich der Täter ist, wird sich zeigen...

Zudem gab es, nachdem über den anonymen Tipp-Geber berichtet worden ist, weitere "konkrete" Informationen.


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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 16:11
Das sind ja Neuigkeiten, damit hätte ich nicht gerechnet!
Man kann jetzt nur hoffen, daß der Fall dadurch aufgeklärt werden kann, toi-toi-toi. Das wünsche ich den Eltern sehr!
Ich denke mal, daß der Tippgeber sich jetzt erst gemeldet hat, hat schon mit der Verjährungsfrist zu tun, ansonsten wäre es ja möglich gewesen, sich bereits nach XY zu melden, als der Fall ausgestrahlt wurde.
Wichtig finde ich aber, daß sich überhaupt etwas getan hat, das muß man ganz klar sagen.


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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 16:16
Oh wow, hätte ja nie gedacht das sich hier noch etwas tut. Und dann noch auf eine derart mysteriöse Art..

Klingt ja fast so als wäre das Schreiben nicht direkt vom Täter sondern von einem "Mitwisser" verfasst worden, oder?


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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 16:19
Mir war immer klar, dass es hier Mitwisser geben muss, die den Täter gedeckt haben, wahrscheinlich um ihn zu schützen, sowas kann man nicht mit sich selbst ausmachen. Und das Gewissen wird da aber bei allen drücken, die Bescheid wissen oder auch nur was AHNEN. Ich kann mir vorstellen, dass der Tippgeber jemand ist, der vielleicht nicht 100% involviert war, aber was geahnt hat die ganze Zeit, mit dieser Ahnung aber nie öffentlich rausgekommen ist, weil sie jemanden betrifft, den er nicht einfach so ohne Beweise in die Pfanne hauen wollte. Aber diese Ahnung wird ihn nie losgelassen haben und nun sah er wohl die Zeit gekommen, doch noch den entscheidenden Hinweis zu geben, und das wahrscheinlich deshalb anonym, weil er nach wie vor nicht 100% sicher ist, ob sein Verdacht stimmt, aber sicher genug, um es eben doch zumindest überprüfen zu lassen.

Vielleicht sollte die Polizei viel öfter auf die Psychologie setzen in solchen Fällen, denn im Umfeld eines Täters gibt es oft Mitwisser oder Menschen, die zumindest etwas Verdächtiges mitbekommen haben.


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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 17:04
@Gartenbauer
@Shadow_84
Zitat von Shadow_84Shadow_84 schrieb:Verjährungsfrist verlängern
laut deutschem stgb ist dieser terminus falsch. verlängert werden kann nur die verjährung bezüglich der VOLLSTRECKUNG einer strafe, also wenn es bereits ein urteil gibt und es nicht vollstreckt werden kann. ja auch da gibt es unabhängig von der strafverfolgung eine verjährung. die verlängerung ist in § 79b stgb geregelt.
der richtige terminus wäre hier UNTERBRECHUNG gem § 78c stgb. am sinnvollsten erscheint mir hierzu § 78c (1) Z 1 stgb
Die Verjährung wird unterbrochen durch
1. die erste Vernehmung des Beschuldigten, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe,
zusammengefasst: grundsätzlich stimmt es aber mit anderer bezeichnung.
Zitat von xTrinaxTrina schrieb:Klingt ja fast so als wäre das Schreiben nicht direkt vom Täter sondern von einem "Mitwisser" verfasst worden, oder?
vom täter wäre auch ziemlich idiotisch! ein paar stunden vor ende der verjährung sich doch zu melden! aus sicht eines mitwissers dementsprechend noch rechtzeitig um doch noch gerechtigkeit zu schaffen.
Zitat von Shadow_84Shadow_84 schrieb:Es gab aber Zeugen, die das Nummernschild von meiner Oma aufgeschrieben hatten. Dann gab es einen Strafbefehl für sie wegen Fahrerflucht.
und hatte das auto deiner oma tatsächlich auch einen schaden an besagter "crash-stelle"?


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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 17:08
Zitat von Shadow_84Shadow_84 schrieb:Ich selber habe mal mit meiner Oma im Auto gesessen und meine Oma hat ein anderes Fahrzeug gerammt. Meine Oma und auch ich haben NICHTS davon mitbekommen.
Es gab aber Zeugen, die das Nummernschild von meiner Oma aufgeschrieben hatten. Dann gab es einen Strafbefehl für sie wegen Fahrerflucht.
Sowas ist uns auch mal passiert mit vollbesetztem Wagen, keiner hat was gemerkt, aber ein Nachbar hat wohl mitbekommen, dass mein Bekannter beim Ausparken ein anderes Fahrzeug berührt hat. Es war gar kein Schaden entstanden an den Fahrzeugen, teuer wurde der Strahlbefehl, für den sich mein Bekannter sogar vor Gericht verantworten musste. Wir haben alle als Zeugen ausgesagt, dass wir nichts gemerkt haben, zahlen musste er trotzdem einen ordentlichen Batzen.


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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 17:15
@Comtesse

weswegen musste er zahlen, wenn kein schaden am auto war?


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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 17:15
@Comtesse
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:Sowas ist uns auch mal passiert mit vollbesetztem Wagen, keiner hat was gemerkt, aber ein Nachbar hat wohl mitbekommen, dass mein Bekannter beim Ausparken ein anderes Fahrzeug berührt hat. Es war gar kein Schaden entstanden an den Fahrzeugen, teuer wurde der Strahlbefehl, für den sich mein Bekannter sogar vor Gericht verantworten musste. Wir haben alle als Zeugen ausgesagt, dass wir nichts gemerkt haben, zahlen musste er trotzdem einen ordentlichen Batzen.
das finde ich allerdings ungewöhnlich. wie kann man der faherflucht bezichtigt werden, wenn gar kein schaden entstanden ist?


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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 17:21
Er hätte den Halter des anderen Wagens informieren oser selbst die Polizei rufen müssen, egal ob was dran ist oder nicht, allein das Sich-Entfernen nach Touchieren eines anderen Fahrzeugs gilt als Fahrerflucht, auch wenn kein Schaden zu sehen ist. Nicht-merken schützt vor Strafe nicht, da man so umsichtig zu fahren hat laut Straßenverkehrsordnung, dass man es merken MUSS. So hat es der Richter begründet und mein Bekannter musste einige Tagessätze Strafe zahlen wegen Fahrerflucht plus die Gerichtskosten. Der Unfallgegner bekam nichts, das war rein strafrechtlich.


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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 17:28
@Comtesse

also ich finde hierzu folgendes:
Unfall ist ein plötzliches Ereignis im Verkehr, das von mindestens einem Beteiligten ungewollt ist und mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht, bei dem ein nicht ganz unerheblicher Personen- oder Sachschaden entsteht. Die Rechtsprechung und herrschende Meinung setzen die Wertobergrenze für den unerheblichen Sachschaden derzeit bei 25 bis 50 € an. Umstritten ist, ob ein Unfall im Straßenverkehr auch dann gegeben ist, wenn das Schadensereignis vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Wikipedia: Unfallflucht


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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 17:28
@Comtesse

???? das ist aber ein hammer.

habe auch schon einmal ein anderes fahrzeug ganz leicht berührt. habe es allerdings bemerkt und bin ausgestiegen , um zu schauen, ob was passiert ist. war aber nichts. also bin ich mit gutem gewissen weitergefahren.

das waere dann ja wohl auch schon fahrerflucht.:-(


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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 17:29
@olli1231

naja ich denke da muss man auf jeden fall unterscheiden. wenn du nichts siehst, heißt es streng genommen nicht viel, aber wenn schon gerichtlich festgestellt wird, dass KEIN schaden entstanden ist.
siehe dazu meinen geposteten auszug von wikipedia!


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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 17:40
@osttimor
na ja, zumindest war ich mir ziemlich sicher , dass keiner ums leben gekommen ist :-)


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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 17:41
@olli1231

es geht dabei nicht nur um personen sondern auch sachschäden...


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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 17:46
@osttimor
ja, war eben auch nur ein scherz


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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 17:50
Ich weiß nicht, ob es einen Unterschied gibt zwischen Unfallflucht und Fahrerflucht, der Richter hat es damals so begründet und mein Bekannter hat gezahlt und damit war die Sache für uns alle erledigt. Wir waren nur selbst baff, dass man in so einem Fall schuldig gesprochen wird, obwohl man gar nichts gemerkt hat und auch kein Schaden entstanden ist. Der Zeuge hatte ausgesagt, das touchierte Fahrzeug habe richtig gewackelt und es hätte auch "geknallt", man sah aber trotzdem an keinem der beiden Fahzeuge etwas und es kam auch nie eine Rechnung vom anderen Wagenbesitzer oder dessen Versicherung. Heftig war auch, dass die Polizei meinen Bekannten damals zu Hause aufgesucht und mitgenommen hat noch am gleichen Abend, er wurde behandelt wie als wäre er festgenommen.


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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 17:57
Der anonyme Hinweisgeber hat den Namen des Täters genannt,steht in der Berichterstattung der Polizei. Demnach wird sich die Polizei mit ihm in Verbindung setzen.Heißt für mich dass der Informant genau Bescheid wußte, aber unbekannt bleiben wollte. Vlt fürchtet er sich vor Rache? Vlt hat er bis zueletzt gehofft, dass sich der Täter noch meldet?
Wenn er so genau Bescheid weiß, vlt war es ein Verwandter oder Freund(in) des Täters ,KFZ Werkstatt,-oder ein Rechtsanwalt, Pfarrer,Lehrer mit Schweigeplicht ,der nicht offentlich genannt werden darf, da es seine eigene Existenz gefährdet?
Merkwürdig finde ich den Zeitpunkt ,weil er diese Verjährungsfrist und den verlauf genau wußte.
Der Täter könnte sich auch ausrechnen,wer ihn angezeigt hat,denn der wird nicht viele Menschen eingeweiht haben.Der Hinweis an der Windschutzscheibe könnte damit zusammenhängen, dass der Informant in der Nähe wohnt?
Er hätte sich doch auch anonym mit der Polizei in Verbindung setzen können?
Bin mal gespannt wie es in dem Fall weitergeht.


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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 18:16
Hoffentlich sind beide Briefe nicht nur eine Finte der Polizei...


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Christian Marks - Unfallflucht mit Todesfolge

02.11.2015 um 18:22
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:Ich weiß nicht, ob es einen Unterschied gibt zwischen Unfallflucht und Fahrerflucht,
erster satz bei wikipedia: Unfallflucht (auch als Fahrerflucht bezeichnet) ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.

außerdem steht noch: Im Polizeijargon wird von einer VU-Flucht gesprochen; ist ein parkendes Fahrzeug beschädigt worden, spricht man hier von einer Parkflucht.


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