@Spürhund sehr gute Zusammenfassung der Möglichkeiten.
Ich halte den 4.Punkt auch für am wahrscheinlichsten.
Im Zeitungsbericht steht ja das die zwei Männer die sich "um ihn kümmern" wollten sich trotz Aufruf nicht gemeldet haben.
Vielleicht weil sie diejenigen waren die ihn in´s Wasser geschubst/gestoßen haben?
Ich mein jeder Mensch mit etwas Gewissen würde sich melden, wenn er so etwas in der Presse sehen würde und nicht für die Tat verantwortlicht ist...
Es muss doch irgendjemanden geben der sich an diese Personen erinnert?
Zu der Sache Totschlag oder Mord :
In unserer Rechtsprechung wird sowohl dem Mörder als auch dem Totschläger ein Vorsatz unterstellt.
Die Auszüge aus dem StGB:
§ 211: "Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet." -->könnte zu treffen wenn die Person ihm tatsächlich iwelche Substanzen ins Getränk gemischt hat; jedoch kann man dies ja leider nicht mehr nachweisen.
Eventuell könnte man jedoch die niedrigen Beweggründe hinzuziehen das wäre dann aber Sache des Gerichts.
§ 212: "Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Ob ein Gericht auf Mord oder aber auf Totschlag erkennt, hängt also von den in § 211 beschriebenen Mordmerkmalen ab. Weiter sieht das deutsche Strafgesetzbuch die Möglichkeit des minder schweren Totschlags vor:
§ 213: "War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Misshandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren." --> Eventueller Streit zwischen JH und dem Täter?