@willow-winter Chystal Meth wird doch auch genommen weil man wach bleiben will. Bestimmt ein Ziel bei diversen Veranstaltungen, den ich bei einer normalen Disse nicht im Vordergrund sehe. Dort war das Ziel auch klar formuliert, wie man auf Facebook sehen konnte. Flat. Deine Ausführungen zu den spitzen Kristallen und dem Nasenbluten finde ich trotzdem interessant.
Bei der Obduktion wurde Meth aber nicht festgestellt, laut Generalanzeiger:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/rhein-sieg-kreis/bad-honnef/Der-mysterioese-Tod-des-19-jaehrigen-Jens-Henrik-Bleck-article1477866.htmlIn dem Artikel wird deutlich (ich denke, er ist hier schon gepostet worden), dass alle ermittelnden Behörden davon ausgehen, dass JB einfach zu viel getrunken hat und somit selber schuld ist an dem, was passierte. Just another flat head from Bad Honnef Rhine side. Was ist, wenn alle das falsche annehmen? Nochmal der Generalanzeiger:
Später wird im Gutachten der Kölner Rechtsmedizin stehen: keine Hinweise auf Fremdverschulden (Hämatome o.ä.), ferner keine Hinweise auf toxikologische Substanzen (Drogen oder K.o.-Tropfen) - aber ein Alkoholwert von 2,06 Promille.
Auf dieses Gutachten stützt sich die ganze Annahme. Er hat gesoffen und ist dann ertrunken - Pech für ihn, gut für uns, dass uns es nicht passieren kann. Müssen wir uns nicht schon oft genug mit Alkoholkonsumenten herumschlagen? Da ist es doch gut, wenn man plastisch die Folgen sehen kann, wenn einer zu viel geschluckt hat. Helfen musste er sich alleine - schließlich hat ihm ja auch keiner die Flasche gehalten, als er daraus trinken wollte.
Vielleicht war es aber auch anders: JB hatte getrunken, aber maßvoll, wie es normal sein sollte, aber nicht mehr ist bei der Flat. Er hatte Promille - welche können wir nur schätzen, hier sollte uns die Schublade "Flat" eine gute Hilfe sein. Möglicherweise aber auch nicht (Nochmal der Generalanzeiger):
Die Nachweis-Problematik beschrieb neben anderen Professor Burkhard Madea, Leiter der Bonner Rechtsmedizin, 2009 in einem Aufsatz im Deutschen Ärzteblatt.
Zweitens: Der gemessene Alkoholgehalt muss nicht zwangsläufig von Trinkalkohol herrühren. Bei fortschreitender Verwesung entsteht postmortal "Fäulnisalkohol", der sich von prämortal konsumiertem Trinkalkohol nicht mehr unterscheiden lässt, wie eine Studie der Berliner Charité an 493 Leichen im Zeitraum September 2005 bis Juli 2006 ergab. Fachleute nennen das Ethanolneogenese.
Das heißt für mich, dass wir nur vermuten können, wieviel Promille er hatte. Zeugen beschreiben ihn klar und ohne Alkoholausfallerscheinungen. Das lässt für mich den Schluss zu, dass er zwar alkoholisiert war (es war Freitag Abend), aber nicht automatisch total besoffen. Dazu kommt, dass jemand, der 2 Promille hat, auch eine definitiv nicht zu überriechende "Fahne" hat. Polizisten und Taxifahrer sind hinsichtlich Ihres Alkoholkonsums reguliert, wenn sie Dienst haben - sie hätten eine solche Fahne gerochen ; im Unterschied zu jemandem, der Alkohol getrunken hat.
Annahme: Alkohol hat eine Rolle gespielt, aber vermutlich nicht, wie er in den Rhein gelangte. Die Folgen der Alkoholisierung können sich erst ausgewirkt haben, als er bereits im Wasser war. Davon ist weiter abhängig, wie gut er schwimmen konnte und wie stark der Schock war, nun im Rhein-Altarm zu treiben.