Kraftwerker schrieb:würde man Aspirin per Rezept vom Arzt verschrieben bekommen, oder würde man es in der Drogerie kaufen? Kann man diese spezifisch niedrig dosierte Variante "über die Ladentheke" kriegen?
Aspirin ist Rezeptfrei.
100mg Tablette zur Blutverdünnung werden bei Herzerkrankungen eingesetzt und werden bverschrieben.
500mg (x2) helfen bei Kopfschmerzen und Fieber.
Ich muß jeden Tag 100mg zur Blutverdünnung nehmen
Kraftwerker schrieb:Die Garda behauptet es wurde mit Gesichtserkennung gesucht (bei Einreise in UK wird jeder fotografiert), wobei ich ihnen dies nicht glaube.
Das kann gar nicht funktionieren, wenn man nicht weis wo er eingereist ist.
Da reicht ein Hut und vorbei ist es mit der Erkennung
KatEire32 schrieb:Nur (genau wie du erwähnst), dass geringe Dosierungen von Aspirin als Prävention für Herzinfakte genutzt werden, in dem Sinne würden 55mg Sinn machen. Schnell unter die Zunge legen etc.
Da wird nichts schnell unter die Zunge gelegt. Das verwechselst Du mit Nitro.
Aspirin nimmt man (auch) als Blutverdünner. Einmal täglich, wenn man einen Stent ins Herz bekommen hat.
Es hat keine sofortige Wirkung in dieser Anwendungsform
55mg machen, wenn es denn stimmt so gar keinen Sinn, weil es unter 50mg gar keine Einheit mehr gibt.
Ich denke das ist ein Fehler. Eher 550 mg zusammen
Oder einfach eine marktübliche 500mg Tablette, die man schon mal dabei haben kann, um sie bei Bedarf zu nehmen (Kopfschmerzen)
OKane schrieb:Ich denke, eine psychische Erkrankung ist eher unwahrscheinlich, da jeder seier Schritte durchdacht scheint und, (zumidest fuer ihn) einen kausalen Sinn ergeben mussten.
Und
Kraftwerker schrieb:Genau das schließt eine psychische Erkrankung nicht aus. Es besteht kein Zweifel, daß sein Verhalten für ihn selbst logisch war und "triftige" Gründe hatte.
Der Mann war aufgrund seines nahenden Todes sicherlich auch psychisch angeschlagen.
Das ist wohl jeder, der weis, das er nur noch wenige Wochen zu leben hat.
Aber genau das hindert ihn ja nicht daran, diese Wochen planvoll zu verbringen. 100% logische Abwägungen kann man von einem Todkranken aber auch nicht erwarten
Kraftwerker schrieb:Bei Einreise muß eine Person mit Pass aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union keine Herkunfts- oder Zieladresse angeben.
Ja, und deshalb kann ich mir nicht vorstellen, daß die Ermittler sich alle Einreisevideos des betreffenden Zeitraumes von allen möglichen Einreisestellen angesehen haben, so wie es hier schon beschrieben wurde.
Da wären hunderte von Ermittlern tagelang mit der Sichtung von Videoaufnahmen beschäftigt gewesen.
Ich kann mir kaum vorstellen, das man solch enormen Zeitaufwand einsetzt um die Identität eines unbekannten Toten zu klären, der noch nicht einmal durch Fremdeinwirkung gestorben ist.