Das Uni-Phantom (Vergewaltigungsserie Sprockhövel/Bochum)
02.07.2015 um 14:10@Comtesse
über die 20 jahre bin ich auch schon gestolpert, dann wäre der erste vergewaltigungsfall des täters noch nicht verjährt, da die verjährung erst bei vollendung der volljährigkeit einsetzt, vorher ruht sie, § 78 b StGB (und das erste opfer war 12; 1992, als es geschah, also wird die tat erst 2018 verjähren, oder später), und die letzte 2022, wenn die 20 jahre stimmen
über die 20 jahre bin ich auch schon gestolpert, dann wäre der erste vergewaltigungsfall des täters noch nicht verjährt, da die verjährung erst bei vollendung der volljährigkeit einsetzt, vorher ruht sie, § 78 b StGB (und das erste opfer war 12; 1992, als es geschah, also wird die tat erst 2018 verjähren, oder später), und die letzte 2022, wenn die 20 jahre stimmen