MaryPoppins schrieb: Eile besteht jedenfalls bei den Ermittlungen keine, da der Täter nicht mehr lebt, und dadurch auch keine Wiederholungsgefahr besteht. Deshalb gibt es auch keine Informationspflicht seitens der Ermittler der Öffentlichkeit gegenüber.
Ich habe diese Äußerung mal zum Anlass genommen, mir die Frage zu stellen, inwiefern die Polizei überhaupt eine Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit hat.
Ich hab dazu einen interessanten, längeren Artikel in der
Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei "Deutsche Polizei" vom April 2012 (pdf) (Archiv-Version vom 24.03.2013) ab Seite 8 gefunden.
Der entscheidende Satz lautet:
Jede Polizeibehörde hat die Pflicht, der Presse auf Nachfrage Auskunft zu erteilen.
Gesetzliche Grundlage ist der Artikel 5 des Grundgesetzes, eingeschränkt wird das Recht nur dann, wenn z.B. andere Rechte beeinträchtigt werden. In dem Artikel heißt es:
Die Presse hat einen verfassungsrechtlichen Auftrag. Sie kontrolliert und kritisiert die staatlichen Institutionen. Und hierzu zählt natürlich auch und insbesondere die Exekutive, also die Polizeien des Bundes und der Länder sowie weitere staatliche Organisationen.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist die Presse in den Landespressegesetzen mit einem klagbaren Anspruch auf Auskunftserteilung ausgestattet worden. Dabei entscheidet sie allein über die Themen, die aus ihrer Sicht berichtenswert sind.
Dieses Recht einzuschränken ist nur in engem Rahmen zulässig. Die Schranken des Presserechts ergeben sich ebenfalls aus der Verfassung und finden sich nahezu sinngleich in allen Pressegesetzen der Länder wieder. § 4 Abs. 2 des Landespressegesetzes NRW sagt dazu: „Ein Anspruch auf Auskunft besteht nicht, soweit 1. durch sie die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder 2. Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder 3. ein überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder 4. deren Umfang das zumutbare Maß überschreitet.“
Da der Artikel von einem Pressesprecher geschrieben wurde, geht es in ihm vor allem auch um
die Chance, die Berichterstattung über die eigene Institution positiv zu beeinflussen.
So wie ich das verstehe, könnten die Ermittler durchaus - unabhängig davon, ob der Tatverdächtige noch lebt, und von ihm eine Gefahr aus geht - die Öffentlichkeit auf dem Laufenden halten.