Vermisstenfall Lars Mittank
25.09.2014 um 16:00@HerkulesPorrez
ich weiss auch nicht....
eine Beschlagnahmung, würde nämlich bedeuten, dass ein AKUTER Verdacht bestehen würde, abgesehen, von dem Verwaltungsapparat, der da in Gang kommt....
Z.B., wenn du betrunken im Auto erwischt wirst.. oder Drogen gefunden werden...etc.
hier mal ein Link:
http://books.google.at/books?id=exZ9QcOxkocC&pg=PA126&lpg=PA126&dq=polizeiliche+sicherstellung+verwaltungsakt&source=bl&ots=JxZ8gNTbp3&sig=lD8VtHKM3QUdjaJQGnViaVxZm7Y&hl=de&sa=X&ei=GxskVNrlA-L8ygPy0oHQCw&ved=0CBsQ6AEwAA#v=onepage&q=polizeiliche%20sicherstellung%20verwaltungsakt&f=false
das würde aber den Fall komplett neu aufrollen....
ich weiss auch nicht....
eine Beschlagnahmung, würde nämlich bedeuten, dass ein AKUTER Verdacht bestehen würde, abgesehen, von dem Verwaltungsapparat, der da in Gang kommt....
Z.B., wenn du betrunken im Auto erwischt wirst.. oder Drogen gefunden werden...etc.
hier mal ein Link:
http://books.google.at/books?id=exZ9QcOxkocC&pg=PA126&lpg=PA126&dq=polizeiliche+sicherstellung+verwaltungsakt&source=bl&ots=JxZ8gNTbp3&sig=lD8VtHKM3QUdjaJQGnViaVxZm7Y&hl=de&sa=X&ei=GxskVNrlA-L8ygPy0oHQCw&ved=0CBsQ6AEwAA#v=onepage&q=polizeiliche%20sicherstellung%20verwaltungsakt&f=false
das würde aber den Fall komplett neu aufrollen....