Vermisstenfall Lars Mittank
24.05.2015 um 20:11Ich würde davon ausgehen, dass die Bilder-Quelle Urheber- und Personenrechte eingeholt hat, bevor sie ein Bild zur öffentlichen Teilung frei gibt und dass abgebildete Personen somit der weltweiten ERST-Veröffentlichung und Teilung zugestimmt haben. Daher könnte man die Quelle dann auch in Regress nehmen. Wird aber wohl noch ein bisschen dauern, bis sich mein Rechtsverständnis durchgesetzt hat. ;)
Man darf ja scheinbar nicht mal den beleuchteten Eifelturm fotografieren und das eigene Bild dann veröffentlichen. LOL
Alles OT
Man darf ja scheinbar nicht mal den beleuchteten Eifelturm fotografieren und das eigene Bild dann veröffentlichen. LOL
Alles OT