Ein neuer Artikel im Kölner Stadtanzeiger:
http://www.ksta.de/bergisch-gladbach/mordprozess-ermittler-finden-blut-des-opfers-auf-hose-des-angeklagten,15189226,30843010.html (Archiv-Version vom 02.06.2015)Mordprozess Ermittler finden Blut des Opfers auf Hose des Angeklagten
Erstellt 01.06.2015
Staatsanwalt, Nebenklägeranwalt und Verteidiger schauten den Ermittlern bei der Spurensuche über die Schulter. Foto: Nonnenbroich
Im Fall des Doppelmordes zweier Frauen in Schildgen liegen neue Beweise auf dem Tisch. Ein Beweisstück lag ein Jahr in der Asservatenkammer, ohne die Aufmerksamkeit der Ermittler zu erwecken. Von Diethelm Nonnenbroich
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Bergisch Gladbach/Köln.
Im Prozess am Kölner Landgericht gegen den 52 Jahre alten Bergisch Gladbacher Klaus G. (Name geändert), dem die Staatsanwaltschaft den Mord an zwei Frauen in Schildgen vorwirft, liegen neue Beweismittel auf dem Tisch. Sie belasten augenscheinlich den Angeklagten. Rund ein Jahr nach der Tat untersuchte ein vom Landeskriminalamt bestellter Sachverständiger eine Hose des Angeklagten mit Blutspuren. Diese Spuren konnte der Biologe eindeutig der jüngeren Ermordeten zuordnen. Gäbe es 100 Milliarden Menschen, so träfe diese DNA nur auf eine Person zu, sagte der Sachverständige.
Zwölf Monate in der Asservatenkammer
Zwölf Monate lag das Kleidungsstück in der Asservatenkammer des Landeskriminalamts, ohne dass die Ermittler auf die Idee gekommen waren, die kurze Dachdeckerhose auf Blutspuren zu untersuchen. Erst auf eine Anordnung des Gerichts hin, elf Monate nach dem Doppelmord, nahmen die Fahnder sich das Kleidungsstück noch einmal vor, untersuchten es und wurden fündig. Darüber hinaus fanden die Ermittler DNA-Spuren. Diese konnten weder dem Angeklagten noch den Zeugen zugeordnet werden. Es handelt sich dabei um eine männliche und eine weibliche DNA.
Die beiden Verteidiger des Angeklagten forderten das Gericht auf, sich intensiv um die Aufklärung der Herkunft der unbekannten DNA zu kümmern. Strafverteidiger Johannes Daners: „Mit hoher Wahrscheinlichkeit war eine unbekannte Person am Tatort.“ Daners bemühte die Aussage einer Zeugin, die eine männliche Person in schwarzer Kleidung zur Tatzeit am Tatort gesehen haben will. Diese Person gelte es nun zu finden. Sein Kollege Ingmar Rosentreter versuchte, die belastende Aussage des Sachverständigen zu entkräften. Alle Zeugen hätten versichert, dass Klaus G. am Tattag eine lange Hose getragen habe.
Erstaunt über plötzliches Beweismaterial
Eine Zeugin habe glaubhaft versichert, dass sich der Angeklagte am Tattag, dem 18. Juni 2014, nicht umgezogen habe. „Es steht fest, dass unser Mandant keine kurze Hose getragen hat.“ Darüber hinaus habe der Sachverständige keine Angaben zum Alter der Blutspritzer machen können. Das lasse den Schluss zu, dass das Blut schon vorher auf die Hose gekommen sei. Nun soll der Onkel des Sohnes der jüngeren Ermordeten eine DNA-Probe abgeben. Er sei nach der Tat mit dem Sohn am Tatort gewesen. Sollte es sich bei der unbekannten DNA nicht um die des Onkels handeln, müsse gefahndet werden.
Verteidiger Daners: „Die Verteidigung ist über das plötzliche Auftauchen eines Beweismittels erstaunt. Das Auffinden einer DNA auf einer Hose, die zur Tatzeit definitiv nicht getragen wurde, ist für den Ausgang des Verfahren völlig irrelevant.“