Doppelmord Babenhausen
18.05.2014 um 16:02Trotzdem gehe ich davon aus, dass RA Strate ihn für unschuldig hält, denn auf seiner Internetseite schreibt er:
"In der Praxis des Wiederaufnahmeverfahrens verkehren sich die Rollen (auch die der Justiz – hierzu weiter unten): Ein Strafverteidiger, der nach gründlichem Studium der Akten und gewissenhafter Befragung des Mandanten nicht von dessen Unschuld überzeugt ist, jedenfalls von einem nachhaltigen „Unschuldsverdacht“ getragen wird, sollte von jeder weiteren Aktivität ablassen."
"Dafür gibt es einfache und deshalb gute Gründe. Ein Wiederaufnahmegesuch verlangt stets eine Vielzahl von Recherchen. Nicht jede Fährte, die verfolgt wird, führt zum Ziel: Zeugen sind verstorben oder verweigern sich, Spuren sind verwischt oder lassen sich nicht mehr untersuchen, Akten sind vernichtet oder verschwunden, laienhaft aufgestellte Hypothesen lösen sich nach sachverständiger Beratung in nichts auf. Ein Verteidiger kann aus all diesen Sackgassen und Irrpfaden nur dann auf den Weg der Erkenntnis zurückgelangen, wenn er von der Grundüberzeugung geleitet ist, tatsächlich fündig zu werden, und von der inneren Zuversicht angetrieben wird, nach der Plage vieler vergeblicher Anläufe endlich das Beweisstück in der Hand halten zu können, das dem anzugreifenden Urteil den Garaus bereitet. Allein das einer inneren Gewißheit nahekommende Gespür dafür, daß der Verurteilte unschuldig sei, schafft für alle Mühen ein Motiv."
http://www.strate.net/de/publikationen/verteidiger_in_der_wiederaufnahme.html
"In der Praxis des Wiederaufnahmeverfahrens verkehren sich die Rollen (auch die der Justiz – hierzu weiter unten): Ein Strafverteidiger, der nach gründlichem Studium der Akten und gewissenhafter Befragung des Mandanten nicht von dessen Unschuld überzeugt ist, jedenfalls von einem nachhaltigen „Unschuldsverdacht“ getragen wird, sollte von jeder weiteren Aktivität ablassen."
"Dafür gibt es einfache und deshalb gute Gründe. Ein Wiederaufnahmegesuch verlangt stets eine Vielzahl von Recherchen. Nicht jede Fährte, die verfolgt wird, führt zum Ziel: Zeugen sind verstorben oder verweigern sich, Spuren sind verwischt oder lassen sich nicht mehr untersuchen, Akten sind vernichtet oder verschwunden, laienhaft aufgestellte Hypothesen lösen sich nach sachverständiger Beratung in nichts auf. Ein Verteidiger kann aus all diesen Sackgassen und Irrpfaden nur dann auf den Weg der Erkenntnis zurückgelangen, wenn er von der Grundüberzeugung geleitet ist, tatsächlich fündig zu werden, und von der inneren Zuversicht angetrieben wird, nach der Plage vieler vergeblicher Anläufe endlich das Beweisstück in der Hand halten zu können, das dem anzugreifenden Urteil den Garaus bereitet. Allein das einer inneren Gewißheit nahekommende Gespür dafür, daß der Verurteilte unschuldig sei, schafft für alle Mühen ein Motiv."
http://www.strate.net/de/publikationen/verteidiger_in_der_wiederaufnahme.html