@Rick_Blaine, gestern um 23:43
guten tag,
und auch dank für deine neuerliche rückmeldung!
somit dürfte der äußere rahmen für die mögliche weitere vorgehensweise abgesteckt sein.
ich fasse mal zusammen:
1. im falle der tödlich verunglückten sajira s. gab es im jahre 2009-10 ein todesermittlungsverfahren, da die näheren umstände, die zu ihrem tode führten, unklar waren.
diese konnten auch durch die ermittlungen letztendlich nicht festgestellt werden.
da aber auch ein verbrechen durch die behörden nicht verifiziert werden konnte, wurde das todesermittlungsverfahren im laufe des jahres 2010 (?) eingestellt.
nach einstellung des verfahrens lief die verjährungsfrist für die aufbewahrung der akten an.
wichtig, zu wissen, wäre:
a) an welchem ort ist die zuständige staatsanwaltschaft angesiedelt, und
b) wie sind die verjährungsfristen bei todesermittlungsverfahren in bayern?
somit wäre hier grundlegend die frage, ob überhaupt noch akteneinsicht möglich ist, und- wenn ja: wie lange noch?
2. die akteneinsicht sollte mit hilfe eines rechtsbeistandes erfolgen, der auch über kenntnisse der hier in frage kommenden heimatsprache der mutter von sajira s. verfügt, und möglichst nahe an ihrem wohnort ansässig ist.
die jeweils zuständigen botschaften eines landes können hier auskunft geben.
hieraus resultieren folgende fragen:
a) die botschaft welchen landes ist zuständig, und
b) wie lauten die kontaktdaten dieser botschaft?
3. kostenfrage: hier wäre noch in erfahrung zu bringen, welche kosten diese akteneinsicht verursachen würde, und ob eventuell hilfe und unterstützung abgerufen werden könnte.
da ja von seiten der behörden ein verbrechen ausgeschloßen wurde, ist fraglich, ob "der weiße Ring" die richtige anlaufstelle ist, da sich diese einrichtung bekanntermaßen um verbrechensopfer, sowie deren angehörige kümmert.
4. wäre dann noch vorbereitung, aufarbeitung, sowie verarbeitung der ermittlungsakten selbst, sowie perspektive der möglichen weiteren schritte.
mfg: domlau