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Das mysteriöse Leben des Dr. Krombach aus Lindau am Bodensee

416 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Entführung, Frankreich ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Das mysteriöse Leben des Dr. Krombach aus Lindau am Bodensee

20.05.2014 um 11:45
Fall Kalinka
Vater wegen Entführung vor Gericht
SIR/dpa, 20.05.2014 10:39 Uhr

Vor mehr als 30 Jahren starb die 14-jährige Französin Kalinka unter mysteriösen Umständen. Ihr deutscher Stiefvater wurde deshalb zu 15 Jahren Haft verurteilt. Von Donnerstag an steht der leibliche Vater Kalinkas vor Gericht: Wegen Entführung des Stiefvaters nach Frankreich.

Mulhouse - Im Justizdrama um den mysteriösen Tod der 14-jährigen Französin Kalinka vor mehr als 30 Jahren steht nun ihr leiblicher Vater vor Gericht. Der heute 76-jährige André Bamberski soll 2009 die Entführung des deutschen Stiefvaters Kalinkas nach Frankreich eingefädelt haben. Nach der Verschleppung wurde der Stiefvater, der Arzt Dieter K. (79), in Frankreich vor Gericht gestellt und zu 15 Jahren Haft verurteilt. Bamberski hat ihn immer für den Mörder seiner Tochter gehalten.

Der Prozess gegen den leiblichen Vater Kalinkas beginnt am Donnerstag im elsässischen Mulhouse und soll bis Freitag dauern. Dieter K. wird nicht im Gerichtssaal sein. „Aus gesundheitlichen Gründen“, wie sein Anwalt am Montag sagte.

Zwei Männer und Journalistin mitangeklagt

Bamberski drohen bei einer Verurteilung wegen Entführung, Beihilfe zur Gewaltanwendung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bis zu zehn Jahre Haft. Mit ihm angeklagt sind die beiden mutmaßlichen Entführer sowie eine Journalistin, die zwischen dem Vater und den Männern vermittelt haben soll.

Bamberski hat nie bestritten, die Verschleppung zugelassen zu haben. Vor Gericht will er sich jedoch wehren. „Ich habe nicht zugegeben, diese Entführung in Auftrag gegeben zu haben“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. „Ich habe einem Projekt zugestimmt, über das ich informiert worden bin“.

Der Arzt war 2009 von seinem Wohnort in Lindau am Bodensee ins Elsass entführt worden. Man hatte ihn gefesselt und geknebelt in der Nähe des Gerichts in Mulhouse gefunden. Die Polizei nahm ihn fest.

In Frankreich wurde Dieter K. dann wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zweimal zu 15 Jahren verurteilt, in erster Instanz im Oktober 2011 und in Berufung im Dezember 2012. Er soll vorgehabt haben, die Tochter seiner französischen Frau im gemeinsamen Wohnort Lindau 1982 sexuell zu missbrauchen, und soll Kalinka ein Beruhigungsmittel verabreicht haben. Infolge dessen soll das Mädchen dann in seinem Bett im Haus des Arztes gestorben sein. Der Stiefvater hat immer seine Unschuld beteuert.

Der Arzt war 1997 in Kempten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er eine 16-Jährige mit Schlafmitteln ruhiggestellt und vergewaltigt hatte.

Die Bundesrepublik hatte Dieter K. nie ausgeliefert, weil die deutsche Justiz schon 1987 ein Ermittlungsverfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt hatte. Nach deutschem Recht gilt: Niemand darf zweimal wegen desselben Vergehens belangt werden.

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.fall-kalinka-vater-wegen-entfuehrung-vor-gericht.3711bafb-d838-4cea-b970-4e6c0758cbd7.html


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Das mysteriöse Leben des Dr. Krombach aus Lindau am Bodensee

21.05.2014 um 16:38
PROZESS
Kalinka-Prozess: Bamberski wegen Entführung vor Gericht

Bamberski wollte Gerechtigkeit für den Tod seiner Tochter. Die deutsche Justiz stand dem Franzosen im Weg. So entführte er den vermeintlich Schuldigen und steht selbst vor Gericht.

Von Birgit Holzer

Wie der Auftraggeber einer spektakulären Entführung wirkt André Bamberski wahrlich nicht. Der frühere Finanzbuchhalter aus dem südfranzösischen Dorf Pechbusque bei Toulouse tritt als bescheidener und braver, aber aufrechter Mann auf. Er leugnet auch gar nicht, dass er im Oktober 2009 den deutschen Arzt Dieter Krombach vor dessen Haus in Scheidegg bei Lindau am Bodensee von drei dafür angeheuerten Männern verschleppen ließ, die dabei nicht besonders zart mit ihm umgingen.
Gefesselt und geknebelt legten sie den damals 74-jährigen Krombach in der Nähe eines Gerichtsgebäudes im französischen Mülhausen ab. Bamberski befand sich dort in einem Hotel, 19 000 Euro Bargeld hatte er bei sich.

Krombach trat seine Strafe nie an
Die Stadt im Elsass liegt unmittelbar an der deutschen Grenze – aber eben in Frankreich, wo Krombach 1995 in Abwesenheit wegen fahrlässiger Tötung seiner 14-jährigen Stieftochter Kalinka Bamberski zu 15 Jahren Haft verurteilt worden war. Er trat die Strafe nie an, Deutschland lieferte ihn nicht aus, trotz Bamberskis unzähliger Anträge. Weil er Krombach aber auf der Anklagebank sehen wollte, griff Kalinkas leiblicher Vater schließlich zu seiner umstrittenen Methode.

„Ich sehe ein, dass es sich juristisch gesprochen um eine Entführung handelt“, sagt André Bamberski heute. „Aber für mich war es ein Transport.“ Nicht Rache wollte er – sondern Gerechtigkeit. Deutschland warf er vor, Krombach zu schützen.

Nach dessen Entführung wurde das Verfahren in Frankreich neu aufgerollt, ein Schwurgericht verurteilte ihn 2011 zu 15 Jahren Gefängnis wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Ein Berufungsgericht bestätigte dies 2012. Im April dieses Jahres wies das oberste französische Gericht in Paris auch den letzten Einspruch Krombachs zurück.

Bamberski muss zum zweiten Mal den Kampf seines Lebens kämpfen
Bamberski hat damit den Kampf seines Lebens ausgefochten. Doch nun wartet ein weiterer: Der Prozess in Mülhausen gegen ihn und drei Mitangeklagte, die ihm bei der Entführung halfen. Die Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft für Bamberski. Er finde die Anklage sehr hart, sagt der 77-Jährige gegenüber unserer Zeitung. „Ich hoffe, die drei Richter werden die menschlichen Umstände mit berücksichtigen.“

Ohne seine Aktion wäre Krombach nie gerichtet worden – „deshalb bereue ich nichts, auch wenn ich mich damals nicht auf die komplexen Folgen vorbereitet habe, die es jetzt für mich hat“. Sein Verteidiger plädiert auf Freispruch.

Im Berufungsprozess gegen Krombach 2012 hatte Bamberski als Nebenkläger auf einen Anwalt verzichtet: Keiner konnte das Dossier, dem er einen großen Teil seines Lebens gewidmet hat, besser kennen als er. Hoch konzentriert in den Akten blätternd verfolgte er das Verfahren und war während seiner eigenen Aussagen kaum zu bremsen.

Krombach hatte auch seine Ex-Frau betäubt
Mit diesem kämpferischen Auftreten gab Bamberski einen scharfen Kontrast zu dem sichtlich geschwächten Angeklagten ab, der ihm schräg gegenübersaß. Wurde Krombach als einstiger schneidiger Lebemann und Frauenheld beschrieben, so trat er nun auf einen Stock gestützt auf; wegen seiner gesundheitlichen Probleme musste der Prozess über Monate ausgesetzt werden.
Mit dünner Stimme beteuerte er seine Unschuld, verstrickte sich aber in Widersprüche und wich der Aufforderung von Kalinkas Mutter aus, endlich die Wahrheit zu sagen. Die beiden sind seit 1984 getrennt, doch glaubte sie lange an einen Unfalltod ihrer Tochter. Die „obsessive“ Wahrheitssuche ihres Ex-Mannes Bamberski lehnte sie ab, bis sie als Nebenklägerin Einsicht in alle Akten erhielt – und entdeckte, dass Krombach auch sie betäubt hatte, um sie im eigenen Haus mit der Nachbarin zu betrügen.

Kalinka war nicht Opfer eines medizinischen Unfalls
Auch die Aussagen einiger Frauen, die als Mädchen von dem Arzt missbraucht worden waren, machten Bamberskis Version der Vorgänge vom Sommer 1982 immer glaubwürdiger: dass Kalinka nicht Opfer eines medizinischen Unfalls war, sondern ihres pädophilen Stiefvaters, der einen sexuellen Übergriff vertuschen wollte. Sachverständige fanden heraus, dass sie nachts in ihrem Bett an Erbrochenem erstickt war, entweder wegen einer hohen Dosis Schlafmittel oder einer geringeren Dosis, kombiniert mit einem Schock – wie einer Vergewaltigung.

Die Todesumstände konnten nicht geklärt werden
Bis dahin war die 14-jährige Französin ein kerngesunder, fröhlicher Teenager. Gemeinsam mit ihrem jüngeren Bruder Nicolas verbrachte sie die Sommerferien im Haus des neuen Mannes ihrer Mutter, Dieter Krombach. Er war es, der sie eines Morgens tot in ihrem Bett fand und er habe daraufhin panische Wiederbelebungsversuche gestartet – so erklärte er den Ermittlern die vielen Einstiche an Kalinkas Armen.
Später sagte er, er habe ihr ein Eisenpräparat gespritzt, damit sie besser bräune. Und noch später räumte er ein, ihr in dieser Nacht ein Medikament gegen Einschlafprobleme gegeben zu haben. Die Todesumstände konnten 1982 nicht geklärt werden und die Ermittlungen gegen Krombach wurden 1987 aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Das Mädchen wurde nicht ausreichend obduziert
Wie nachlässig die Untersuchungen geführt wurden, führt Bamberski detailliert auf einer Internetseite auf: Weder wurde Kalinkas Herzblut auf Gift untersucht noch die Spuren von Blut und einer „weißlichen Flüssigkeit“ in ihrer Unterhose oder dem Grund für eine Verletzung ihrer Scheide nachgegangen.
Bei der Autopsie war der tote Körper bereits stark verwest, da er tagelang nicht gekühlt worden war. Im Berufungsverfahren warf die französische Staatsanwaltschaft der deutschen Justiz vor, die Akten „auf Grundlage einer verpfuschten Autopsie und verpfuschter Ermittlungen“ geschlossen zu haben.

Bamberski lies Krombach überwachen
Weil Bamberski Krombach weiterhin verdächtigte, Kalinka missbraucht und brutal zum Schweigen gebracht zu haben, strengte er ein Verfahren in Frankreich an. Als ihr Leichnam exhumiert wurde, fehlten die Genitalien. Doch auch nach Krombachs Verurteilung 1995 lebte dieser weiter in Süddeutschland. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach ihm sogar eine Entschädigung in Höhe von 100 000 Franc (gut 15 000 Euro) zu, weil er sich beim Prozess nicht verteidigen konnte – er war ja nicht da.

Bamberski aber gab nicht auf. Regelmäßig fuhr er nach Deutschland, um Krombach zu überwachen, oder schickte Privatdetektive dorthin, schrieb an die Justiz und an Politiker und gründete den Verein „Gerechtigkeit für Kalinka“. Mithilfe der Medien brachte er den verworrenen Fall in die Öffentlichkeit: Vor allem in Frankreich ist André Bamberski heute kein unbekannter Name. Noch immer antwortet er auf Anfragen von Journalisten.

Mehrere Frauen beschuldigten Krombach der Vergewaltigung
Bestärkt fühlte er sich, als das Landgericht Kempten Krombach 1997 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilte, weil er eine 16-jährige Patientin in seiner Praxis betäubt und vergewaltigt hatte. Weitere Frauen meldeten sich, beschuldigten den Kardiologen des Missbrauchs. Weil er gegen das Berufsverbot verstieß, verurteilte ihn das Landgericht Coburg 2007 zu zwei Jahren und vier Monaten Haft, nach knapp einem Jahr kam er wieder frei.

Derweil rückte die Verjährung der Strafe wegen Kalinkas Tötung näher. „Ich wusste, dass Krombach Ende Oktober umziehen wollte und hatte Angst, dass er definitiv verschwindet. Man musste dringend handeln“, sagt Bamberski. Den Vorwurf der Selbstjustiz weist er zurück: „Es war ja gerade mein Ziel, dass es zu einem fairen Prozess kommt.“

Krombachs Anwälte wollen vor den Europäischen Gerichtshof ziehen
Vergeblich argumentierten Krombachs Anwälte, er könne nicht zweimal für dieselbe Tat verurteilt werden: Die deutsche Justiz habe das Verfahren eingestellt, auch wenn der Fall nie von einem deutschen Gericht geprüft wurde. Nun wollen sie noch vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ziehen. Der herzkranke Krombach hat sich immer wieder wegen seiner Haftbedingungen beschwert.

„Ich verstehe nicht, warum er nicht seine Auslieferung nach Deutschland beantragt“, sagt Bamberski. „Dagegen wäre nichts einzuwenden.“ Er habe Gerechtigkeit für Kalinka gewollt und bekommen. Nun sieht er noch seiner Strafe entgegen. „Ich hoffe, auch sie wird gerecht sein.“

http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Kalinka-Prozess-Bamberski-wegen-Entfuehrung-vor-Gericht-id29919777.html


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Mauro ehemaliges Mitglied

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Das mysteriöse Leben des Dr. Krombach aus Lindau am Bodensee

21.05.2014 um 18:03
@Vernazza2013
Zitat von Vernazza2013Vernazza2013 schrieb:„Ich verstehe nicht, warum er nicht seine Auslieferung nach Deutschland beantragt“, sagt Bamberski. „Dagegen wäre nichts einzuwenden.“ Er habe Gerechtigkeit für Kalinka gewollt und bekommen. Nun sieht er noch seiner Strafe entgegen. „Ich hoffe, auch sie wird gerecht sein.“
Eine derartige sympathische Aussage kann nur aus dem Mund eines Kämpfers vom Schlage Bamberski kommen.

Er hat gekämpft, gesiegt und stellt sich dem Gericht...mit seiner Hartnäckigkeit, seiner Geduld wie Hiob, hat er Gerechtigkeit erhalten...er wollte nicht mehr und nicht weniger.


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22.05.2014 um 08:21
Justizdrama geht weiter
Kalinkas Vater steht wegen Entführung vor Gericht

Im Justizdrama um den mysteriösen Tod der 14-jährigen Französin Kalinka in Lindau vor mehr als 30 Jahren steht nun ihr leiblicher Vater André B. vor Gericht. Er soll den Stiefvater Kalinkas 2009 nach Frankreich entführt haben. André B. kündigte an, sich vor Gericht gegen die Vorwürfe wehren zu wollen.

Der Prozess gegen Kalinkas leiblichen Vater beginnt am Vormittag im elsässischen Mulhouse und soll bis Freitag dauern. Der deutsche Stiefvater Dieter K. wird nicht im Gerichtssaal sein. "Aus gesundheitlichen Gründen", wie sein Anwalt am Montag sagte. André B. drohen bei einer Verurteilung wegen Entführung, Beihilfe zur Gewaltanwendung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bis zu zehn Jahre Haft. André B. hat den Stiefvater Dieter K. immer für den Mörder seiner Tochter gehalten. Ihm wird vorgeworfen, Dieter K. nach Frankreich entführt zu haben, damit ihm dort der Prozess gemacht wird. Eine offizielle Auslieferung hatte Deutschland verweigert.

Mit André B. angeklagt sind die beiden mutmaßlichen Entführer sowie eine Journalistin, die zwischen dem Vater und den Männern vermittelt haben soll. André B. hat nie bestritten, die Verschleppung zugelassen zu haben. Vor Gericht will der 76-Jährige sich jedoch wehren: "Ich habe nicht zugegeben, diese Entführung in Auftrag gegeben zu haben", sagte er. "Ich habe einem Projekt zugestimmt, über das ich informiert worden bin."

Stiefvater wurde gefesselt in der Nähe des Gerichts gefunden
Der Arzt Dieter K. war 2009 von seinem Wohnort in Lindau am Bodensee ins Elsass entführt worden. Man hatte ihn gefesselt und geknebelt in der Nähe des Gerichts in Mulhouse gefunden. Die Polizei nahm ihn fest. In Frankreich wurde Dieter K. dann wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zweimal zu 15 Jahren verurteilt, in erster Instanz im Oktober 2011 und in Berufung im Dezember 2012.

Er soll vorgehabt haben, seine Stieftochter 1982 sexuell zu missbrauchen. Außerdem soll er Kalinka ein Beruhigungsmittel verabreicht haben. Infolge dessen soll das Mädchen gestorben sein. Bis heute beteuert Dieter K. seine Unschuld.

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/justizdrama-geht-weiter-kalinkas-vater-steht-wegen-entfuehrung-vor-gericht/-/id=1622/did=13432478/nid=1622/1ui8e06/index.html


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22.05.2014 um 09:04
Chronologie
Das Justizdrama um das Mädchen Kalinka

Vor mehr als 30 Jahren starb die 14-jährige Kalinka in Lindau am Bodensee. Im Haus ihres Stiefvaters Dieter K. wurde sie tot im Bett gefunden.

Ihr Stiefvater und ihr leiblicher Vater André B. sind die Hauptakteure des deutsch-französischen Justizkrimis.

1982: Kalinka wird tot in ihrem Bett im Haus ihres Stiefvaters Dieter K. in Lindau am Bodensee entdeckt.

1983: Die deutschen Behörden gehen von einem Unfall ohne Fremdverschulden aus. Der leibliche Vater André B. hat Zweifel und fordert vergeblich neue Untersuchungen in Deutschland.

1984: André B. erhebt Anklage in Frankreich, die Justiz ermittelt.

1985: Die französische Justiz exhumiert die Leiche und geht nach einer erneuten Obduktion von einem Gewaltverbrechen aus.

1987: Die deutsche Justiz stellt Ermittlungen um den Tod des Mädchens ein.

1993: Ein Pariser Gericht eröffnet ein Verfahren gegen den deutschen Arzt Dieter K.

1995: Dieter K. wird wegen der Tötung seiner Stieftochter in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt.

2001: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt das Urteil, da nicht einmal der Anwalt des Angeklagten angehört wurde.

2004: Frankreich stellt einen internationalen Haftbefehl gegen Dieter K. aus.

2005: Deutschland verweigert seine Auslieferung mit Hinweis auf die Einstellung des deutschen Verfahrens im Fall Kalinka.

2008: Ein französisches Berufungsgericht hebt das Urteil von 1995 mit Blick auf Verfahrensfehler auf.

Oktober 2009: Dieter K. liegt verletzt und gefesselt in der Nähe eines Gerichtsgebäudes im französischen Mulhouse. Gegen André B. und zwei weitere Männer wird wegen Entführung ermittelt. Kalinkas Stiefvater wird in ein Gefängnishospital bei Paris gebracht. Die Staatsanwaltschaft Kempten erlässt Haftbefehl gegen André B. und einen mutmaßlichen Komplizen.

Dezember 2009: Das Landgericht in Toulouse lehnt eine Auslieferung der mutmaßlichen Entführer nach Deutschland ab.

März 2011: Zum Prozessauftakt zweifelt der Verteidiger von Dieter K. die Zuständigkeit des Gerichts in Paris an. Wegen gesundheitlicher Probleme des Angeklagten wird der Prozess später unterbrochen.

Oktober 2011: Dieter K. wird zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Er habe Kalinka 1982 vorsätzlich Gewalt angetan und so unabsichtlich getötet, erklärt das Gericht. Sein Anwalt kündigt Berufung an.

Dezember 2011: Das Pariser Kassationsgericht gibt der Berufung statt. Der Prozess wird neu aufgerollt.

27. November 2012: Der Berufungsprozess beginnt in Paris. Dieter K. beteuert seine Unschuld.

20. Dezember 2012: Wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge wird der Mediziner erneut zu 15 Jahren Haft verurteilt. Einer seiner beiden Anwälte kündigt Berufung an.

2. April 2014: Das französische Kassationsgericht in Paris verurteilt den Stiefvater endgültig.

22. Mai 2014: Im elsässischen Mulhouse beginnt der Prozess gegen den leiblichen Vater Kalinkas wegen Entführung ihres Stiefvaters Dieter K. nach Frankreich.

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/chronologie-das-justizdrama-um-das-maedchen-kalinka/-/id=1622/did=13433164/nid=1622/vetzjx/index.html (Archiv-Version vom 28.05.2014)


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22.05.2014 um 14:27
@Vernazza2013
Vielen Dank!

Hoffe,er wird frei gesprochen,denn ohne ihn wäre dieses Verbrechen von dem Kinderschänder,dank der deutschen Justiz,nie gesühnt worden.Es kann nicht sein,das er jetzt auch noch dafür bestraft wird,obwohl er lange genug auf legalem Weg Gerechtigkeit für seine Tochter wollte aber leider vergeblich.Ich drücke ihm die Daumen,das ER wenigstens Gerechtigkeit erfährt nach so einem langen Kampf mit den Behörden.Es war eine Lebensaufgabe all die Jahre und er soll jetzt noch die nächsten Jahre in Frieden Leben dürfen.Meine Meinung


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Das mysteriöse Leben des Dr. Krombach aus Lindau am Bodensee

22.05.2014 um 16:30
Zitat von minu16minu16 schrieb:Hoffe,er wird frei gesprochen,denn ohne ihn wäre dieses Verbrechen von dem Kinderschänder,dank der deutschen Justiz,nie gesühnt worden.
Dem dürfte nicht so gewesen sein, leider verzerrt der Artikel. Auf die eigentliche Problematik dieses Falles geht er in keiner Weise ein. Letztlich waren alle Hemmnisse die Sache auf legalem Wege zu lösen durch Frankreich kurz vor der Entführung beseitigt worden.

Dass Deutschland hier nicht ausliefern konnte, war durch die nicht rechtsstaatlichen Gesetze Frankreichs bedingt. So wurde dem Angeklagten – falls er nicht persönlich vor Gericht erscheint – sämtliche Rechte genommen. D. H. er konnte sich auch nicht über seine Anwälte rechtliches Gehör verschaffen.

Das ist jedoch ein eindeutiger Verstoß gegen die Menschenrechte, so dass weder Deutschland noch Österreich Krombach ausliefern durfte, da nur ein menschenrechtswidriges Urteil vorlag, dass nicht als Grundlage für einen Auslieferungsantrag taugte.

Theoretisch hätte die StA hier in Deutschland den Fall 1997 wiederaufnehmen können, nachdem die anderen Fälle bekannt wurden. Da aber für diesen Fall ein Urteil schon vorlag, war auch hier der STA in Deutschland die Hände gebunden.

Nachdem Frankreich auf die Rüge des EGMR seine Gesetzgebung geändert hatte, ist nun dieser Missstand in Frankreich beseitigt (das erfolgte soviel ich weiß 2004).

Problem war nur, dass es da ein rechtskräftiges Urteil gab, gegen das Krombbach nicht angegangen war und solange sich Krombach nicht in Frankreich war, dieses keinerlei Wirkung zeigen konnte und eigentlich (vom Gesetz her) auch nicht aufgehoben werden konnte, weil Krombach selber hiergegen kein Rechtsmittel eingelegt hatte.

Dieser Zustand war letztendlich unhaltbar und so hat Ende 2008 das oberste Gericht in Frankreich dann doch dieses alles blockierende Urteil von 1995 aufgehoben. Für ein neues faires Verfahren war nun der Weg frei.
Zitat von Vernazza2013Vernazza2013 schrieb: Ohne seine Aktion wäre Krombach nie gerichtet worden
Daher ist diese Aussage schlicht und einfach falsch. Die Entführung war nicht notwendig gewesen, vielmehr wäre jetzt die Wiederaufnahme des Verfahrens sowohl in F als auch in D gegen Krombach möglich geworden. In D wäre dies auch nach 2012 möglich gewesen, da Mord in D nicht verjährt.

Vermutlich hatte Bamberski die Aufhebung des Urteils aus dem Jahre 1995 vollkommen falsch interpretiert, er war vielleicht nicht (mehr) anwaltlich vertreten und dürfte daher die Problematik dieses Falles und die Möglichkeit eines neuen Verfahrens zum damaligen Zeitpunkt nicht erkannt haben.


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22.05.2014 um 17:03
Justizdrama geht weiter

Kalinkas Vater weist Entführungsvorwürfe zurück

Mehr als 30 Jahre nach dem ungeklärten Tod der 14-jährigen Kalinka in Lindau hat sich ihr leiblicher Vater gegen Selbstjustiz-Vorwürfe gewehrt. Er soll den Stiefvater Kalinkas 2009 nach Frankreich entführt haben. Sein Anwalt sieht ihn als Opfer der Umstände.

Im Gerichtssaal im elsässischen Mulhouse sagte Kalinkas leiblicher Vater André B.: "Ich hätte nie vor Gericht gestellt werden dürfen." Sein Anwalt Laurent de Caunes will auf Freispruch plädieren: "Man kann jemanden nicht dafür verurteilen, legitim gehandelt zu haben", sagte der Verteidiger am Rande der Verhandlung. Sein Mandant sei in die Situation der Entführung gedrängt worden und habe keine Alternative gehabt, um Dieter K. der Justiz zu übergeben.

Der 76-jährige André B. hat den Stiefvater Dieter K. immer für den Mörder seiner Tochter gehalten. Ihm wird vorgeworfen, Dieter K. nach Frankreich entführt zu haben, damit ihm dort der Prozess gemacht wird. Eine offizielle Auslieferung hatte Deutschland verweigert. Das Verfahren in Deutschland war 1987 aus Mangel an Beweisen eingestellt worden.

André B. drohen zehn Jahre Haft
André B. drohen in Frankreich bis zu zehn Jahre Haft für Entführung, Beihilfe zur Gewaltanwendung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. "Ich bin nicht darauf vorbereitet, ins Gefängnis zu gehen. Ich habe mich auf meine Verteidigung vorbereitet", hatte er vor dem Beginn des Prozesses im französischen Rundfunk gesagt. Mit ihm angeklagt sind die beiden mutmaßlichen Entführer sowie eine Journalistin, die zwischen dem Vater und den Männern vermittelt haben soll.
Stiefvater wurde gefesselt in der Nähe des Gerichts gefunden

Der Arzt Dieter K. war 2009 von seinem Wohnort in Lindau am Bodensee ins Elsass entführt worden. Man hatte ihn gefesselt und geknebelt in der Nähe des Gerichts in Mulhouse gefunden. Die Polizei nahm ihn fest. In Frankreich wurde Dieter K. dann wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren verurteilt - in erster Instanz im Oktober 2011, bestätigt durch ein Berufungsgericht 2012. In dem Berufungsverfahren hatte die französische Staatsanwaltschaft deutliche Kritik an der deutschen Justiz geübt.

Dieter K. soll vorgehabt haben, seine Stieftochter 1982 sexuell zu missbrauchen. Außerdem soll er Kalinka ein Beruhigungsmittel verabreicht haben. Infolge dessen soll das Mädchen gestorben sein. Bis heute beteuert Dieter K. seine Unschuld.

"Es muss Recht gelten, nicht Rache"
"In einem Rechtsstaat muss das Recht gelten, und nicht die Rache", sagte der Anwalt des Stiefvaters vor Gericht. Sein Mandant sei stundenlang geschlagen und gefoltert worden. "Er hätte sterben können", sagte Philippe Ohayon. Der 79-jährige Dieter K. erschien aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst. Der Prozess soll bis Freitag dauern. Wann das Urteil fällt, ist noch unklar.

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/justizdrama-geht-weiter-kalinkas-vater-weist-entfuehrungsvorwuerfe-zurueck/-/id=1622/did=13432478/nid=1622/1ui8e06/index.html (Archiv-Version vom 28.05.2014)


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Das mysteriöse Leben des Dr. Krombach aus Lindau am Bodensee

22.05.2014 um 21:03
Das ganze ist sehr schwer zu beurteilen. Aus meiner Sicht ist jedoch einen Schuldspruch unumgänglich.

Man sollte sich auch mal vorstellen, wenn das Gericht in Frankreich Krombach als unschuldig angesehen hätte. Dann wäre die Entführung unzweifelhaft ein sehr schweres Verbrechen gewesen, was eine längere Haftstrafe bedingen würde.

Dann war Krombach zum Entführungszeitpunkt auch nach französischen Recht nicht verurteilt und hatte damit rein rechtlich als unschuldig zu gelten.

Und eine abschreckende Wirkung muss auch das Ergebnis dieses Verfahrens haben, andernfalls sind Nachahmer zu befürchten. Denn die Ansicht der Angehörigen eines Opfers bzgl. eines möglichen Täters sind nicht selten subjektiv (wie beispielsweise der Fall Kercher zeigt), daher muss solche Selbstjustiz unterbunden werden. Vorliegend waren auch in keiner Weise sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft. Die Bemerkung von Herrn Bamberski, dass er befürchtete, dass sich Krombach durch einen Umzug unauffindbar macht, deutet sogar hin, dass er wusste, dass die Rechtsmittel noch nicht ausgeschöpft waren.

Ein Freispruch, wie es die Verteidigung verlangt, wäre aus meiner Sicht daher nicht mit einem Rechtsstaat vereinbar.

Vielleicht wäre eine längere Haftstrafe sinnvoll, die er wegen seines Alters nicht anzutreten braucht. Das würde den notwendigen Abschreckungseffekt haben und gleichzeitig dem Fall doch gerecht werden.


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23.05.2014 um 16:00
FALL KALINKA

Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe für Vater - Verteidiger plädiert auf Freispruch
Der Vater der verstorbenen Kalinka steht in Frankreich vor Gericht. Er hat den vermeintlichen Mörder seiner Tochter, ihren Stiefvater, entführen und nach Frankreich bringen lassen.

Jahrzehntelang versuchte der Vater der getöteten Kalinka, ihren Stiefvater vor Gericht zu bringen. Er hielt ihn für ihren Mörder und Vergewaltiger. Der Stiefvater wurde zwar verurteilt, allerdings gelang dies nur mittels einer Entführung. Ein Gericht entscheidet nun über das Kidnapping.
Im Entführungsfall um den Tod der 14-jährigen Kalinka hat die französische Staatsanwaltschaft in Mulhouse am Freitag eine sechsmonatige Bewährungsstrafe für den Vater des Mädchens gefordert. André Bamberski (76), ein Franzose, soll die Entführung des deutschen Stiefvaters von Kalinka 2009 von dessen Wohnort am Bodensee in das elsässische Mulhouse eingefädelt haben, um ihn in Frankreich vor Gericht zu bringen.

Staatsanwaltschaft fordert ein Jahr Haft ohne Bewährung für die Komplizen
Für zwei Komplizen Bamberskis, einem Georgier und einem Kosovo-Albaner, forderte Staatsanwalt Hervé Robin ein Jahr Haft ohne Bewährung. Die beiden sollen den deutschen Arzt Dieter K. (79) ergriffen und nach Frankreich verschleppt haben. Eine österreichische Journalistin soll wegen ihrer Vermittlung zwischen Bamberski und den beiden Männern eine Haftstrafe von drei Monaten auf Bewährung bekommen. Ein Termin für ein Urteil steht noch nicht fest.

15 Jahre Haftstrafe, weil Dieter K. entführt wurde
Dieter K. verbüßt in Frankreich eine 15-jährige Haftstrafe wegen des Todes Kalinkas vor mehr als 30 Jahren. Ohne die Entführung würde er weiterhin als freier Mann in Deutschland leben. Denn dort waren Ermittlungen gegen ihn schon 1987 aus Mangel an Beweisen eingestellt worden.
Vor dem Gericht in Mulhouse sagte der französische Staatsanwalt einerseits: «Die Angeklagten sind Gauner, und sie haben eine schwere Straftat begangen.» Eine Entführung sei ein Gewaltakt, Bamberski sei der Anstifter gewesen. Gleichzeitig brachte er dem ehemaligen Wirtschaftsprüfer «menschlich gesehen» Verständnis für seine Tat entgegen. «Ich bin beeindruckt von Ihrem Mut und Ihrer Beharrlichkeit» sagte er dem Angeklagten.

Verteidiger plädiert auf Freispruch
Bamberskis Anwalt, Laurent de Caunes, wollte auf Freispruch plädieren. «Ja, die Entführung war eine Straftat, doch diese illegale Handlung geschah im Interesse der Justiz», sagte er außerhalb des Gerichtssaals.
Der Franzose Bamberski hat den deutschen Stiefvater immer für den Vergewaltiger und Mörder seiner Tochter gehalten. Eine Entführung erschien ihm als das letzte Mittel, um Dieter K. vor die französische Justiz zu bringen. Der Deutsche war 2009 gefesselt, geknebelt, und verletzt in der Nähe des Gerichts in Mulhouse gefunden worden. So konnte die Polizei ihn festnehmen.

Bamberski hat seine Selbstjustiz nie geleugnet
Bamberski hat diese Selbstjustiz nie geleugnet, allerdings den Begriff vehement zurückgewiesen. Er habe entschieden, den Arzt nach Frankreich «transportieren zu lassen», sagte er vor Gericht. «Kann man einen Vater für eine Tat verurteilen, die der Justiz ihre Arbeit möglich macht?», fragte sein Anwalt im Gespräch mit Journalisten. dpa

http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Staatsanwalt-fordert-Bewaehrungsstrafe-fuer-Vater-Verteidiger-plaediert-auf-Freispruch-id29945222.html


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23.05.2014 um 17:55
@Vernazza2013
Vielen Dank!

Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe für Vater

Ich finde,damit kann man leben...

Einen Freispruch halte ich auch nicht für sinnvoll aus oben genannten Gründen von @JosefK1914


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23.05.2014 um 19:44
Wegen Entführung des Stiefvaters
Bewährungsstrafe für Kalinkas Vater gefordert

Im Entführungsfall nach dem Tod der 14-jährigen Kalinka hat die Staatsanwaltschaft eine sechsmonatige Bewährungsstrafe für den Vater des Kindes gefordert. Dieser soll die Entführung von Kalinkas Stiefvater eingefädelt haben, um ihn in Frankreich vor Gericht zu bringen.

Kalinkas Stiefvater hatte am Bodensee gewohnt. Die Entführung im Jahr 2009 von dort in das elsässische Mulhouse soll auf das Konto von Kalinkas leiblichem Vater gehen. Dieser, André B., steht zur Zeit in Mulhouse vor Gericht. B. war offenbar überzeugt, dass der deutsche Arzt Dieter K. das Mädchen Kalinka 1982 vergewaltigt und dann getötet hat.

B. soll bei der Entführung zwei Komplizen gehabt haben. Für diese forderte der Staatsanwalt ein Jahr Haft ohne Bewährung. Die beiden Männer sollen die Entführung durchgeführt haben. Für eine österreichische Journalistin wurde eine Haftstrafe von drei Monaten auf Bewährung gefordert. Sie soll zwischen B. und den beiden Männern vermittelt haben. Wann das Urteil in dem Prozess fällt, steht noch nicht fest.

Staatsanwalt: "Ich bin beeindruckt von Ihrem Mut"
Vor Gericht sagte der Staatsanwalt: "Die Angeklagten sind Gauner, und sie haben eine schwere Straftat begangen." Eine Entführung sei ein Gewaltakt, B. sei der Anstifter gewesen. Der Staatsanwalt brachte dem ehemaligen Wirtschaftsprüfer gleichzeitig "menschlich gesehen" Verständnis für seine Tat entgegen: "Ich bin beeindruckt von Ihrem Mut und Ihrer Beharrlichkeit", sagte er zu dem Angeklagten. Dessen Anwalt sagte außerhalb des Gerichtssaals: "Ja, die Entführung war eine Straftat, doch diese illegale Handlung geschah im Interesse der Justiz."
Polizei hatte Dieter K. in der Nähe des Gerichts festgenommen

Dieter K., der heute 79 Jahre alt ist, verbüßt in Frankreich eine 15-jährige Haftstrafe wegen Kalinkas Tod vor mehr als 30 Jahren. B. hielt ihn immer für den Täter. In Deutschland waren die Ermittlungen gegen Dieter K. schon 1987 aus Mangel an Beweisen eingestellt worden. Deshalb soll dem leiblichen Vater Kalinkas, der Franzose ist, eine Entführung als einziges Mittel erschienen sein, um Dieter K. der französischen Justiz zuzustellen. Der Arzt war gefesselt, geknebelt und verletzt in der Nähe des Gerichts in Mulhouse gefunden worden. Die Polizei nahm in dort fest.

B. hat diese Selbstjustiz nie geleugnet, allerdings den Begriff vehement zurückgewiesen. Er habe entschieden, den Arzt nach Frankreich "transportieren zu lassen", sagte er vor Gericht. "Kann man einen Vater für eine Tat verurteilen, die der Justiz ihre Arbeit möglich macht?", fragte sein Anwalt im Gespräch mit Journalisten.

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/wegen-entfuehrung-des-stiefvaters-bewaehrungsstrafe-fuer-kalinkas-vater-gefordert/-/id=1622/did=13444798/nid=1622/4a8sul/index.html (Archiv-Version vom 28.05.2014)


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Mauro ehemaliges Mitglied

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Das mysteriöse Leben des Dr. Krombach aus Lindau am Bodensee

23.05.2014 um 19:53
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Man sollte sich auch mal vorstellen, wenn das Gericht in Frankreich Krombach als unschuldig angesehen hätte. Dann wäre die Entführung unzweifelhaft ein sehr schweres Verbrechen gewesen, was eine längere Haftstrafe bedingen würde.

Dann war Krombach zum Entführungszeitpunkt auch nach französischen Recht nicht verurteilt und hatte damit rein rechtlich als unschuldig zu gelten.
Natürlich kann man sich auch die andere Variante vorstellen. Doch wer den Fall intensiv verfolgt hat, war sicher, dass D. Krombach freigesprochen worden wäre…nach allem was dieses „Großkaliber“ von Arzt sich in den Jahren davor geleistet hat…junge Patientinnen sediert und sexuell seinen Nutzen daraus gezogen. Ein französisches Gericht war in der Lage, ihn zu überführen und juristisch die richtigen Schritte einzuleiten. In Deutschland wäre er ( welcher in D. schon wegen anderer Delikte, unter anderem sexuelle Handlung an einer sedierten Patientin, verurteilt wurde), im Fall Kalinka evtl. davon gekommen.
Evtl…daher war Handeln von Nöten...

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-kalinka-staatsanwalt-will-bewaehrungsstrafe-fuer-leiblichen-vater-a-971341.html

Alle Infos zum Fall über diesen Link! Eine Vereinigung der Universität Toulouse:

http://www.justice-kalinka.com/

NACH 30 JAHREN WURDE KALINKA ENDLICH RECHT ZUTEIL
Nach einem nicht beendeten Prozess (er musste abgebrochen werden weil D. Krombach sich nicht wohl fühlte), hat sich, vom 4. bis am 22. Oktober 2011, ein vollständiger Prozess vor dem Pariser Geschworenengericht abgespielt. D. Krombach wurde der Gewalttätigkeit gegenüber Kalinka Bamberski für schuldig befunden, was unabsichtlich den Tod der Minderjährigen, über die er Autorität ausübte, zur Folge hatte. Er wurde deswegen zu fünfzehn Jahren Haftstrafe verurteilt (die Mindeststrafe, aufgrund seines schon fortgeschrittenen Alters).Da er Berufung einlegte, fand ein zweiter Prozess zwischen dem 27. November und dem 20. Dezember 2012 vor dem Schurgericht Créteil (Val-de-Marne) statt. Der Urteilsspruch bestätigte ganz den Urteilsspruch, der in Paris gefällt worden war.
Für A. Bamberski, wie auch für uns, ist somit das Hauptziel definitiv erreicht, trotz Krombachs Einspruch vor dem Kassationsgericht.In der Tat wurde die Hypothese einer gänzlichen Absichtslosigkeit, wie das zum Beispiel in der Hypothese eines medizinischen Fehlers der Fall gewesen wäre, ausgeschlossen. Die erschwerenden Umstände wurden in Betracht genommen. Das Gericht unterstreicht, dass - obwohl formelle Beweise einer Vergewaltigung fehlen - die Existenz einer sexuellen Agression erwiesen ist.Dies bedeutet, dass der Straflosigkeit Dieter Krombachs ein Ende gesetzt ist. Das Gericht anerkennt seine Verantwortlichkeit für Kalinkas Tod.Wir möchten an dieser Stelle all denjenigen danken, die A. Bamberksi ermutigt haben, und ihn weiterhin ermutigen in seinem so langen, harten und oft zu verzweifelnden Kampf.
Wenn nun André Bamberski endlich einen inneren Frieden gefunden hat, so ist seine Aufgabe jedoch nicht beendet : ein anderer Prozess erwartet uns zu einem noch unbestimmten Datum in Mulhouse, wo A. Bamberski als Verantwortlicher der Entführung Krombachs angeklagt ist.Unsere Chronologie der Affäre bis zum Zeitpunkt der Entführung zeigt, dass A. Bamberski vor diesem illegalen Akt - zwischen 1982 und 2009 - Alles versucht hat, um mit legalen Mitteln Zugang zum Recht zu erlangen.Im Jahr 2009 gab es sowohl in Frankreich wie auch in Deutschland keine andere Möglichkeit mehr : die Affäre war blockiert und die Verjährung drohte.

Zur Erinnerung wiederholen wir untenstehend die Zeilen, die damals unsere Webseite eröffneten :
Es war im Jahr 1992, lange bevor das Phänomen der Pädophilie mit all seinen dunklen Seiten bekannt wurde. Kalinka Bamberski wohnte in Pechebusque (in der Nähe von Toulouse, im Süden Frankreichs). Wir Dorfbewohner sahen sie oft draussen vorbeigehen : ein grosses, schlankes, blondes Mädchen. An einem traurigen Tag, sind wir an ihre Beerdigung gegangen, und haben ihr Grab mit weissen Blumen bis zu den andern Gräbern hinüber bedeckt. Erstaunt erfuhren wir, sie sei in Deutschland bei ihrem Schwiegervater gestorben, einem Arzt , der ihr eine Spritze verabreicht habe, um ihre Sonnenbräunung zu fördern. Wenig später bekam ihr Vater, André Bamberski, einen seltsamen Autopsiebericht. Im Lichte dieses zusammenhangslosen und lückenhaften Texts kam eine andere, schreckliche Version auf, diejenige nämlich eines vierzehnjährigen Mädchens das vergewaltigt wurde, und das infolge der Spritze, die ihm sein Schwiegervater D. Krombach eingespritzt hat, gestorben ist.
Eine Vereinigung, “Gerechtigkeit für Kalinka” (Justice pour Kalinka), unterstützt ihn.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Vermutlich hatte Bamberski die Aufhebung des Urteils aus dem Jahre 1995 vollkommen falsch interpretiert, er war vielleicht nicht (mehr) anwaltlich vertreten und dürfte daher die Problematik dieses Falles und die Möglichkeit eines neuen Verfahrens zum damaligen Zeitpunkt nicht erkannt haben.
Aus heutiger Sicht hat er offensichtlich die Möglichkeit eines evtl. neuen Verfahrens nicht erkannt, zum Glück…der Mann hat gehandelt…sein Handeln war absolut nötig in diesem Fall…rein emotional gesehen. Er hätte es sich niemals verziehen, wenn er anders gehandelt hätte, wurde mir von der Vereinigung Toulouse mitgeteilt.
Aktuell ganz gleich, wie der Schuldspruch lauten wird, er ist mit sich völlig im Reinen….und das sei ihm gegönnt.
Oftmals muss man im Leben Wege außerhalb der Gesetze gehen, um Gerechtigkeit zu erlangen.
Das bedeutet nicht, das ich Selbstjustiz in jedem Fall befürworte…In diesem Fall jedoch ein klares Ja.


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egaht ehemaliges Mitglied

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24.05.2014 um 00:53
krombach muss in seinen "leider" langen leben hunderte von sehr jungen mädchen
missbraucht haben.lediglich einmal wurde er dafür zur rechenschaft gezogen.
deshalb lächelt dieser widerling auch so süffisant,überheblich bei dieser befragung,
wo der satz fällt,"wer schweigt scheint zuzustimmen".unfassbar wie lange dieser mann
seine perversitäten ausleben konnte,aber auf der anderen seite stehen die vielen opfer,
die durch jedes einzelne persöhnliche schweigen das nächste opfer möglich machten.


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24.05.2014 um 01:43
Natürlich kann man sich auch die andere Variante vorstellen. Doch wer den Fall intensiv verfolgt hat, war sicher, dass D. Krombach freigesprochen worden wäre…........

Evtl…daher war Handeln von Nöten...
Nein, von Nöten eben nicht.

Der Rechtsweg war nicht ausgeschöpft. Sie meinen hier wohl, dass er in D freigesprochen wäre, das wissen wir nicht. Aber Herr Bamberski hätte die Möglichkeit gehabt, dass in Frankreich wieder verhandelt worden wäre, nachdem das alles blockierende Urteil von 1995 Ende 2008 aufgehoben wurde. Die Anwesenheit von Krombach war nicht mehr notwendig, nach der neuien Gesetzgebung hätte er sich von seinen Anwälten vertreten lassen können. Der Verfahrensaufnahme in Frankreich stand nichts mehr im Wege.
Zitat von MauroMauro schrieb:Aus heutiger Sicht hat er offensichtlich die Möglichkeit eines evtl. neuen Verfahrens nicht erkannt, zum Glück…der Mann hat gehandelt…sein Handeln war absolut nötig in diesem Fall…rein emotional gesehen.
Warum zum Glück?

Wie gesagt, es hätte vom gleichen Gericht auch in Frankreich ohne Entführung verhandelt werden können.

Rein emotional, das wäre das Ende des Rechtsstaats, wenn nur noch die Emotionen regieren. In der Praxis sind da aber Richter nicht ganz von befreit, aber so etwas sollte man nicht befürworten.
Zitat von MauroMauro schrieb:Oftmals muss man im Leben Wege außerhalb der Gesetze gehen, um Gerechtigkeit zu erlangen.
Warum sollte das Urteil mit und ohne Entführung in Frankreich anders ausgefallen sein?
Zitat von MauroMauro schrieb:Das bedeutet nicht, das ich Selbstjustiz in jedem Fall befürworte…In diesem Fall jedoch ein klares Ja.
Da sind wir dann offensichtlich vollkommen unterschiedlicher Meinung.


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24.05.2014 um 10:37
@JosefK1914
Deine Gesetzestreue in allen Ehren....aber wie lange hätte Herr B.denn noch warten sollen? 10 Jahre oder noch länger,eh die Gerichte in Gang kommen?Schau dir das Alter der beiden an?
Selbst wenn er in Frankreich wieder verurteilt worden wäre,hätte Deutschland ihn womöglich wieder nicht ausgeliefert.Vielleicht wäre er dann schon tot gewesen.Darum war Eile geboten.
Stell dir vor,es wäre deine Tochter gewesen.....reden kann man viel wenn man nur von der juristischen Seite schaut.30 Jahre sind mehr als genug gewesen,bis er endlich seine Strafe erhalten hat.
Ich hoffe,Herr B. kann mit dem Urteil auf Bewährung leben. Gruß


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24.05.2014 um 16:37
Zitat von minu16minu16 schrieb:Deine Gesetzestreue in allen Ehren....aber wie lange hätte Herr B.denn noch warten sollen? 10 Jahre oder noch länger,eh die Gerichte in Gang kommen?Schau dir das Alter der beiden an?
Wie schnell kommen denn wenn der Rechtsweg offen ist, Gerichte in Gang? So früh wie möglich. Das dauert in keiner Weise 10 Jahre. Die lange Zeit war hier nicht durch die Gerichte bedingt, sondern erst mussten die Gesetze in Frankreich geändert werden. Und das Dumme, Krombach hat erstmal die Wiederaufnahme vereitelt, da normalerweise er nach Gesetz eine Wiederaufnahme nur beantragen durfte. Das tat er nicht, Krombachn blieb so auf nicht rechtsstaatlicher Grundlage in Frankreich verurteilt und konnte daher von keinem anderen Land der Welt an Frankreich ausgeliefert werden. Auch Österreich sollte ihn ausliefern, konnte es aber nicht, aus den gleichen Gründen wie D.

Vorliegend war die Zeit durch die Verkettung von extrem ungünstigen Umständen bedingt.

Wäre Bamberski den legalen Weg gegangen, hätte es vielleicht ein 1/2 Jahr länger gedauert.
Zitat von minu16minu16 schrieb:Selbst wenn er in Frankreich wieder verurteilt worden wäre,hätte Deutschland ihn womöglich wieder nicht ausgeliefert.Vielleicht wäre er dann schon tot gewesen.Darum war Eile geboten.
Warum sollte Deutschland ihn bei einem Urteil, das nicht menschenrechtswidrig zustande kam Krombach nicht ausliefern? Das wäre sicherlich erfolgt.

Um sein Ziel zu erreichen, hat Bamberski sogar den Tod von Kronbach in Kauf genommen, die Entführer sind in keiner Weise zimperlich mit Krombach umgegangen. Je mehr ich darüber nachdenke, umso weniger Verständnis habe ich für Bamberski.


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Mauro ehemaliges Mitglied

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24.05.2014 um 22:29
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Der Rechtsweg war nicht ausgeschöpft. Sie meinen hier wohl, dass er in D freigesprochen wäre, das wissen wir nicht. Aber Herr Bamberski hätte die Möglichkeit gehabt, dass in Frankreich wieder verhandelt worden wäre, nachdem das alles blockierende Urteil von 1995 Ende 2008 aufgehoben wurde. Die Anwesenheit von Krombach war nicht mehr notwendig, nach der neuien Gesetzgebung hätte er sich von seinen Anwälten vertreten lassen können. Der Verfahrensaufnahme in Frankreich stand nichts mehr im Wege.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Warum zum Glück?

Wie gesagt, es hätte vom gleichen Gericht auch in Frankreich ohne Entführung verhandelt werden können.

Rein emotional, das wäre das Ende des Rechtsstaats, wenn nur noch die Emotionen regieren. In der Praxis sind da aber Richter nicht ganz von befreit, aber so etwas sollte man nicht befürworten.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Warum sollte das Urteil mit und ohne Entführung in Frankreich anders ausgefallen sein?
Ich kann Ihnen, aus meiner Sicht, rein juristisch gesehen, zustimmen. Aus welchem Grund A. Bamberski eine Entführung plante und letztendlich ausführen ließ, werde ich klären können.
Er ist als penible, korrekte Person anzusehen, welche Vorgehensweisen im Vorfeld bedenkt und sich absichert, bevor er aktiv wird. Meines Wissens hat er aufgrund eines Hinweises, von kompetenter Seite, gehandelt.
Es beansprucht ein wenig Zeit, doch denke ich, wird es möglich sein, seine Vorgehensweise klären zu können. Soweit mir bekannt, hatte er anwaltlichen Beistand.
Die von Ihnen angesprochenen Punkte veranlassen mich, konkrete Anfragen zu stellen.
Ich werde die Antworten, sobald als möglich, bekannt geben.


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27.05.2014 um 12:56
das gericht in mulhouse verlief ziemlich chaotisch während anwälte von krombach versuchten eigenen klienten zu beschützen und ihn als opfer darzustellen. in wahrheit er ist ein opfer, ein opfer der entführung. die frage vor dem gericht war " ein entführung ohne verletzungen, existiert sowas?"
nie wurde ein entführung durchgeführt ohne das die "opfer" verletzt wurde, den das "gentelmen opfer gibt es nicht" schliessen alle gemeinsam zu. es sei unvermeidbar gewesen den dr krombach nach frankreich zu entführen ohne ihm verletzungen hinzuzufügen. begründung: " als die entführer vor dem hause krombachs warteten, er fühlte sich nicht wohl, so nahm er ein baseball schläger (zwar nicht den ganz grossen sondern ein kleineren etwa 60 cm gross) und ging raus um die entführer zu verjagen. als eins von den entführern ihn sah, ging auf krombach zu während krombach 2 mal auf ihn schlug..........!
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bamberski jahrelang verfolgte den krombach, obwohl krombach 6 x wohnort änderte, gelingte den bamberski jedes mal ihn zu finden. auch zuletzt in scheidegg. krombach verlangte schutz von der polizei den er auch bekam. jedes mal wann bamberski aus frankreich kam, polizei stellte schutzpersonal für den krombach. während 3 polizisten (schichtwechsel) den krombach´s haus überwachten, ein andere polizist verfolgte den bamberski und führte eine liste "mit wem der bamberski sich traf". polizei wusste das bamberski sich mit anton traf, dabei bekamm die polizei aus deutschland alle informationen über den anton von österreichische polizei, schon am ersten mal wo sich der anton mit bamberski traf. als der entführung geschieht, 8 min später kam polizei vor ort jeodch zu spät. Der polizist der dienst hätte um krombach zu schützen, fuhr mit auto zum restaurant um bestellte essen abzuholen ( Restaurant Sonnenhof). als er zurück kam, war dr krombach weg...... usw usw usw...............
sory für schreibfehler....


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27.05.2014 um 15:34
Krombach ist ein Dreckssack, wenn man sich seine Gesichte so durchließt, springt einen die Ungerechtigkeit wahrlich ins Gesicht... Ein Unding, dass dieser Mensch so lange seine Machenschaften ausleben konnte...

Die Entführung des Vaters von Kalinka... nungut was soll man sagen? Strafttat ja, die allerdings ein weitaus größeres Unrecht aus der Welt geschafft hat... Bewährungsstrafe finde ich gut, rein symbolisch...

Natürlich brauchen wir unsere Gesetze und Regeln und an die sollten sich auch alle halten, hier sieht man aber mal ein schönes Beispiel, wo das Brechen des Gesetzes weitaus "gerechter" war, als die Einhaltung...

Und Krombach wünsche ich, dass all das schlecht, was er getan hat, ihm nun im Gefängnis in Frankreich zurück gegeben wird...


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