Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
11.12.2015 um 15:05Bei der Suche nach aktuellen Berichten über den Prozessauftakt bin ich nicht fündig geworden, hab nur einen Bericht bei Spiegel-Online gefunden, der noch einmal alles zusammenfasst:
11.12.2015Schrift:
-
+
Gütersloh
Rätselhafter Doppelmord an Heiligabend
Von Ansgar Siemens
DPA
Tatort Gütersloh: Doppelmord an zwei Geschwistern
Vor zwei Jahren soll Jens S. in Gütersloh zwei Senioren erstochen haben. Das Landgericht Bielefeld verurteilte ihn zu 14 Jahren Haft - doch jetzt muss der Prozess neu aufgerollt werden.
Heiliger Abend 2013, Gütersloh: Ein Täter ersticht zwei wohlhabende Senioren in ihrem Haus, meuchelt ihren Hund und öffnet den Gashahn. Anders als offenbar geplant, explodiert das Haus durch das Gas aber nicht. So finden sich Spuren, die nach kurzer Zeit zu Jens S. führen.
Der damals 28-jährige Gas-Wasser-Installateur ist ein guter Bekannter der Opfer und leugnet nicht, dass er die Senioren am Tattag besuchte. Aber er bestreitet, der Täter zu sein. Er habe lediglich eine Flasche Rotwein zum Fest gebracht und sei nach etwa 15 Minuten wieder weggefahren.
Es folgt ein Indizienprozess vor dem Landgericht Bielefeld. Im Februar fällt die Kammer unter Vorsitz von Richterin Jutta Albert ein hartes Urteil: Jens S. müsse wegen Totschlags 14 Jahre ins Gefängnis.
"Es gibt keine gesicherte Beweislage"
Jens S. müsse der Täter sein, so das Gericht. Er sei den Opfern - einer 74-jährigen Ärztin und ihrem 77-jährigen Bruder - vertraut gewesen. An einem Fingernagel der Frau fänden sich seine DNA-Spuren, weniger deutliche DNA-Spuren auch an den Hundekrallen. Nichts deute auf einen Einbruch hin, auf einen unbekannten Dritten.
Im Verfahren lassen sich allerdings auf zentrale Fragen keine Antworten finden. Motiv, Anlass, Tathergang - all das bleibe offen, räumt die Kammer ein. Und auch von Tatwaffen fehlt bis heute jede Spur.
Ein Irrtum? Ein Justizskandal? In jedem Fall eine umstrittene Entscheidung. Der Bielefelder Strafverteidiger Carsten Ernst, der Jens S. vertritt, legt Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein - und bekommt prompt recht. Im Oktober kippt der BGH das Urteil.
Von Freitag an muss der Prozess am Landgericht Bielefeld von vorn beginnen, vor einer anderen Strafkammer. "Es gibt keine gesicherte Beweislage dafür, dass mein Mandant der Täter ist", sagt Ernst im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE.
Landgericht ließ Entlastendes unberücksichtigt
Die BGH-Richter bezeichneten die Beweiswürdigung des Landgerichts als lückenhaft. Zeugen hatten zu Protokoll gegeben, die Terrassentür sei nicht verschlossen gewesen, als man die Leichen gefunden habe. Das Landgericht aber schloss wegen fehlender Einbruchsspuren aus, dass ein Fremder ins Haus gekommen sei.
Der BGH bemängelte auch, das Landgericht habe entlastende Umstände nicht ausreichend gewürdigt. Anwalt Ernst nennt als Beispiel, ein Gutachter habe seinen Mandanten als wenig aggressiv beschrieben. Außerdem sei Jens S. mit den Opfern befreundet gewesen und nicht vorbestraft. Die DNA-Spuren an den Hundekrallen könnten auch von anderen männlichen Mitgliedern aus der Familie des Angeklagten stammen.
Unklar bleibt, warum Jens S. sich nicht bei der Polizei meldete, nachdem der Mord bekannt geworden war. Und unklar bleibt auch die Rolle zweier Zeugen, die im ersten Prozess nichts sagen wollten: die Tochter der Ärztin, Sibylle G. und ihr Lebensgefährte Josef S. Gegen beide leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen einer möglichen Mittäterschaft ein. Sibylle G. ist Alleinerbin der Ermordeten. Die Frau und Josef S. waren mit Jens S. befreundet.
Die Ermittlungen gegen Sibylle G. wurden mangels Tatverdacht inzwischen eingestellt. Im neuen Prozess will die Tochter als Nebenklägerin auftreten. Ihr Anwalt Andreas Trylla sagte SPIEGEL ONLINE, seine Mandantin sei sehr an Aufklärung interessiert. Ob sie aussage, sei aber noch ungewiss. Trylla äußerte Zweifel daran, dass Jens S. wirklich der Täter war: "Es könnte andere Personen geben, die ein Motiv zur Tötung des Geschwisterpaares gehabt haben könnten."
http://m.spiegel.de/panorama/justiz/a-1067147.html#spRedirectedFrom=www&referrrer=https://www.google.de/
11.12.2015Schrift:
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Gütersloh
Rätselhafter Doppelmord an Heiligabend
Von Ansgar Siemens
DPA
Tatort Gütersloh: Doppelmord an zwei Geschwistern
Vor zwei Jahren soll Jens S. in Gütersloh zwei Senioren erstochen haben. Das Landgericht Bielefeld verurteilte ihn zu 14 Jahren Haft - doch jetzt muss der Prozess neu aufgerollt werden.
Heiliger Abend 2013, Gütersloh: Ein Täter ersticht zwei wohlhabende Senioren in ihrem Haus, meuchelt ihren Hund und öffnet den Gashahn. Anders als offenbar geplant, explodiert das Haus durch das Gas aber nicht. So finden sich Spuren, die nach kurzer Zeit zu Jens S. führen.
Der damals 28-jährige Gas-Wasser-Installateur ist ein guter Bekannter der Opfer und leugnet nicht, dass er die Senioren am Tattag besuchte. Aber er bestreitet, der Täter zu sein. Er habe lediglich eine Flasche Rotwein zum Fest gebracht und sei nach etwa 15 Minuten wieder weggefahren.
Es folgt ein Indizienprozess vor dem Landgericht Bielefeld. Im Februar fällt die Kammer unter Vorsitz von Richterin Jutta Albert ein hartes Urteil: Jens S. müsse wegen Totschlags 14 Jahre ins Gefängnis.
"Es gibt keine gesicherte Beweislage"
Jens S. müsse der Täter sein, so das Gericht. Er sei den Opfern - einer 74-jährigen Ärztin und ihrem 77-jährigen Bruder - vertraut gewesen. An einem Fingernagel der Frau fänden sich seine DNA-Spuren, weniger deutliche DNA-Spuren auch an den Hundekrallen. Nichts deute auf einen Einbruch hin, auf einen unbekannten Dritten.
Im Verfahren lassen sich allerdings auf zentrale Fragen keine Antworten finden. Motiv, Anlass, Tathergang - all das bleibe offen, räumt die Kammer ein. Und auch von Tatwaffen fehlt bis heute jede Spur.
Ein Irrtum? Ein Justizskandal? In jedem Fall eine umstrittene Entscheidung. Der Bielefelder Strafverteidiger Carsten Ernst, der Jens S. vertritt, legt Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein - und bekommt prompt recht. Im Oktober kippt der BGH das Urteil.
Von Freitag an muss der Prozess am Landgericht Bielefeld von vorn beginnen, vor einer anderen Strafkammer. "Es gibt keine gesicherte Beweislage dafür, dass mein Mandant der Täter ist", sagt Ernst im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE.
Landgericht ließ Entlastendes unberücksichtigt
Die BGH-Richter bezeichneten die Beweiswürdigung des Landgerichts als lückenhaft. Zeugen hatten zu Protokoll gegeben, die Terrassentür sei nicht verschlossen gewesen, als man die Leichen gefunden habe. Das Landgericht aber schloss wegen fehlender Einbruchsspuren aus, dass ein Fremder ins Haus gekommen sei.
Der BGH bemängelte auch, das Landgericht habe entlastende Umstände nicht ausreichend gewürdigt. Anwalt Ernst nennt als Beispiel, ein Gutachter habe seinen Mandanten als wenig aggressiv beschrieben. Außerdem sei Jens S. mit den Opfern befreundet gewesen und nicht vorbestraft. Die DNA-Spuren an den Hundekrallen könnten auch von anderen männlichen Mitgliedern aus der Familie des Angeklagten stammen.
Unklar bleibt, warum Jens S. sich nicht bei der Polizei meldete, nachdem der Mord bekannt geworden war. Und unklar bleibt auch die Rolle zweier Zeugen, die im ersten Prozess nichts sagen wollten: die Tochter der Ärztin, Sibylle G. und ihr Lebensgefährte Josef S. Gegen beide leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen einer möglichen Mittäterschaft ein. Sibylle G. ist Alleinerbin der Ermordeten. Die Frau und Josef S. waren mit Jens S. befreundet.
Die Ermittlungen gegen Sibylle G. wurden mangels Tatverdacht inzwischen eingestellt. Im neuen Prozess will die Tochter als Nebenklägerin auftreten. Ihr Anwalt Andreas Trylla sagte SPIEGEL ONLINE, seine Mandantin sei sehr an Aufklärung interessiert. Ob sie aussage, sei aber noch ungewiss. Trylla äußerte Zweifel daran, dass Jens S. wirklich der Täter war: "Es könnte andere Personen geben, die ein Motiv zur Tötung des Geschwisterpaares gehabt haben könnten."
http://m.spiegel.de/panorama/justiz/a-1067147.html#spRedirectedFrom=www&referrrer=https://www.google.de/