Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
02.02.2014 um 13:58@ichbinsnicht
Es gibt bei Eheleuten die gemeinsam ein Haus besitzen die Möglichkeit ein Berliner Testament-notarisch abzuschließen. Damit wird automatisch der Überlebende zum Erbberechtigen des anderen ,die Kinder sind dann enterbt bzw. bekämen nur ihren Pflichtteil.Somit müssen die Kinder warten bis der andere Elternteil verstirbt um an das Erbe zu gelangen.Der überlebende Teil darf dann aber nicht verkaufen (und das ist der Haken dabei ) sondern nur darüber verfügen ein sog. Nießbrauchrecht (Nutzen zu Lebzeiten, auch vermieten ) ausüben.
Ob die Eheleute hier in dem Fall ein Berliner Testament hatten weiß ich natürlich nicht.
Es gibt bei Eheleuten die gemeinsam ein Haus besitzen die Möglichkeit ein Berliner Testament-notarisch abzuschließen. Damit wird automatisch der Überlebende zum Erbberechtigen des anderen ,die Kinder sind dann enterbt bzw. bekämen nur ihren Pflichtteil.Somit müssen die Kinder warten bis der andere Elternteil verstirbt um an das Erbe zu gelangen.Der überlebende Teil darf dann aber nicht verkaufen (und das ist der Haken dabei ) sondern nur darüber verfügen ein sog. Nießbrauchrecht (Nutzen zu Lebzeiten, auch vermieten ) ausüben.
Ob die Eheleute hier in dem Fall ein Berliner Testament hatten weiß ich natürlich nicht.