Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse
30.08.2014 um 22:52@locol
Du kannst keinen niedrigen Beweggrund annehmen ohne den Grund für die Tat zu kennen.
Der besonders verwerfliche Vertrauensbrauch ist dazu eine Voraussetzung für die Heimtücke, die von Literaturmeinungen gefordert wird. Allein dadurch ist noch keine Heimtücke gegeben. Dazu könnte man hierfür auch nicht allein auf das verwandschaftliche Verhältnis abstellen. Das wäre schon ein arg formales Argument. Auch verwandschaftliche Verhältnisse können zerrüttet sein, das Vertrauen erschüttert.
Selbst bei Kenntnis der Trefferfolge wüsste man nur, woher der erste Schlag kam. Selbst wenn dieser von hinten kam, muss dies noch keine Heimtücke bedeuten. Beispielsweise dazu folgender Fall: Täter läuft auf das Opfer zum Zweck des Angriffs zu, Opfer dreht sich schnell um, um ein Verteidungsmittel zu ergreifen oder auch, um dem ersten Schlag auszuweichen oder auch um zu fliehen.
Ich stelle die Zeugenauswahl nicht in Frage. Es wurde evtl. Zeugen nicht gehört, die etwas zur Persönlichkeit des Täters hätten sagen können. Für die Tataufklärung wären diese aber wohl nicht relevant gewesen, da diese insoweit wohl nur Spekulationen ermöglicht hätten.
Auch wenn es bei aktueller Sachverhaltsaufklärung Indizien für Mordmerkmale gibt, so sind diese auch bei Gesamtbetrachtung nicht hinreichend schlüssig. Man kommt hier nie über eine Spekulation hinaus.
Du kannst keinen niedrigen Beweggrund annehmen ohne den Grund für die Tat zu kennen.
Der besonders verwerfliche Vertrauensbrauch ist dazu eine Voraussetzung für die Heimtücke, die von Literaturmeinungen gefordert wird. Allein dadurch ist noch keine Heimtücke gegeben. Dazu könnte man hierfür auch nicht allein auf das verwandschaftliche Verhältnis abstellen. Das wäre schon ein arg formales Argument. Auch verwandschaftliche Verhältnisse können zerrüttet sein, das Vertrauen erschüttert.
Selbst bei Kenntnis der Trefferfolge wüsste man nur, woher der erste Schlag kam. Selbst wenn dieser von hinten kam, muss dies noch keine Heimtücke bedeuten. Beispielsweise dazu folgender Fall: Täter läuft auf das Opfer zum Zweck des Angriffs zu, Opfer dreht sich schnell um, um ein Verteidungsmittel zu ergreifen oder auch, um dem ersten Schlag auszuweichen oder auch um zu fliehen.
Ich stelle die Zeugenauswahl nicht in Frage. Es wurde evtl. Zeugen nicht gehört, die etwas zur Persönlichkeit des Täters hätten sagen können. Für die Tataufklärung wären diese aber wohl nicht relevant gewesen, da diese insoweit wohl nur Spekulationen ermöglicht hätten.
Auch wenn es bei aktueller Sachverhaltsaufklärung Indizien für Mordmerkmale gibt, so sind diese auch bei Gesamtbetrachtung nicht hinreichend schlüssig. Man kommt hier nie über eine Spekulation hinaus.