Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse
11.08.2014 um 07:29Guten morgen... Heute geht's weiter!!! Ich bin sehr gespannt...
SamLum schrieb:Habe mich, das muss ich ehrlich zugeben, zwischen den Prozesstagen immer wieder hier zurückgezogen, weil ich irgendwie keinen Nerv (nicht böse gemeint) mehr hatte auf dieses ewige rumspekulieren und Szenarien ausmalen. Es wiederholte sich alles zig Mal. Aber nun wollen wir frisch in den neuen (Prozess-)Tag starten und hoffen, dass es etwas neues gibt. Vor allem seitens der VerteidigungDas sind für mich die Wörter des Tages! schön gesagt @SamLum , Danke
Erschwerend wird natürlich wirken, dass er versucht hat Beweismittel zu vernichten, aber das wird tendenziell eher die Schuldfrage zum Nachteil des Angeklagten "geklärt" haben.So sieht es aus. Angenommen er hat diese Manipulationen selbst vorgenommen, dann hat er sich damit keinen Gefallen getan. Hätte er den Wagen so wie er war vorgeführt, dann hätte er sich besser gestellt und die Urteil- bzw. "Wahrheitsfindung" deutlich erschwert.
x-aequitas schrieb:a. Dann waren die Blutspuren schon vor den Manipulationsversuchen kaum sichtbar. Kaum sichtbare Blutspuren im Auto passen aber nicht wirklich gut zu einer derart blutrünstigen Tat.Ich stelle es mir so vor, dass er schon vorher versucht hat, die Blutflecken zu entfernen, aber nur bedingt erfolgreich dabei war. Blut lässt sich ja nicht unbedingt leicht enfernen, gerade, wenn es schon angetrocknet ist. Es reichte vielleicht, um auf den ersten Blick nicht aufzufallen und sich nicht auf Kleidung zu übertragen, aber einer Untersuchung durch die Polizei hätte die Fleckentfernung nicht standgehalten. Daher nochmal auf letzten Drücker ein verzweifelter Versuch mit Benzin (der aber auch ziemlich daneben ging)? Alles andere wäre doch auch auffällig gewesen: Auto verkaufen, Auto abfackeln.. Was hätte er tun sollen?
b. Wieso sind die Blutspuren niemandem aufgefallen bzw. es hätte die Chance bestanden dass er sich das angetrocknete Blut in die eigenen Klamotten reibt (Luftfeuchtigkeit, Schweiß).
x-aequitas schrieb:Frag an dich als fachkundigen Beobachter, wieso lässt der Richter bei seiner Einschätzung in puncto Heimtücke die Tatsache außer Acht, dass es am Tatort stockfinster war bzw. das Opfer ggf. durch eine Taschenlampe geblendet wurde? Arglos bin ich bei Dunkelheit doch quasi volle 360 Grad?!Arglosigkeit bedeutet, dass das Opfer im Zeitpunkt der Tat keinen tätlichen Angriff auf seine körperliche Unversehrtheit oder sein Leben erwartet. Es handelt sich also um eine innere Tatsache. Diese lässt sich hier nur anhand Indizien ermitteln.