meaningless schrieb:wer kann denn nun ganz sicher erklären, wie das denn nun ist...also evtl. erneute verurteilung in ein und dem selben fall?!
Ich versuche es mal mit eigenen Worten und einer kleinen Einschätzung für diesen Fall. Allerdings bin ich kein Jurist und daher nicht sicher ob alles 100% richtig ist, was ich nun schreibe.
Also:
jaska schrieb:1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
Ist relativ eindeutig. Im Laufe der Verhandlung legt der Angeklagte, oder sonst irgendjemand, eine Urkunde vor die ihn in irgendeiner Form entlastet, aber diese wird im Nahhinein als gefälscht entlarvt.
->Halte ich für sehr unwahrscheinlich. Zum ersten kann ich mir aktuell keine (zudem gefälschte) Urkunde vorstellen, die Ulf entlasten würde und selbst wenn wäre es schwer diese so zu fälschen, dass sie zunächst als real erscheint, aber nach der Verhandlung dann eben doch als Fälschung erkannt wird.
jaska schrieb:2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
Auch klar, jemand macht eine Falschaussage die Ulf entlastet, aber diese ist gelogen.
->Von Seiten der Sachverständigen kaum denkbar bis ausgeschlossen, bei den "normalen" Zeugen eher mal drin, aber bislang spricht nicht viel dafür, dass es Zeugen gibt, die eindeutig Ulf irgendwie entlasten können bzw. wollen. Daher auch nicht wahrscheinlich.
jaska schrieb:3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
Der Richter verletzt in Laufe dieses Verfahrens seine Amtspflichten also urteilt letztlich nicht korrekt oder befangen und "haut" Ulf damit raus.
->Das wird nicht passieren, wäre der Richter irgendwie befangen oder fühlte sich nicht im Stande das Verfahren zu führen hätte er bei einem derart in der Öffentlichkeit stehendem Verfahren längst das Handtuch geworfen.
jaska schrieb:4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.
Der wohl kniffligste Punkt. Springt Ulf also nach der Urteilsverkündung, welche ihn
nicht des Mordes für schuldig befindet auf und erklärt allen Anwesenden, dass es doch Mord war und dabei gleich noch mit wie er es gemacht hat und wie die Spuren verwischt wurden, so dass man ihm den Mord nicht nachweisen konnte, sieht es schlecht aus und das Verfahren wird wieder aufgenommen. Geschieht das ganze außerhalb des Gerichtes, zum Beispiel in einem Brief an Daniels Eltern, ist es auch möglich, aber eben fraglich für wie glaubwürdig das ganze eingeschätzt wird.
->Dies ist der einzige Punkt an dem ich mir momentan eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorstellen könnte. Aber anscheinend "arbeitet" Ulf durch seine wirren Briefe wohl bereits jetzt daran unglaubwürdig zu werden und diese "Glaubwürdigkeit" ist hier eben der Knackpunkt.
Zusammengefasst bleibt für mich übrig: Wird er des Totschlags verurteilt, weil ein Mord nicht nachgewiesen werden kann und hält er auch danach die Klappe oder gibt nur diffuse Äußerungen zur Tat von sich bleibt es auch dabei. Verfällt er allerdings einem Größenwahn im Sinne von "ihr könnt mir alle nichts" und gesteht nach dem Urteil daher den Mord wird es nochmal eng, wobei es wie schon gesagt glaubwürdig sein muss und außerdem Mordmerkmale eindeutig erfüllt sein müssten.