@TatzFatal Danke für das Beispiel.
Beim Mikrozensus müssen wohl tatsächlich Frauen die Zahl ihrer Kinder angeben.
Aber in einer Rehaklinik? Auf welcher Rechtsgrundlage?
Die Frau hat sich offenbar nach außen hin völlig von ihrem Sohn losgesagt, ihn sozusagen verstoßen. Wie es tief in ihr drinnen aussieht, weiß nur sie selber. Jedenfalls will sie nichts mehr mit ihm zu tun haben und das auch auf rechtliche und finanzielle Aspekte ausdehnen.
Daher der Rechtsstreit um die Rückgängigmachung der Schenkung des Hauses. Das ist ja wohl nicht ganz aussichtslos, die Begründung ist sicherlich, dass der Beschenkte einen nahen Angehörigen der Schenkerin getötet hat. Wenn sie das durchsetzen kann, dann kann sie ihn auch enterben und er bekommt nicht mal einen Pflichtteil, soweit ich weiß.
Und vielleicht wäre sie dann ihm gegenüber auch nicht unterhaltspflichtig, wenn er auf Sozialhilfe angewiesen ist. Das wird ja nur bei ganz krassen Fällen verneint, aber vielleicht ist das hier so einer.