AlteTante schrieb:Es wurde so gesagt, als ob der Bekannte das so erst dem gemeinsamen Kumpel und dann auch der (britischen) Polizei gesagt hat. Und die hat anscheinend (so habe ich es jedenfalls verstanden) Wolters um Amtshilfe gebeten, weil C.B. deutscher Staatsbürger ist.
Also ist das nur die Aussage des einen Kumpel.
Und das sowohl SY der Sache erstmal nachgeht in form eines Amtshilfeerbitten als das BKA diesbezüglich ermittelt ist doch vollkommen rechtens. Das BKA und auch Wolters haben aber nie verifiziert, das dieses Geständnis unwiederlegbar stattgefunden hat.
Natürlich kann es stattgefunden haben, aber ohne Beweis kann man es nicht als Fakt ansehen.
Genau das ist ja der Unterschied zwischen Behauptung, Vermutung/Glauben und Tatsache/Beweis.
Vermuten und Behaupten das CB das alles war kann ich auch.
Aber Beweisen ebend nicht.
Selbst Wolters spricht von "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" und "wir gehen davon aus", weil er weiß das er es Beweisen muss oder in einem Indizienprozess zumindest so plausibel darlegen muss, das möglichst keine Zweifel an CB's Schuld bleiben.