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Der Fall Sandra D.

4.450 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

19.04.2014 um 11:04
Die Polizei hielt die Zeugin nicht generell für unglaubwürdig. Das wurde so vor Gericht auch nicht ausgesagt.

In der Presse wurde das falsch wiedergegeben. Tatsächlich aber wurde bestätigt sozusagen, dass ihre Meinungsänderung tatsächlich bestanden hatte und auch warum. Als der Beamte sagte, sie sei als Zeugin unbrauchbar, war es schlicht darum gegangen, dass für die Mordkommission ersichtlich wurde, über sie werde man keine weiteren Erkenntnisse erlangen. Zudem war sie in der Suchgruppe sehr engangiert, während er selbst rein nichts tat, um Sandra zu finden.

Als die Zeugin am 08.08.2013 vernommen hatte, waren die Beamten geschockt. Sie sind ja auch nur Menschen und müssen für sich einordnen, was sie da hören und gehört haben. Es hieß also nicht in einer feststehenden Beurteilung, sie sei als Person unglaubwürdig.

Zudem wurde die Aussage auf mögliche nachweisbare belastende Indizien überprüft, welche nun nach und nach im Prozess bekannt werden.


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Der Fall Sandra D.

19.04.2014 um 11:04
@bellady
Es geht doch gar nicht um die Vergangenheit der Zeugin !!
Das hat überhaupt nichts mit dem Fall hier zu tun.
Sie ist glaubwürdig.
Ihre Schilderungen sind absolut glaubwürdig, ohne Wenn und Aber !

Ich stehe auch voll hinter der Zeugin !!
Ich kann nur sagen: Hut ab,was diese Frau an Mut und Engagement aufgebracht hatte um ihn endlich hinter Gitter zu bringen.Auch wenn sie erst mal etwas irritiert war anfangs,so recht nicht glauben wollte, dass er ein mutmasslicher Mörder ist , so blieb sie sich trotzdem treu und wollte wissen was mit Sandra passiert war.
Der Strafverteidiger macht lediglich seinen Job, glaube aber nicht an einen Freispruch, absolut nicht.
Es sind schon ganz andere Tv hinter Gitter gekommen,wo viel weniger Beweismaterial vorlag s.Fall Obst !
Zu der Vermisstenmeldung wäre interessant zu wissen ob er etwas zu den Großeltern sagte als er das Kind abholte.
Wenn Sandra wirklich abgehauen wäre oder wie er es schildert morgens nicht mehr dagewesen ist, so hätte er es zumindest mal angesprochen, es sei denn man hatte was zu verbergen, dann hält man erst mal die Klappe.


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Der Fall Sandra D.

19.04.2014 um 11:15
@bellady

Das Gericht selbst wühlt nicht im bisherigen Leben der Zeugin, um das klar festzuhalten. Herr Krechel wollte sie einer Lüge vor Gericht überführen, was ihm so dort allerdings misslungen ist in Bezug auf die vorherige Beziehung. Daran ändert auch lautes Brüllen nichts im Sinne von "Wer am lautesten brüllt, har recht.".

Der Ehemann stand lange schon unter Verdacht, fragt sich nur, wie er sich persönlich dazu verhalten hat. Er hat es ja auch geschafft, die Zeugin von letztem Dienstag, die mit ihm und Sandra locker befreundet war, zu täuschen.

Aber der Vater von Sandras Sohn und zugleich Sandras erster Ehemann wird noch als Zeuge vernommen werden. Um zu kären vor Gericht, ob der Angeklagte nun dieses Verbrechen begangen hat, ist es kaum notwendig, Sandras frühere Beziehungen haarklein auseinanderzunehmen. Das sagt nichts über Schuld oder Unschuld des Angeklagten aus. Das Gericht zeigt aber berechtigtes Interesse an seinen bisherigen Beziehungen.


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Der Fall Sandra D.

19.04.2014 um 11:24
@Granola
Zitat von GranolaGranola schrieb:Hatte er mal versucht bei ihren Eltern anzurufen ?
Oder dort wo das Kind zuletzt war?
Oder bei den Kollegen?
Es ist völig abartig und lebensfremd, nicht irgendjemand anzurufen oder sie selbst mal zu suchen BEVOR man zur Polizei geht !!
Genau das macht ihn auch verdächtig.
Hab ich was überlesen? Wo steht das er dies nicht gemacht hat?


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Der Fall Sandra D.

19.04.2014 um 11:27
Bezüglich des Sinneswandels der Zeugin, den diese sehr anschaulich beschrieben hat vor Gericht, dabei spielte eine Nachbarin des Ehepaars D. eine Rolle, die ihr gegenüber Falsches über Sandra geäußert hatte und Sandra gar nicht so gut kannte. Zudem bestätigte eine weitere Zeugin, die mit dem Ehepaar D. locker befreundet war und auch bis Ende Juli 2012 Nachbarin, wie intrigant diese andere Nachbarin eben war. Einer der als Zeugen vernommenen Beamten machte Angaben zu Ermittlungsergebnissen, nach denen die als intrigierend beschriebene Nachbarin einen Fake-Account eingerichtet und die Zeugin anschrieb darüber mit den Worten "Kennst du mich noch?". Der Beamte zeigte wenig Begeisterung über dieses Ermittlungsergebnis und daraufhin das Gericht ebensowenig. Diese Nachbarin sollte an sich auch letzten Dienstag vernommen werden, sagte den Termin aber ab. Sie vermute ich hinter dem anonymen Schreiben an diverse Tageszeitungen, um die Zeugin schlecht zu machen. Sowas geht gar nicht!


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Der Fall Sandra D.

19.04.2014 um 11:39
Da Herr D. bereits am Dienstag (!), dem 11. September mit der Vermisstenanzeige durch Sandras Kollegen bei der Polizei konfrontiert worden war, weil sie ihn nämlich mehrfach anriefen, kann also seine Darlegung, er habe Sandra dann am Mittwoch bei der Polizei vermisst gemeldet und erst dort von der Vermisstenanzeige der Kollegen bei REWE erfahren, nicht stimmen. Es ist nachgewiesen und er hat es auch Nachfragen des Richters dann auch eingeräumt, dass er dienstags davon erfuhr, angerufen wurde und auch räumte er ein, an diesem Tag den Bauschutt aus dem Bad weggebracht zu haben. Verhält man sich so, wenn die Ehefrau plötzlich verschwindet und man mit deren Tochter allein ist? Da unternimmt man etwas, aber man bringt nicht eben mal (schnell) den Bauschutt aus dem Bad weg. Da hat man eigentlich andere Sorgen, sollte man meinen.


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Der Fall Sandra D.

19.04.2014 um 11:55
@MonikaKreusel
Zitat von MonikaKreuselMonikaKreusel schrieb:Diese Nachbarin sollte an sich auch letzten Dienstag vernommen werden, sagte den Termin aber ab. Sie vermute ich hinter dem anonymen Schreiben an diverse Tageszeitungen, um die Zeugin schlecht zu machen.
Mal ganz generell, darf man denn einfach so einen Termin als Zeuge absagen? Das ist meines Wissens eine Pflichtveranstaltung... die bekommt man wohl nur mit einem Schein vom Arzt weg oder?

Mit den Äußerungen betreffend des Schreiebns wäre ich hier im Öffentlichen Bereich vorsichtig, das ist eine Annahme von dir, die du nicht belegen kannst, das kann schnell mal nach hinten los gehen.

Und nach wie vor möchte ich darauf hinweisen, dass hier der Ehemann vor Gericht steht und des Mordes angeklagt ist, nicht die Hauptbelastungszeugin und auch nicht die Zeugin, die nicht erschienen ist.


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Der Fall Sandra D.

19.04.2014 um 12:45
@obskur

Die nicht erschienene Zeugin hat wohl aus gesundheitlichen Gründen abgesagt. Ich weiß von ihr selbst etwas, das sehr für meine Annahme spricht. Aber nicht jeder wird jetzt verstanden haben, wen ich meine. :)

Stimmt, der Ehemann ist angeklagt, nur hat der Sinneswandel der Zeugin auch wesentlich mit Verhaltensweisen eben dieser nicht erschienenen Zeugin zu tun, die dort als intrigant beschrieben wurde. Der letzten Montag vernommene Beamte der Mordkommission Krabach berichtete von sich aus von Ermittlungsergebnissen, die dieser Beschreibung mehr als entsprechen. Und damit meine ich den nachweislich ermittelten Fake-Account. Die Zeugin hatte deutlich dargelegt, dass und warum sie dieser Nachbarin nun keinerlei Glauben mehr schenken wollte. Sie hatte bei näherem Kennenlernen nämlich festgestellt, dass sie Sandra bei weitem nicht so gut kannte, wie es dargestellt hatte. Zudem intrigierte diese Nachbarin auch massiv zwischen der Zeugin und der mit dem Ehepaar D. befreundeten ehemaligen Nachbarin.


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Der Fall Sandra D.

19.04.2014 um 12:54
Zitat von MonikaKreuselMonikaKreusel schrieb:Die nicht erschienene Zeugin hat wohl aus gesundheitlichen Gründen abgesagt. Ich weiß von ihr selbst etwas, das sehr für meine Annahme spricht. Aber nicht jeder wird jetzt verstanden haben, wen ich meine. :)
Wen du mit Zeugin meinst ist aber Öffentlich bekannt, weil sie eben in einem öffentlichem Prozess nicht erschienen ist, dort aber namentlich genannt wurde. Es ist fatal zu glauben, man wisse eh nicht von wem die Rede ist. Es gehört hier ganz einfach nicht hin, meine Meinung, zumindest nicht in dem Maße, wo man nachvollziehen kann, um wen es geht.

Das ist mit zweierlei Maß messen gleich zusetzen. Und ich kann es nicht gut heißen einer Zeugin hier etwas vorzuwerfen, was nur deine Vermutung ist.


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Der Fall Sandra D.

19.04.2014 um 12:58
Ich kann versichern, allein die bloße Nennung des Namens der Nachbarin im Gerichtssaal, die dann aus gesundheitlichen Gründen abgesagt hatte, löst bei den Prozessbeteiligten so gar keine Begeisterung aus. Da ist man sich sogar ziemlich einig.

Im übrigen, ich weiß sicher, der Name dieser Frau ist den Medien im Zusammenhang mit dem bisherigen Verlauf bekannt. Und ich empfinde es als bezeichnend, dass der KSTA zum Schluss seines Artikels von letztem Dienstag das anonyme Schreiben angesprochen, mit dem die Zeugin schlecht gemaccht werden solle. Das setzt voraus, dass es unter den einzelnen Redaktionen einen Austausch darüber gab. Hätte jemand daran aber Interesse, hätte der KSTA nicht in dieser Weise öffentlich gemacht.

Natürlich kann ich meine Vermutung so nicht beweisen, weiß aber ganz sicher, dass sie etwas vorhatte zu tun. Das könnte ich auch beweisen, falls notwendig. Diese menschliche Seite, der Zeugin derart übel mitspielen zu wollen, finde ich unmöglich.


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Der Fall Sandra D.

19.04.2014 um 13:07
Der Unterschied ist aber, dass die KSTA von einem anonymen Schreiben spricht und es dabei belässt, du überschreitest die Grenze hier gerade und ich sehe dazu kein Recht.... deine persönliche Meinung zu ihr sei dir nicht genommen, trotzdem verstehe ich deine Intention nicht, sie hier so schlecht darzustellen. Du möchtest nicht, dass man die Hautbelastungszeugin hier schlecht macht, tust im Gegenzug aber genau das gleiche mit einer anderen Zeugin, von der hier noch nicht mal was bekannt ist. Wenn das unter den Prozessbeobachtern ein Thema ist, dann belass es doch in dem Kreis.


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Der Fall Sandra D.

19.04.2014 um 13:11
@obskur

Im Forum ist der echte Name nicht bekannt, nur wenigen zumindest. Nicht jeder wird hier verstehen, wer gemeint ist. Natürlich aber würde ein Prozessbeteiligter sofort verstehen, wer gemeint ist. Das ist aber in Ordnung, denn das tatsächliche Verhalten dieser Frau ist auch eine meine Vermutung der Autorenschaft dieses anonymen Briefs an mehreren Verhandlungstagen Thema gewesen und das mit gutem Grund. Wer den Sinneswandel der Zeugin vor ca. einem Jahr nicht versteht, er hatte wesentlich mit Verhaltensweisen dieser Frau zu tun. Und es gibt Ermittlungsergebnisse der Polizei, die auch bezeichnend sind. Es ist Thema im Prozess, wann die Zeugin ihre Meinung änderte und was sie dazu brachte. Ich hatte mal deutlich meinen Unmut äußern wollen dazu. Mitlesende Eitorfer werden schon eine Ahnung haben, wer gemeint ist. Mir geht es darum, mal dieses Verhalten aufzuzeigen, um von Anfang an der Zeugin zu schaden. Ein NoGo für mich! :(


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Der Fall Sandra D.

19.04.2014 um 13:11
Sicher ist mal, dass die Menschen die sich derartig anbiedern, und dazu auch noch hinter Anonymität verstecken wollen, weder Tragweite des Prozesses verstanden haben, noch den Augenblick verstanden haben, wann man den Mund aufmachen sollte.

Bei Gericht sieht das folglich dann so aus… “Wir haben hier einen anonymen Hinweis, dass die Zeugin unglaubwürdig ist“, also raus aus dem Zeugenstand. Ja nee is klar!

Kinder haltet eure Eltern von Hartz 4 TV fern!



@MonikaKreusel

Wer sich hinter dieser Anonymität verbirgt ist mir da völlig egal und auch hier nicht wichtig!


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Der Fall Sandra D.

19.04.2014 um 13:34
Ihr Verhalten ist doch längst Thema im Gericht, auch ganz ohne mich. Und dafür hat sie schon selbst im Vorfeld gesorgt.

Übrigens, was ich auch nicht angebracht finde, wenn ich im Gericht erfahre, weil Herr Krechel davon brühwarum berichtet, dass er von 5 allmy-Usern angerufen wurde vergangenen Montag, die als Zeugen etwas über die Zeugin aussagen wollen. Was soll das? Muss das sein? Hier geht es um einen heimtückischen Mord, über den verhandelt wird und darum, ob dieser vor Gericht bewiesen werden kann. Auch die nicht erschiene Zeugin hat das offenkundig nicht begriffen, diese 5 User wohl aber ebenso nicht. Was soll denn da plötzlich noch offengelegt werden? Und warum wendet man sich damit an den Strafverteidiger, der das so auch nicht will übrigens. Wer der Zeugin schaden will, der schützt jemanden, von dem die Staatsanwaltschaft Bonn überzeugt ist, er habe Sandra heimtückisch ermordet und ohne dabei tatsächlich selbst wirklich etwas zur Klärung beitragen zu können bei Gericht.


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Der Fall Sandra D.

19.04.2014 um 13:41
Ganz genau der Focus sollte doch bei dem Angeklagten bleiben, das wäre auch hier angebracht, das wieder zum Hauptaugenmerk zu machen. Alles andere sind Nebenschauplätze und die anonymen Anrufer und Schreiber, werden jetzt eh etwas spät dran sein, da teile ich die Meinung uneingeschränkt. So was kann ich nur belächeln.


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Der Fall Sandra D.

19.04.2014 um 13:43
@Kaffeetrinker
@Jolande
@MonikaKreusel
In mir wächst da das Gefühl heran, dass hier gerne vertauscht wird, wer Zeuge und wer da Angeklagter ist!......
wenn nicht alles von der Aussage eines Zeugen abhängt, wird oft diese Verdrehung Täter/Opfer versucht....
wenn sie mehr als Angeklagte behandelt wird, vor den man den Angeklagten quasi schützen müsste.
ich habe mich klar positioniert:
Trotz das die Schilderungen der Zeugin für mich völlig unglaubwürdig sind ((dann ergänze ich für euer Verständnis: hinsichtlich der love story)), ist der TV für mich verdächtig, denn die Umstände und Wahrscheinlichkeiten sprechen dafür, dass er die Sandra umgebracht haben könnte.

deutlicher kann ich nicht schreiben, wen ich für den Täter halte, denn für den gilt bis zum Schuldspruch die Unschuldsvermutung.

ich würd mich hüten, den RA Krechel oder andere mit einem Anruf zu belästigen.
nein, die pns sind nicht unter dem neuen nicknamen zu finden, der taucht bei mir überhaupt nicht auf. ich weiß den neuen nick schon sehr lange und habe verschiedene user darauf aufmerksam gemacht, unter welchem Namen Thesecret jetzt schreibt.


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Der Fall Sandra D.

19.04.2014 um 13:56
Zitat von KaffeetrinkerKaffeetrinker schrieb:Kinder haltet eure Eltern von Hartz 4 TV fern!
wichtigster Hinweis des Tages!


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Der Fall Sandra D.

19.04.2014 um 14:02
Ich hatte mehrfach versucht zu erklären, wie es um Sinneswandel bei der Zeugin kam damals. Der beruhte nämlich nicht so sehr auf dem Kennenlernen des Angeklagten. Vielmehr kam sie zum Schluss, sie habe bislang Vorurteile ihm gegenüber gehabt und dabei spielt eben auch eine Nachbarin eine wesentliche Rolle. Als die Zeugin jedoch eine ehemalige Nachbarin kennenlernte, die mit dem Ehepaar D. über Jahre locker befreundet war und die selbst den Ehemann für unschuldig hielt, begann sie innerlich zu schwanken. Wem sollte sie glauben und wer kannte nun wirklich den Ehemann und auch Sandra? Somit fällte sie für sich den Entschluss, der Freundin des Ehemannes zu glauben und den Ehemann nun für unschuldig zu halten. Zur Beziehung kam es erst drei Wochen später, das heißt, sie war dann wirklich verliebt und glaubte an seine Unschuld. Das ist durch die Polizei bestätigt vor Gericht. Soweit die Tatsachen, die auch ermittelt wurden.


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Der Fall Sandra D.

19.04.2014 um 14:03
Danke!

Sehe das Andere durch PN als geklärt an. :-)


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19.04.2014 um 14:13
Immer diese Geheimnisse um den neuen Nickname der Zeugin...:-)
Muss man darauf wirklich Erwachsene User hinweisen? Den kann sich
hier doch jeder selbst anschauen- dafür braucht man noch nicht mal studiert
haben *lächel*


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