Der Fall Sandra D.
19.04.2014 um 11:04Die Polizei hielt die Zeugin nicht generell für unglaubwürdig. Das wurde so vor Gericht auch nicht ausgesagt.
In der Presse wurde das falsch wiedergegeben. Tatsächlich aber wurde bestätigt sozusagen, dass ihre Meinungsänderung tatsächlich bestanden hatte und auch warum. Als der Beamte sagte, sie sei als Zeugin unbrauchbar, war es schlicht darum gegangen, dass für die Mordkommission ersichtlich wurde, über sie werde man keine weiteren Erkenntnisse erlangen. Zudem war sie in der Suchgruppe sehr engangiert, während er selbst rein nichts tat, um Sandra zu finden.
Als die Zeugin am 08.08.2013 vernommen hatte, waren die Beamten geschockt. Sie sind ja auch nur Menschen und müssen für sich einordnen, was sie da hören und gehört haben. Es hieß also nicht in einer feststehenden Beurteilung, sie sei als Person unglaubwürdig.
Zudem wurde die Aussage auf mögliche nachweisbare belastende Indizien überprüft, welche nun nach und nach im Prozess bekannt werden.
In der Presse wurde das falsch wiedergegeben. Tatsächlich aber wurde bestätigt sozusagen, dass ihre Meinungsänderung tatsächlich bestanden hatte und auch warum. Als der Beamte sagte, sie sei als Zeugin unbrauchbar, war es schlicht darum gegangen, dass für die Mordkommission ersichtlich wurde, über sie werde man keine weiteren Erkenntnisse erlangen. Zudem war sie in der Suchgruppe sehr engangiert, während er selbst rein nichts tat, um Sandra zu finden.
Als die Zeugin am 08.08.2013 vernommen hatte, waren die Beamten geschockt. Sie sind ja auch nur Menschen und müssen für sich einordnen, was sie da hören und gehört haben. Es hieß also nicht in einer feststehenden Beurteilung, sie sei als Person unglaubwürdig.
Zudem wurde die Aussage auf mögliche nachweisbare belastende Indizien überprüft, welche nun nach und nach im Prozess bekannt werden.