Karl-Friedrich M. (47) aus Hüllhorst/Bielefeld vermisst
16.01.2015 um 11:20
Wollte mal was zu dem Verdienst schreiben. Einige schrieben hier warum Barzahlung in der Praxis.
Das ist aber vollkommen normal, da es sich immer um kleine Beträge handelt. Wenn man KG verschrieben bekommt sind das immer 6 Behandlungen. Da bezahlt man je nach Krankenkasse für diese 6 Behandlungen zwischen 18 - 24 €. Man kann also auch gar kein tägliches Einkommen absehen, da ja auch immer Folgetermine kommen, wo man kein Bargeld bekommt.
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Karl-Friedrich M. (47) aus Hüllhorst/Bielefeld vermisst
21.01.2015 um 15:38
Leute lasst Euch sagen,
die haben den Porschemann erschlagen.
Und wir warten jetzt gespannt auf das Urteil.
Viele Grüße
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Karl-Friedrich M. (47) aus Hüllhorst/Bielefeld vermisst
28.01.2015 um 14:05
Der Angeklagte wurde freigelassen, nähere Infos heute Abend
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Karl-Friedrich M. (47) aus Hüllhorst/Bielefeld vermisst
28.01.2015 um 15:27
Das ist ja wirklich mehr als eine Überraschung.
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Karl-Friedrich M. (47) aus Hüllhorst/Bielefeld vermisst
28.01.2015 um 16:37
Was es gab noch nicht mal einen Antrag auf Haftentlassung, das ist in der Tat sehr ungewöhnlich und lässt mir kein Zweifel an einem Freispruch. Wahnsinn
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Karl-Friedrich M. (47) aus Hüllhorst/Bielefeld vermisst
28.01.2015 um 16:40
typisch Bielefeld könnte man sagen, wenn es Bielefeld geben würde ;)
Irgendwie sind da Polizei, STA und Richter nicht gut im Aufklären von Tötungsdelikten.
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Karl-Friedrich M. (47) aus Hüllhorst/Bielefeld vermisst
28.01.2015 um 19:25
Staatsanwalt fordert zehn Jahre Haft / Urteil am 27. März erwartet
Fall Meyer: Angeklagter freigelassen
28.01.2015
Mediengruppe Kreiszeitung
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Bielefeld/Hüllhorst - Als die Vorsitzende Richterin Jutta Albert gleich zu Verhandlungsbeginn eine knappe Erklärung abgab, herrschte ungläubige Stille im Saal. „Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wird aufgehoben“, hatte sie gesagt. Der 46-Jährige, der den Hüllhorster Masseur Karl Friedrich Meyer vor mehr als zwei Jahren umgebracht haben soll und 370 Tage in Untersuchungshaft saß, war gestern um 9.15 Uhr ein freier Mann.
Die Kammer hatte sich Dienstag zu einer „umfangreichen Zwischenberatung“ getroffen, wie Richterin Albert berichtete. Die Erkenntnisse aus dem Prozess, der am 21. Juli 2014 begann und seit 19 Verhandlungstagen andauert, seien noch einmal ausführlich gesichtet worden. „Und manchmal muss man das Ergebnis noch einmal überschlafen“, sagte Albert. Eine Haftbeschwerde lag nach Angaben der Anwälte nicht vor. Demnach muss die Kammer zu der Auffassung gelangt sein, dass ein dringender Tatverdacht gegen den Bad Oeynhausener nicht mehr vorliegt.
Neben der Aufhebung des Haftbefehls verschob das Gericht die meisten Plädoyers sowie die Urteilsverkündung um sechs Wochen. Anstatt am 16. Februar soll der Prozess nun am 27. März enden.
Der Angeklagte, der den Gerichtssaal bislang nur durch eine gesicherte Tür und in Begleitung von Justizwachtmeistern betreten durfte, durchquerte nach einer Verhandlungsunterbrechung ohne vernehmbare Reaktion den Raum und wartete im Gerichtsflur auf seine Anwälte. Nach Manier jubelnder Sportler tanzten die drei Männer im Kreis und ließen ihren Gefühlen für einige Sekunden freien Lauf. Die Schwester des Verschwundenen und Nebenklägerin hatte ebenfalls den Saal verlassen und beobachtete die Szene mit skeptischen Blick.
„Es gibt keine Leiche, es gibt kein Auto, es gibt nichts“, sagte Verteidiger Holger Rostek nach Verhandlungsende. Auch das stärkste Indiz der Staatsanwaltschaft – die Rolex Armbanduhr Meyers, die de Angeklagte nachweislich zehn Tage nach dessen Verschwinden verkaufte – ließ der promovierte Jurist nicht gelten. „Warum sollte mein Mandant die Dummheit begehen, die Uhr eines Toten nur Tage später zu verkaufen“, sagte Rostek, der in den Raum stellte, dass der 46-Jährige nicht wusste, dass Karl Friedrich Meyer die Rolex am Tag seines Verschwindens am Handgelenk trug.
Wie geplant, hielt Staatsanwalt Veit Walter auch sein Plädoyer. Er räumte ein, dass man sich schwer getan hätte, in diesem Indizienprozess „zu einer Sachverhaltswürdigung“ zu kommen. Die Staatsanwaltschaft habe keine Erkenntnisse darüber, wie oder wo Karl Friedrich Meyer umgebracht worden sei. Dass er nicht mehr lebt, steht für Walter jedoch außer Frage. Für andere Szenarien – Meyer lebe an einem unbekannten Ort oder habe Suizid begangen – seien keinerlei Indizien aufgetaucht. „Eine Person, die zu Protzerei neigt, verlässt sein bisheriges Leben nicht ohne seine Rolex-Uhren, ohne sein Bargeld und ohne seinen Reisepass“, sagte Walter. Im Prozess war zu Tage gekommen, dass Meyer offenbar jahrelang am Finanzamt vorbei gearbeitet hatte und größere Mengen Bargeld besaß. Auch für einen Suizid konnte die Staatsanwaltschaft keine Hinweise finden.
Veit Walter forderte für den Angeklagten zehn Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags. Zwar könne die eigentliche Tat nicht beschrieben werden, doch die Rolex Submariner sah der Staatsanwalt als starkes Indiz. „Nur durch den Tod Karl Friedrich Meyers konnte der Angeklagte an die Uhr gelangen“, sagte Walter, der als Tatmotiv die Dreiecksbeziehung zwischen Meyer, dessen ebenfalls angeklagten Lebensgefährtin und dem 46-Jährigen angab: „Diese Dreiecksbeziehung konnte der Angeklagte nicht tolerieren.“ Eine ehemalige Freundin des Angeklagten hatte im Prozess glaubhaft dargelegt, wie sehr er zur Eifersucht neige und es deswegen auch zu Handgreiflichkeiten gekommen sei.
Für die Lebensgefährtin des Angeklagten, die ihm ein falsches Alibi für den Tatzeitraum verschafft haben soll und wegen Strafvereitelung angeklagt ist, beantragte die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. „Es steht nicht fest, ob die Angeklagte wusste, wann der Angeklagte ihren Lebensgefährten getötet hat“, sagte Meyer.
An weiteren drei Prozesstagen (5. Februar, 26. Februar, 18. März) werden die Nebenklägeranwälte sowie die Verteidigung ihre Plädoyers halten, bevor das Urteil folgt.
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Karl-Friedrich M. (47) aus Hüllhorst/Bielefeld vermisst
28.01.2015 um 19:49
Die nachfolgenden Termine wurden ja recht weit nach hinten gelegt, kann es auch möglich sein, dass man sich aus seinem Freigang jetzt noch irgendwas erhofft? Das man ihn nochmals beobachten will, gerade was die Frau angeht, vielleicht Wanzen angebracht hat oder Gespräche mithört?
Wenn ein Freispruch erfolgt, ist der Zug abgefahren.
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Karl-Friedrich M. (47) aus Hüllhorst/Bielefeld vermisst
29.01.2015 um 08:34
Sehr seltsam......
Bleibt nur noch zu hoffen dass die Leiche doch noch irgendwo auftaucht.
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Karl-Friedrich M. (47) aus Hüllhorst/Bielefeld vermisst
29.01.2015 um 09:50
Das ist nicht seltsam sondern eigentlich ein Skandal!
Wer den Prozess verfolgr hat weiß von seinen vorstrafen und den wie langer er schon im bau saß.
Aber was soll man von einer deutschen Justiz halten, die jemanden der 40Mill. hinterzogen hat und nicht dementsprechend bestraft wird.
Ich wette wenn wir nur 50.000 hinterzogen hätten , säßen wir dafür locker 4 jahre ohne vorzeitige milderung ein.
Die leiche MÜSSEN sie vor dem Urteil finden sonst ist Totschlag raus. Mord wird dann noch schwieriger sein zu beweisen...
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Karl-Friedrich M. (47) aus Hüllhorst/Bielefeld vermisst
29.01.2015 um 17:09
Wenn er frei gesprochen wird, darf er wegen der Tat nicht erneut angeklagt werden, das ist das Problem, wenn dann muss bis zum Urteil noch was gefunden werden.
Es gibt nur sehr wenige Gründe, ihn später noch zu verurteilen, ein Geständnis von ihm z. Bsp. aber das wird wohl nie passieren.
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Karl-Friedrich M. (47) aus Hüllhorst/Bielefeld vermisst
07.02.2015 um 12:35
Das mit dem "darf nicht nochmals angeklagt werden" ist totaler humbug.... nicht immer nur Salesch gucken!
Natürlich brauch man für eine wiederaufnahme oder Anfechtung des Urteils neue Beweise...
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Karl-Friedrich M. (47) aus Hüllhorst/Bielefeld vermisst
10.02.2015 um 19:19
06.02.2015
Mediengruppe Kreiszeitung
Hüllhorst/Bielefeld - Im Prozess um das ungeklärte Verschwinden von Karl Friedrich Meyer im Oktober 2012 hat einer der Nebenklägeranwälte überraschend beantragt, die Beweisaufnahme wieder zu eröffnen. Die Akten aus einem in Hannover anhängigen Verfahren, dass kürzlich auch in Ostwestfalen Schlagzeilen machte, sollen in den Meyer-Prozess mit einfließen. Ob das Gericht den Antrag in dieser Prozessphase annimmt, ist jedoch fraglich.
Genau genommen waren es zwei Anträge, die der Anwalt der Mutter Karl Friedrich Meyers gestern vor dem Landgericht Bielefeld stellte. Dabei geht es noch einmal um die Zeugenaussagen der beiden Häftlinge, denen der Hauptangeklagte in der Untersuchungshaft die Tötung von Meyer gestanden haben soll. Demnach sei es am 21. Oktober 2012 auf einem Supermarktparkplatz in Hüllhorst zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen beiden Männern gekommen, die Meyer nicht überlebte. Die Aussagen der Häftlinge sind bislang die einzigen Hinweise auf den Tatablauf. Die Nebenklage verfolgt offenbar das Ziel, die Glaubwürdigkeit der Zeugen zu stärken, da ihre Hinweise in einem anderen Fall zur Leiche der achtjährigen Jenisa aus Hannover führten.
Im September 2007 war das Mädchen auf dem Weg zu ihrer Tante verschwunden. Schnell geriet deren Lebensgefährte in den Fokus der Ermittlungen. Zeugen hatten ausgesagt, sie hätten Jenisa in einem VW Golf gesehen, der dem Auto des Verdächtigen glich. Trotz aufwendiger Ermittlungen konnte die Kripo keine Spuren in dem Fahrzeug nachweisen.
Der Verdächtige zog 2009 mit Jenisas Tante und ihren fünf gemeinsamen Kindern nach Herford. Dort verschwand am 14. März 2014 der fünfjährige Dano. Wiederum ermittelte die Mordkommission gegen den Verdächtigen, der drei Wochen nach der Tat gestand, das Kind umgebracht zu haben.
Während der Untersuchungshaft in der JVA Bielefeld-Brackwede lernte auch dieser Verdächtige die beiden genannten Mithäftlinge kennen. Nach deren Angaben schilderte er ihnen die Morde an beiden Kindern detailgenau. Er fertigte auch eine Skizze an, die ein Waldstück nahe Wunstorf zeigte. Als die Polizei dort suchte, fanden die Beamten nach nur 15 Minuten erste Skelett-Teile, die zu einem Kind passten. Ein DNA-Abgleich brachte kurz darauf Gewissheit: Es handelten sich um die sterblichen Überreste der achtjährige Jenisa. Der Tatverdächtige wurde vergangenen Herbst wegen Mordes an dem fünfjährigen Dano aus Herford zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Hannover bereitet derzeit den Prozess zum Mord an Jenisa vor.
Die bis ins Detail stimmenden Angaben zum Leichenfund in Wunstorf sieht die Nebenklage als Indiz für die Glaubwürdigkeit der beiden Mithäftlinge des Hauptangeklagten im Meyer-Prozess. Daher sollen nicht nur die Akten der Mordsache Jenisa in den hiesigen Fall mit einfließen, auch der zuständige niedersächsische Staatsanwalt sei als Zeuge zu hören.
Die Erkenntnisse aus Hannover sind schon seit Mitte September 2014 bekannt. Warum kommen die Beweisanträge erst zu einem Zeitpunkt, wo sich der Prozess in der Schlussphase befindet? Eine Erklärung könnte die überraschende Freilassung des Hauptverdächtigen sein, der bekanntlich vergangene Woche nach einem Jahr Untersuchungshaft entlassen wurde.
Bemerkenswert war, dass die Anklage gestern beide Beweisanträge zurückwies, da sie nicht „zielführend“ seien, wie Staatsanwalt Veit Walter sagte.
Die Plädoyers der Nebenkläger wurden da fast Nebensache. Sie forderten zehn Jahre Freiheitsstrafe für den Angeklagten.
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