@maikäferchen Sollten jetzt also die Strafen ans Alter der Straftäter angepasst werden, oder wie?
Mal abgesehen vom expliziten Fall hier, kann ich am "Downgrade" auf Totschlag nichts Verwerfliches/Falsches finden. Und 11 Jahre für Totschlag halte ich für "normal".
Und mal ehrlich, dafür dass ein vermeintlicher "Totschläger" schon über das Renteneintrittsalter hinaus ist, kann doch keiner was.
Wie ich den Fall hier bewerte, steht auf einem anderen Blatt.
Aber für mich sprechen die letzten Worte (laut Presse wiedergegeben zumindest) des GüO einfach Bände.
PS: die Edit hat mal die Tippfehler behoben.