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Kino.to wurde nun gelöscht

770 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Internet, Filme, Illegal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
m7 ehemaliges Mitglied

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Kino.to wurde nun gelöscht

09.06.2011 um 23:50
Zitat von SycoSyco schrieb:aber bei grob geschätzen 4 mio. nutzern werden sie das nicht da es den rahmen sprengt....
Hast du schon einmal was vom "öffentlichen Interesse" gehört?
Dieses besteht ab gestern und somit MUSS die Staatsanwalt der Sache nachgehen ob sie will oder nicht!


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09.06.2011 um 23:52
Zitat von m7m7 schrieb: Merkst du nicht das er z. Z. selber nicht weiss was legal oder illergal ist!?
Was hat das mit Wissen zu tun? Es ist nun mal eine Grauzone, welche nur durch ein Grundsatzurteil verschwinden könnte. Selbst wenn das passiert, heißt das für den aktuellen "Fall" erstmal gar nix.
Öffentliches Interesse besteht bestimmt nicht an den Millionen Streamern, sondern an den Drahtziehern und Uploadern bei Kino.to.


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09.06.2011 um 23:56
Zitat von lucianoluciano schrieb:Öffentliches Interesse besteht bestimmt nicht an den Millionen Streamern, sondern an den Drahtziehern und Uploadern bei Kino.to.
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Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.

Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.

Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

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Der letzte Abschnitt besagt das die Streamer mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssen da sie eine Raubkopie angefertigt haben. Der Stream wird temporär gespeichert und ist somit ein download!


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10.06.2011 um 00:01
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

--------------

Der letzte Abschnitt besagt das die Streamer mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssen da sie eine Raubkopie angefertigt haben. Der Stream wird temporär gespeichert und ist somit ein download!
interpretierst du gerne sachen in texte die nicht stimmen?

der abschnitt sagt das vertreiber und hersteller von raubkopien mit verfolgung rechnen müssen, da steht nix von streamern.
und komm mir jetzt nicht mit so nem scheiß wie "aber temporäres speichern ist das erzeugen einer raubkopie" das stimmt nämlich nicht, das ist nichts weiter als illegales downloaden und hat nichts mit dem erstellen oder vertreiben zu tun....


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10.06.2011 um 00:02
@m7
Wie oft denn noch, genau darum geht´s doch!
Zitat von lucianoluciano schrieb:Das Betrachten von illegalen Angeboten selbst ist nicht rechtswidrig. Sie zu kopieren dagegen schon. Zwar sind die Angebote auf kino.to keine Downloads (ganz klar eine Kopie) sondern Streams, aber auch das Betrachten einen Streams erzeugt eine Kopie. Beim Betrachten eines Streams werden Daten im Computer gepuffert, wodurch im Speicher eine Kopie entsteht.

Doch im Gesetz (§ 44a UrhG) gibt es eine Ausnahme, nach der das Puffern dann erlaubt ist, wenn es einer „rechtmäßigen Nutzung“ dient und selbst keine „wirtschaftliche Bedeutung hat“. Ob das bei Streams der Fall ist, da sind sich die Juristen nicht einig.

Einige sagen, dass das Zwischenspeichern dem Betrachten der Videos dient, was wie anfangs gesagt, selbst legal ist. Andere meinen, dass eine solche Gesetzeslücke vom Gesetzgeber nicht gewollt war und die Vorschrift daher nicht einschlägig ist. Wer sich in diese und noch weitere Ansichten vertiefen möchte, dem werden die weiterführenden Links am Ende des Beitrags empfohlen.

Auf jeden Fall existiert noch keine Gerichtsentscheidung dazu, so dass es bis dahin ein so genannter „rechtlicher Graubereich“ ist.
Da im Falles des Streamens überhaupt nichts klar ist, vermutest du freilich nur ins Blaue. Was reguläre Downloads angeht, das wäre eine andere Geschichte.


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m7 ehemaliges Mitglied

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10.06.2011 um 00:04
Zitat von SycoSyco schrieb:der abschnitt sagt das vertreiber und hersteller von raubkopien mit verfolgung rechnen müssen, da steht nix von streamern.
Ich glaube du verstehst anscheinend den Text nicht so richtig.

Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt........... SIND STREAMER.......

Du lädst den Film doch auf deinem PC's um ihn überhaupt schauen zu können, dass ist somit eine Raubkopie!


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10.06.2011 um 00:08
@m7

dieser sogenannte download ist bereits eine raubkopie schon lange bevor du ihn streamst, somit hast du die raupkopie nur genutzt aber nicht erstellt.... jemand der im kino sitzt und mitschneidet, ist ein raubkopierer, jemand der zuhause sitz und dvd's brennt ist ein raubkopierer, jemand der einen stream auf seiner festplatte zwischenspeichert nutzt diese raubkopien nur und ist somit ein downloader und kein ersteller einer raubkopie...


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10.06.2011 um 00:12
Right, das uppen und zur verfügung stellen ist strafbar


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10.06.2011 um 00:12
Zitat von SycoSyco schrieb:jemand der einen stream auf seiner festplatte zwischenspeichert nutzt diese raubkopien nur und ist somit ein downloader und kein ersteller einer raubkopie...
Der Satz ist der Geilste :-))))

Du bist somit ein downloader :-))) urheberrechtlich geschütztes Materials und erstellst somit keine Raubkopie. :-)))) ..... schon klar ......


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10.06.2011 um 00:13
@m7

Die Temporäre Datei ist keine Kopie des Streams sondern eine notwendige Zwischenspeicherung von Arbeitsdateien die vom Betriebssystem oder von anderen Programmen verwendet werden.
Eine temporäre Datei enthält in der Regel Daten, die das jeweilige Programm zur Ausführung bestimmter Funktionen benötigt.

http://www.bullhost.de/t/temporaere-datei.html (Archiv-Version vom 12.12.2010)


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10.06.2011 um 00:15
Zitat von melgoimelgoi schrieb:Die Temporäre Datei ist keine Kopie des Streams
Das stimmt nicht! Einen z.B. DivX gestreamten Film kopiere ich dir komplett in 30sek. in einen Ordner deiner Wahl und der Film ist zu 100% schaubar!


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10.06.2011 um 00:16
Ist es verboten, Gratis-Filme wie bei Kino.​to auf dem Computer abzuspielen (zu „streamen“)?

Das ist rechtlich bislang ungeklärt. Fraglich ist, ob beim Abspielen auch gleichzeitig eine Kopie entsteht – die verboten ist, wenn der abgespielte Film eine Raubkopie ist.

Die widersprüchlichen Standpunkte der Juristen:

➜ Beim Streamen, also dem gleichzeitigen Laden und Abspielen eines Films, entsteht keine brauchbare Kopie auf dem Computer des Nutzers – deshalb ist es nicht illegal.
➜ Beim Streamen wird der Film in den Zwischenspeicher des Computers geladen (um Ruckler zu vermeiden). Es entsteht also eine Kopie – deshalb illegal.

Woran erkennt man einen illegalen Anbieter im Internet?

Es gibt verschiedene Indizien:

➜ Fehlendes Impressum, also keine Infos über den Betreiber.

➜ Eine Internetadresse, die die auf „.to“ (Länderkennung von Tonga) endet. Diese Adressen werden von einer Registrierungsstelle verwaltet, die keine Auskunft über die Adress-Besitzer gibt. Deshalb sind sie bei illegalen Anbietern beliebt.

➜ Es tauchen Szene-Begriffe für illegale Kopien auf – z. B. „Warez“, „Moviez“, „Gamez“, „Appz“.

➜ Filme werden bereits angeboten, obwohl sie noch im Kino laufen oder erst demnächst im Kino anlaufen.

➜ Kommerziell erhältliche Produkte wie Musik oder Programme werden gratis angeboten.

Sind Anbieter, die Geld nehmen, prinzipiell legal?

Nein, es gibt diverse Internetseiten, die illegale Kopien gegen Bezahlung anbieten. Auch sehr verbreitet: Gratis-Seiten, die kostenpflichtige Premium-Zugänge anbieten, dafür schnelleres Überspielen der Daten versprechen.

Kann ich erwischt werden, wenn ich Filme oder Musik aus dem Internet lade?

Wer eine Tauschbörse nutzt und Daten zum Runterladen zur Verfügung stellt, kann in der Regel identifiziert werden! Der Computer sendet eine Kennung (IP-Adresse) aus, durch die er zurückverfolgt werden kann.

Bei Streaming-Angeboten ist das nicht so einfach möglich. Hier müssten Ermittler Zugang zu den Computern des Strea­ming-Anbieters haben, um Nutzer identifizieren zu können.

Welche Strafen drohen fürs Raubkopieren?

Bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe. Außerdem sind Schadenersatzforderungen möglich. Gewerblichen Raubkopierern drohen bis zu 5 Jahre Knast.
http://www.bild.de/digital/internet/softwarepiraterie/was-darf-ich-im-internet-runterladen-18307826.bild.html
Bild.. aber naja :)


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10.06.2011 um 00:17
Zitat von m7m7 schrieb:Der Satz ist der Geilste :-))))

Du bist somit ein downloader :-))) urheberrechtlich geschütztes Materials und erstellst somit keine Raubkopie. :-)))) ..... schon klar ......
deine ganzen beiträge sind "GEIL"

wenn du es "downloadest" ist es bereits davor schon eine "raubkopie" somit musst du sie nichtmehr erstellen.... wo ist man nun ein ersteller einer raubkopie? wenn du einen dvd aus der videothek holst, diese brennst und deinem freund schenkst, ist er dann der ersteller der raubkopie oder du???

auch wenn er sie nochmal brennt und dir deine gabrannte dvd zurück gibt bleibst du der ersteller der raubkopie..... eine kopie einer raubkopie kann man rechtlich nichtmer als raubkopie ansehen....
somit ist auch das zwischenspeichern eines streams kein erstellen einer raubkopie....


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10.06.2011 um 00:19
@Syco
Eine Kopie einer Raubkopie ist deiner Meinung nach also keine Raubkopie mehr?
Interessant.....


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10.06.2011 um 00:23
@m7

ach, glaub doch was du meinst....

jetzt kommt bestimmt gleich der typische almy spruch: "wenn du nichtmehr argumentieren kannst haust einfach ab" oder irgend so ein scheiß, aber ich bin einfach der ansicht das du es nicht verstehen willst was dir hier die meisten versuchen zu sagen.... aber naja.....

mach dein jurastudium, verklag alle nutzer und mach ein paar millionen....
damit dürftest du ja kein problem haben, da du dich ja anscheinend besser auskennst als manch angesehener anwalt.... (solmecke)


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10.06.2011 um 00:24
@Syco
"Raubkopie" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für rechtswidrig hergestellte oder verbreitete Kopien von urheberrechtlich geschützten (meist elektronischen) Medien.
Ob es eine Kopie von der Raubkopie oder die Kopie von der Kopie von der Raubkopie ist, ist doch völlig egal!


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10.06.2011 um 00:25
Wie glaube ich schonmal jemand angemerkt hat, müsste man dann ebenfalls Youtube, MyVideo etc. ebenfalls löschen. Wenn es um das ansehen von Streamen geht.

Ich finde das ganze ziemlich nervig, solche Lösch -und Sperraktion bringen rein garnichts. Denn der nächste steht schon auf der Matte.


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10.06.2011 um 00:29
@m7

mit dem erstellen einer raubkopie ist aber das ursprüngliche erstellen gemeint, nicht das kopieren einer kopie, du kopierst die kopie ja nur, erstellst dadurch aber nicht zwangsläufig eine neue raubkopie....
auch wenn die kopie die du dann besitzt ebenfalls eine raubkopie ist, hast du diese nicht erstellt sondern lediglich in anspruch genommen, ergo bist du kein ertseller ein raubkopie sondern lediglich ein nutzer.... oder warum glaubst du wird von der staatsanwaltschafft immer noch user und raubkopierer voneinander getrennt? bestimmt nicht weil die es lustig finden sondern weil es einfach so ist...


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10.06.2011 um 00:32
@Syco

Besteht da rechtlich ein unterschied, ob man das Orginal kopiert oder eine schon vorhandene Kopie nochmals kopiert?

Im reinen Sinne ist es nur juristisch interessant. Ist man der Mops oder nicht?


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10.06.2011 um 00:35
Relevant wird es, wenn du die Kopie zum Download zur verfügung stellst.


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