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E-Scooter-Straßenzulassung

389 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: E-scooter, E-roller, Straßenzulassung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

E-Scooter-Straßenzulassung

18.05.2019 um 11:01
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und wegen Transport mit solch einem Roller:
- Rucksack ist möglich
- aufs Trittbrett könnte man eine Ablage basteln ;) (das ist so groß), dann wäre unten der Schwerpunkt noch größer :)
- an den Lenker kann man auch ganz schön was dran hängen (hab ich schon ausprobiert) - macht nicht viel wenn der Akku unten ist.
Sollte man nur nicht. Baust du unten oder belädst, veränderst du die fahreigenschaften. Zudem sprechen wir da auch wieder von einem maximalgewicht, welches nicht überschritten werden sollte. Das sollte ja doch mal beachtung finden, wenn man sonen tipp gibt. Mich würde ja mal brennend interessieren, welches güstige teil du schießen willst.


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E-Scooter-Straßenzulassung

18.05.2019 um 11:06
Zitat von poker_hontaspoker_hontas schrieb:Du wurdest gehört
ja, vielleicht hat hier jemand mitgelesen? ;)
Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) strebt eine Zulassung der E-Tretroller noch im Sommer an. Sie sollen neue Mobilitätsangebote vor allem in Städten schaffen - zum Beispiel von einer Bushaltestelle weiter nach Hause oder ins Büro
Das wäre echt schön.
Allerdings wurde ich nicht diesbezüglich gehört, dass der E-Roller versicherungsfrei bleiben könnte ;) (aber bin ja schon froh, dass er überhaupt zugelassen wird - Dank an die Politiker :) )
Zitat von gastricgastric schrieb:Sollte man nur nicht. Baust du unten oder belädst, veränderst du die fahreigenschaften. Zudem sprechen wir da auch wieder von einem maximalgewicht, welches nicht überschritten werden sollte.
ja schon klar. Wenn man aber nicht viel wiegt, kann man auch noch einiges dazu laden ;)
Zitat von gastricgastric schrieb:Mich würde ja mal brennend interessieren, welches güstige teil du schießen willst.
schreibe ich dir per PN (darf doch keine Werbung machen).


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E-Scooter-Straßenzulassung

18.05.2019 um 16:07
ich hab gestern gelesen es wurde jetzt vom Parlament beschlossen und erlaubt die E-Scooter auf Fahrradwegen zu benutzen, aber man darf sie nicht auf Gehwegen verwenden.. stelle ich mir schwierig vor als Besitzer von so etwas, soll ich den Scooter dann die Hälfte des Weges tragen, oder wie?


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18.05.2019 um 16:12
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:stelle ich mir schwierig vor als Besitzer von so etwas, soll ich den Scooter dann die Hälfte des Weges tragen, oder wie?
Was machst denn mit deinem Fahrrad wenn kein Radweg vorhanden ist, schieben ?


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18.05.2019 um 16:14
@JoschiX
Zitat von JoschiXJoschiX schrieb:Was machst denn mit deinem Fahrrad wenn kein Radweg vorhanden ist, schieben ?
damit darf ich ja auch auf der Straße oder auf dem Fußweg fahren, da gibts ja kein Gesetz dagegen.

wenn ich die Meldung aber richtig verstanden habe, dann ist E-Scootern der Beitrieb auf Gehwegen gesetzlich verboten. und auf die Straße dürfen sie auch nicht.. also was dann?


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18.05.2019 um 16:15
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:damit darf ich ja auch auf der Straße oder auf dem Fußweg fahren, da gibts ja kein Gesetz dagegen.
Straße ja, Gehweg ist für Fahrräder auch verboten, ausser du bist 6 Jahre alt. Ansonsten musst du auch mit deinem Roller auf die Straße ausweichen.


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18.05.2019 um 16:17
@JoschiX

achso ok, danke.. hab auch grad nochmal nachgelesen dass E-Scooter auf die Straße ausweichen müssen, ich dachte das dürfen sie nicht..

naja, stelle ich mir seltsam vor. aber wird man sich wohl dran gewöhnen solche Roller auf der Straße mitfahren zu haben..


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18.05.2019 um 17:32
@RayWonders
Dann gibt's keine Elefantenrennen auf der A1 mehr im Verkehrsbericht, sondern Schneckenrennen auf der B54 :)

@Optimist
Wenn Du dir deine Einkaufstaschen an den Lenker hängst, darfst Du keine hastigen Lenkbewegungen zum ausweichen mehr machen, genau wie beim Fahrrrad. Sonst kommst Du ins schleudern.

In diesem Sinne: geradeaus schnell fahren kann jeder, in der ersten Kurve trennt sich die Spreu vom Weizen oder der Rollerfahrer vom überladenen Roller / Fahrrad.


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E-Scooter-Straßenzulassung

18.05.2019 um 20:14
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:wird man sich wohl dran gewöhnen solche Roller auf der Straße mitfahren zu haben..
Naja, der Roller nimmt weniger Platz weg und kann somit besser überholt werden.
Ansonsten würde ich dann immer Strecken raussuchen, die wenig befahren sind und wenn es Umwege bedeutet :)
Zitat von cpt_voidcpt_void schrieb:Wenn Du dir deine Einkaufstaschen an den Lenker hängst, darfst Du keine hastigen Lenkbewegungen zum ausweichen mehr machen, genau wie beim Fahrrrad. Sonst kommst Du ins schleudern.
ich weiß schon was du meinst.
Bei Fahrrad oder normalen Roller ist das wirklich ein Problem.
Aber ich hab mit meinem Scooter einen Test gemacht. Der hat aufgrund des tiefen Schwerpunktes (ich muss immer wieder darauf rumreiten ;) ) sogar noch mit Behang eine ziemlich gute Straßenlage.
Ohne Behang des Lenkers kann ich sogar einhändig fahren ohne irgendwie ins Schlingern zu kommen. Mit normalen Roller sehr gefährlich.


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18.05.2019 um 20:56
@Optimist
Du hast dir das Ding aus der pn gekauft? Puh lass dich nicht erwischen, könnte teuer werden.


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18.05.2019 um 22:00
Zitat von gastricgastric schrieb:Puh lass dich nicht erwischen, könnte teuer werden.
Warum? Ich meine sobald man offiziell damit fahren kann...
Ach so jetzt weiß ich warum du das meinst, ich schreib dir eine PN, brauchst es nicht hier erklären :)


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18.05.2019 um 23:50
@Optimist
Wenn er denn eine Zulassung bekommt. Was wohl auch die meisten Selbst-Tuner nicht beachten: wenn ich an meinem Auto oder Motorrard herumbastle/-pfusche erlischt die Betriebserlaubnis. Und damit die Versicherung. Wenn dann was passiert, haftet man selbst. Auch wenn die Versicherung in Vorleistung gehen sollte..
Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn da mal ein Kläger sein sollte: warm anziehen und dann im schlimmmsten Fall die drei Finger heben.


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19.05.2019 um 18:17
Zitat von cpt_voidcpt_void schrieb:wenn ich an meinem Auto oder Motorrard herumbastle/-pfusche erlischt die Betriebserlaubnis. Und damit die Versicherung. Wenn dann was passiert, haftet man selbst.
ja, soweit klar.
Was droht denn jemandem, der zwar eine Betriebserlaubnis hat, aber die Versicherung vergessen hat zu bezahlen, weißt du das zufällig? (unter der Prämisse, dass kein Unfall passiert ist)
Interessiert mich nur mal so aus Neugier, ich habe nicht vor, mich zu drücken (habe gestern gesehen, dass die billigste Versicherung schon ab ca. 30 Eu zu haben ist - das ist annehmbar und man wäre dumm, eine Strafe zu riskieren).
Zitat von cpt_voidcpt_void schrieb:Aber wenn da mal ein Kläger sein sollte: warm anziehen und dann im schlimmmsten Fall die drei Finger heben.
den Spruch mit den "3 Finger heben" kenne ich nicht, was bedeutet das? :)


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E-Scooter-Straßenzulassung

19.05.2019 um 18:35
Zitat von OptimistOptimist schrieb:"3 Finger heben"
Ist dort nicht zu holen und auch keine Ratenzahlung zu vereinbaren, wird dem Schuldner die Eidesstattliche Versicherung abgenommen. Man spricht vom „3 Finger heben“. Das heißt, der Schuldner bestätigt, dass er nichts Wertvolles besitzt und seine Schulden nicht abzahlen kann. Sollte der Schuldner nach dieser Abnahme noch mal auf Raten kaufen, dann macht er sich strafbar. Das kann empfindliche Geldstrafen geben, bis hin zu einer Freiheitsstrafe.
https://www.wallstreet-online.de/ratgeber/finanzen-steuern-versicherung/schulden/privat-insolvenz-der-letzte-ausweg-fuer-schuldner (Archiv-Version vom 08.05.2021)


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19.05.2019 um 18:39
@Bishamon
die sollte sich auch im Schufa-Eintrag wiederfinden. Damit wirst Du nirgendwo mehr einen Kredit (etwas anderes ist Ratenzahlung ja nicht) bekommen. Also nix mehr mit "auf Keife", um @Optimist völlig zu verwirren ;)

"Auf Keife": zumindest hier im Ruhrgebiet umgeangssprachlich für "anschreiben lassen", "auf Pump kaufen" oder auf Raten zahlen


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19.05.2019 um 18:46
Was droht denn jemandem, der zwar eine Betriebserlaubnis hat, aber die Versicherung vergessen hat zu bezahlen, weißt du das zufällig?
1 Jahr Gefängnis oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze. Bei 2.000€ Nettoverdienst wären das 65€*180= 11.700 Euro. Kommt dann halt auf die Tagesform des Richters an.


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19.05.2019 um 19:03
@JoschiX
das dürfte aber bei Vorsatz gelten, d.h. er hat keine Versicherung abgeschlossen. Wenn @Optimist zwar eine Versicherung abgeschlossen, aber noch nicht bezahlt hat mahnen die Versicherungen erstmal die Rechnung an, bevor sie kündigen. Ab dann erst fährt er ja eigentlich ohne Versicherung.

Aber danke für die Info, ist ja doch ziemlich drakonisch.


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19.05.2019 um 19:06
Zitat von cpt_voidcpt_void schrieb:das dürfte aber bei Vorsatz gelten
Das war kombiniert... genauer heisst es:
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz)
§ 6

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.



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19.05.2019 um 19:09
@JoschiX
Danke dir.
Also das ist ja echt drakonisch, diese Strafen.


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19.05.2019 um 19:13
@all

Mal noch was anderes. Habs jetzt nicht auf dem Schirm, ob wir das hier schon behandelt hatten und ich es vielleicht nur vergessen hatte:

Kann sich jemand erklären, weshalb ein E-Bike bis 24 km/h (oder teilweise auch höher) zugelassen wird und ein E-Scooter (kleiner!) nur bis 20 km/h?


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