wuerschtle schrieb:Lustig war der Eine, der im fratzenbuch fragte, ob die "Aktien" in Papierform vorliegen müssen, oder ob auch PDF geht.
Der Witz ist ja das alle plötzlich behaupten es seien keine Aktien. Auf den Zertifikaten steht jedoch "Share Certificate" = Aktien-Zertifikate und die in ein Aktienregister eingetragen werden.
Hierzu mal eine kleine Anmerkung, die alle Keuler sich mal öfters durchlesen sollten, ehe dann die "ich-habe-Verstanden" - Synapse umgestellt werden kann.
Zitat Aktien-Gesetz: " Namensaktien und Zwischenscheine gehörden zu den geborenen Orderpapieren, die zwecks Übertragung noch eines Indossaments bedürfen. Die Sonderform der vinkulierten Namensaktien macht deren Übertragung sogar von der Zustimmung der Aktiengesellschaft abhängig, wodurch zur Übertragung eine Zession erforderlich wird. Namensaktien und Zwischenscheine erfordern die Führung eines Aktienregisters durch die Aktiengesellschaft, sodass neben Indossament/Zession auch das Aktienregister die Verkehrsfähigkeit dieser Aktienarten behindert."
Upps,so direkt verkaufen is also nüsch. Und wenn Aktien verkauft werden können, wir nehmen mal den Beitrag von 1 US$ je Aktie, so sind darauf komplett 41,5 % abzüglich Sparerfreibetrag zu zahlen, wenn die Aktien veräußert werden. Dies macht im übrigen die Bank, bei der man die Aktien deponiert hat automatisch, wenn man die Order erteilt hat. Hier ist es jedoch so, das die Aktien nicht verdeponiert wurden und in Händen des Aktieninhabers sich befinden. Daher ist eine Versteuerung selbstständig vorzunehmen. Wird dies veräumt, entsteht hierzu nach einer Mahnfrist der Tatbestand der Steuerhinterziehung.
Die ausgestellten Papieraktien (macht ja eigentlich niemand mehr) können in ein Depot eingelagert werden, was aber mit erheblichen Kosten verbunden ist (Aktien werden auf Echtheit geprüft sofern der Emittent am Aktienverkehr offiziell teilnimmt). Frage ist also, ob Skyway bei einem geträumten Börsengang auf den elektronischen Verkehr umwechselt. Dann aber wären die sogenannten Gebühren zum übermitteln der Aktien in Papierform an den Inhaber nicht ganz Rechtskonform gewesen.
Also Skyway muss erst einmal an die Börse um überhaupt agieren zu können. ist das der Fall dann können Investoren, sofern am elektronischen Verkehr teilgenommen wird, die Aktien an ein Depot elektronisch übermitteln. Ist das nicht der Fall ist das übertragen der Papieraktien in ein Depot äußerst kostspielig.
Ansonsten heißt es am Ende, manuelle Versteuerung aller Gewinne. Na das wird für viele dann ein richtiges Spässkens...........
:D