Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?
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Psiram, Impfung, Selbstbestimmung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Themen-Wiki: Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?
17.02.2016 um 15:07@kleinundgrün
kleinundgrün schrieb:Hier ist ebne der Punkt, dass Jankas letztlich bestimmen kann, wann seine Auslobung nun erfüllt ist und wann nichtMit anderen Worten;: der kann Millionen versprechen, und muss nie zahlen, weil er jedesmal sagen kann, dass er eben nicht überzeugt sei.
Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?
17.02.2016 um 15:11@rambaldi
es passiert schon mal, dass sich die rechtsauffassungen der gerichte unterscheiden. im übrigen kam das argument der einen publikation schon im ersten prozess zum tragen, schlug aber nach auffassung des landgerichts nicht durch. ich darf mal zitieren:
"Dem Beklagten ist dabei zuzugestehen, dass der Wortlaut der Auslobung seinem Verständnis jedenfalls nicht entgegensteht, wenn es heißt: „Das Preisgeld wird ausgezahlt, wenn eine wissenschaftliche Publikation vorgelegt wird, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser bestimmt ist.“ (Hervorhebung durch die Kammer).
Ein solches einschränkendes Verständnis der Auslobung lässt sich jedoch nicht in Einklang bringen mit deren oben bereits im Einzelnen aufgefächerten Begleitumständen und dem Gesamtkontext, in den die Auslobung textlich eingebunden ist.
In der Sache geht es dem Beklagten doch darum, durch die Auslobung des „Preisgeldes“ ans Licht zu bringen, dass es „nicht einmal eine“ Publikation gebe, in der die Existenz des Masernvirus nachgewiesen und dessen Durchmesser bestimmt werde, da er insgesamt den Lesern der Verlagsseiten zur Erkenntnis verhelfen möchte, dass die Behauptung eines Masernvirus wissenschaftlich in keiner Form belegt sei. Er betont damit letztlich, wie sicher er sich seiner Sache ist. Nicht ansatzweise stützt sich dagegen die Kritik des Beklagten gegenüber den angesprochenen Impfbefürwortern darauf, dass es die eine große, zusammenhängende Originalarbeit, welche die vom Beklagten verlangte Beweisführung biete, bislang noch nicht gebe.
(...) Der Sachverständige P. hat erläutert, dass die Publikationsform der Übersichtsarbeit spezifischen wissenschaftlichen Wert dadurch erhält, dass sie sozusagen ein modernes Äquivalent einer Monographie darstellt. Die Übersichtsarbeit präsentiert zwar keine eigenständigen Forschungsleistungen des Autors / der Autoren, enthält aber für alle präsentierten Fakten und Forschungsergebnisse Literaturzitate, die das Auffinden der relevanten Primärliteratur eineindeutig ermöglichen; eine Übersichtsarbeit gewinnt gerade aus der Zusammenschau zahlreicher Originalarbeiten - über die reine Darstellung bisheriger Forschungsergebnisse hinaus - eigenständige Schlussfolgerungen.
Die Ausgrenzung dieses Publikationstyps widerspräche also ebenfalls den Standards moderner Wissenschaft. Es ist auch nichts dafür ersichtlich, weshalb das erkennbare Auslobungsziel des Beklagten einer Berücksichtigung von Übersichtsarbeiten entgegen stehen sollte."
und hier hat das OLG eine andere auffassung. welche ganz genau und wie diese begründet wird, kann ich nicht sagen, da mir diese entscheidung nicht vorliegt. alles ganz normal ...
es passiert schon mal, dass sich die rechtsauffassungen der gerichte unterscheiden. im übrigen kam das argument der einen publikation schon im ersten prozess zum tragen, schlug aber nach auffassung des landgerichts nicht durch. ich darf mal zitieren:
"Dem Beklagten ist dabei zuzugestehen, dass der Wortlaut der Auslobung seinem Verständnis jedenfalls nicht entgegensteht, wenn es heißt: „Das Preisgeld wird ausgezahlt, wenn eine wissenschaftliche Publikation vorgelegt wird, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser bestimmt ist.“ (Hervorhebung durch die Kammer).
Ein solches einschränkendes Verständnis der Auslobung lässt sich jedoch nicht in Einklang bringen mit deren oben bereits im Einzelnen aufgefächerten Begleitumständen und dem Gesamtkontext, in den die Auslobung textlich eingebunden ist.
In der Sache geht es dem Beklagten doch darum, durch die Auslobung des „Preisgeldes“ ans Licht zu bringen, dass es „nicht einmal eine“ Publikation gebe, in der die Existenz des Masernvirus nachgewiesen und dessen Durchmesser bestimmt werde, da er insgesamt den Lesern der Verlagsseiten zur Erkenntnis verhelfen möchte, dass die Behauptung eines Masernvirus wissenschaftlich in keiner Form belegt sei. Er betont damit letztlich, wie sicher er sich seiner Sache ist. Nicht ansatzweise stützt sich dagegen die Kritik des Beklagten gegenüber den angesprochenen Impfbefürwortern darauf, dass es die eine große, zusammenhängende Originalarbeit, welche die vom Beklagten verlangte Beweisführung biete, bislang noch nicht gebe.
(...) Der Sachverständige P. hat erläutert, dass die Publikationsform der Übersichtsarbeit spezifischen wissenschaftlichen Wert dadurch erhält, dass sie sozusagen ein modernes Äquivalent einer Monographie darstellt. Die Übersichtsarbeit präsentiert zwar keine eigenständigen Forschungsleistungen des Autors / der Autoren, enthält aber für alle präsentierten Fakten und Forschungsergebnisse Literaturzitate, die das Auffinden der relevanten Primärliteratur eineindeutig ermöglichen; eine Übersichtsarbeit gewinnt gerade aus der Zusammenschau zahlreicher Originalarbeiten - über die reine Darstellung bisheriger Forschungsergebnisse hinaus - eigenständige Schlussfolgerungen.
Die Ausgrenzung dieses Publikationstyps widerspräche also ebenfalls den Standards moderner Wissenschaft. Es ist auch nichts dafür ersichtlich, weshalb das erkennbare Auslobungsziel des Beklagten einer Berücksichtigung von Übersichtsarbeiten entgegen stehen sollte."
und hier hat das OLG eine andere auffassung. welche ganz genau und wie diese begründet wird, kann ich nicht sagen, da mir diese entscheidung nicht vorliegt. alles ganz normal ...
Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?
17.02.2016 um 15:13Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?
17.02.2016 um 15:13interrobang schrieb:vorher oder so wie ich lustig bin?Bei der Auslobung - also "vorher".
Aber es kommt eben darauf an, wie z.B. ein unbeteiligter Dritter Deinen Willen auslegen würde. Dabei sind auch die Gesamtumstände maßgeblich.
Wie gesagt, ich habe die Urteile nicht gelesen - aber wenn Du weißt, welche Maßstäbe jemand an z.B. eine Beweisführung an legt, dann gelten diese Maßstäbe. Es kommt darauf an, wie es der Auslobende gemeint hat.
off-peak schrieb:Mit anderen Worten;: der kann Millionen versprechen, und muss nie zahlen, weil er jedesmal sagen kann, dass er eben nicht überzeugt sei.Es spielt eben eine Rolle, was der Auslobungsempfänger vernünftigerweise erwarten kann. Wobei sich die "Vernunft" rein auf den Inhalt der Auslobung bezieht, nicht auf den Inhalt seiner Thesen.
Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?
17.02.2016 um 15:20@DoctorWho
@kleinundgrün
Es sei denn, zur Venrunft gehört, dass der Auslober als Lügner einzustufen wäre, und daher damit zu rechnen ist, dass er nicht zahlen würde.
DoctorWho schrieb:siehe hierzu auch die entscheidung des LGUnd die wäre? Bitte kurz und verständlich, bin kein Jurist.
@kleinundgrün
kleinundgrün schrieb:Es spielt eben eine Rolle, was der Auslobungsempfänger vernünftigerweise erwarten kann.Also in dem Fall hätte man aber erwarten können, dass gezahlt wird.
Es sei denn, zur Venrunft gehört, dass der Auslober als Lügner einzustufen wäre, und daher damit zu rechnen ist, dass er nicht zahlen würde.
Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?
17.02.2016 um 15:26Also in dem fallhätteman aber erwarten könne, dass gezahlt wird.Es spielt eben eine Rolle, dass Jankas "Anforderungen an eine Beweisführung" bekannt waren. Und es sind diese Anforderungen, die maßgeblich sind. Die mögen dann anerkannten wissenschaftlichen Kriterien widersprechen.
Der Punkt ist, dass die Auslobung ist ja völlig freiwillig ist. Du versprichst eine Leistung (Geld) wenn etwas in Deinem Sinne erledigt wird.
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17.02.2016 um 15:30@DoctorWho
@kleinundgrün
Nun ja.
Wenn in einer Publikation ein Bild gezeigt und der Durchmesser des Objektes angegeben wird, kann man dann nicht den Schluss ziehen, dass etwas nicht Existentes weder vermessen noch fotografiert werden kann?
Wie wäre ein akzeptabler Nachweis zu gestalten, dass es sich beim fotografierten Objekt um ein Maseernvirus handelt, und zwar so, dass Lanka sich nicht wieder rauswinden kann?
@kleinundgrün
Nun ja.
Wenn in einer Publikation ein Bild gezeigt und der Durchmesser des Objektes angegeben wird, kann man dann nicht den Schluss ziehen, dass etwas nicht Existentes weder vermessen noch fotografiert werden kann?
Wie wäre ein akzeptabler Nachweis zu gestalten, dass es sich beim fotografierten Objekt um ein Maseernvirus handelt, und zwar so, dass Lanka sich nicht wieder rauswinden kann?
Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?
17.02.2016 um 15:32@Heide_witzka
Das perfide ist das Lanka garnicht bestreitet das es Masern Viren gibt..sondern nur das sie krank machen.
Das perfide ist das Lanka garnicht bestreitet das es Masern Viren gibt..sondern nur das sie krank machen.
Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?
17.02.2016 um 15:44@Heide_witzka
"Die vorgelegten Publikationen erfüllten nicht die Anforderung der Beweisführung im wissenschaftlichen Sinne. Bei den darin als Masern-Viren ausgegeben Phänomenen handele es sich tatsächlich um zelleigene Transportvesikel (Bläschen).
Keine der vorgelegten Dokumentationen beruhe auf Versuchen, bei denen der Erreger - wie geboten - zuvor isoliert und biochemisch charakterisiert oder gar eine solche Isolierung wissenschaftlich dokumentiert worden wäre. Die Art der „Beweisführung“ bei den Versuchen, auf die sich der Kläger berufe, entspreche nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik und nicht den Anforderungen an eine Beweisführung unter Beachtung der Koch´schen Postulate.
Die vom Kläger vorgelegten Dokumentationen datierten ausnahmslos aus der Zeit vor Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 1.1.2001.
Auch die Bestimmung des Durchmessers sei nicht fundiert erfolgt. Allein der in einer der vorgelegten Publikationen angegebene Größenrahmen von 300 bis 1000 Nanometer widerlege bereits die These vom Virus, da sich Viren durch eine geringe Variation ihres Durchmessers zwischen 15 und maximal 400 Nanometern auszeichneten. Die hierfür von einzelnen Wissenschaftlern bemühte Ausrede, es handle sich um „Viren“ von pleomorpher, d.h. in Form, Zusammensetzung und Größe ständig sich verändernder Struktur, sei weder wissenschaftlich anerkannt noch zutreffend.
Er ist der Ansicht, folgende weiteren - durch die Publikationen (unstreitig) nicht erfüllten - Voraussetzungen für die Auszahlung der Belohnung seien der Auslobung bei zutreffender Auslegung zu entnehmen:
Die Existenz des Masern-Virus müsse bewiesen werden durch eine Publikation seitens des Robert-Koch-Instituts (i.F.: RKI), welches hierfür nach § 4 IfSG zuständig sei. Dies ergebe sich schon daraus, dass hinsichtlich der in Deutschland erfolgten Auslobung auf die hier für die Beweisführung im Bereich von Infektionskrankheiten eigens geschaffenen Regeln des IfSG abzustellen sei. Da entsprechend der Bestimmung des § 4 IfSG die Forschung nach der Ursache von Infektionskrankheiten Aufgabe des RKI sei, sei die in § 7 Nr. 31 IfSG erfolgte Nennung des Masernvirus nur zulässig, wenn diesem Institut aufgrund eigener, entsprechend § 1 IfSG dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik genügenden Recherchen der wissenschaftliche Beweis vorliege, dass die in das Gesetz aufgenommene Behauptung zutreffend sei. Aus dem Kontext der Auslobung ergebe sich deren Zweck eindeutig dahingehend, dass geklärt werden sollte, ob eine dem Koch´schen Postulat der Isolation des Erregers entsprechende Dokumentation des RKI vorliege.
Verlangt worden sei zudem eine (einzige) Publikation, in der sowohl der Nachweis für die Existenz des Masernvirus erbracht als auch dessen Durchmesser bestimmt werde, so dass es nicht genüge, wenn - wie vom Sachverständigen vertreten - lediglich die Kombination der wissenschaftlichen Aussagen in den sechs vom Kläger vorgelegten Fachartikeln die Existenz des Masernvirus beweise und zumindest zwei dieser Artikel hinreichende Angaben zum Durchmesser des Masernvirus enthielten."
soweit der damalige parteivortrag
Heide_witzka schrieb:Wie wäre ein akzeptabler Nachweis zu gestalten, dass es sich beim fotografierten Objekt um ein Maseernvirus handelt, und zwar so, dass Lanka sich nicht wieder rauswinden kann?sofern die auslobung nach wie vor aktuell wäre, was sie meines wissens nicht ist, müsste man nur seinen parteivortrag nehmen und umsetzen. sein erstinstanzlicher vortrag zur art der beweisführung war folgender:
"Die vorgelegten Publikationen erfüllten nicht die Anforderung der Beweisführung im wissenschaftlichen Sinne. Bei den darin als Masern-Viren ausgegeben Phänomenen handele es sich tatsächlich um zelleigene Transportvesikel (Bläschen).
Keine der vorgelegten Dokumentationen beruhe auf Versuchen, bei denen der Erreger - wie geboten - zuvor isoliert und biochemisch charakterisiert oder gar eine solche Isolierung wissenschaftlich dokumentiert worden wäre. Die Art der „Beweisführung“ bei den Versuchen, auf die sich der Kläger berufe, entspreche nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik und nicht den Anforderungen an eine Beweisführung unter Beachtung der Koch´schen Postulate.
Die vom Kläger vorgelegten Dokumentationen datierten ausnahmslos aus der Zeit vor Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 1.1.2001.
Auch die Bestimmung des Durchmessers sei nicht fundiert erfolgt. Allein der in einer der vorgelegten Publikationen angegebene Größenrahmen von 300 bis 1000 Nanometer widerlege bereits die These vom Virus, da sich Viren durch eine geringe Variation ihres Durchmessers zwischen 15 und maximal 400 Nanometern auszeichneten. Die hierfür von einzelnen Wissenschaftlern bemühte Ausrede, es handle sich um „Viren“ von pleomorpher, d.h. in Form, Zusammensetzung und Größe ständig sich verändernder Struktur, sei weder wissenschaftlich anerkannt noch zutreffend.
Er ist der Ansicht, folgende weiteren - durch die Publikationen (unstreitig) nicht erfüllten - Voraussetzungen für die Auszahlung der Belohnung seien der Auslobung bei zutreffender Auslegung zu entnehmen:
Die Existenz des Masern-Virus müsse bewiesen werden durch eine Publikation seitens des Robert-Koch-Instituts (i.F.: RKI), welches hierfür nach § 4 IfSG zuständig sei. Dies ergebe sich schon daraus, dass hinsichtlich der in Deutschland erfolgten Auslobung auf die hier für die Beweisführung im Bereich von Infektionskrankheiten eigens geschaffenen Regeln des IfSG abzustellen sei. Da entsprechend der Bestimmung des § 4 IfSG die Forschung nach der Ursache von Infektionskrankheiten Aufgabe des RKI sei, sei die in § 7 Nr. 31 IfSG erfolgte Nennung des Masernvirus nur zulässig, wenn diesem Institut aufgrund eigener, entsprechend § 1 IfSG dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik genügenden Recherchen der wissenschaftliche Beweis vorliege, dass die in das Gesetz aufgenommene Behauptung zutreffend sei. Aus dem Kontext der Auslobung ergebe sich deren Zweck eindeutig dahingehend, dass geklärt werden sollte, ob eine dem Koch´schen Postulat der Isolation des Erregers entsprechende Dokumentation des RKI vorliege.
Verlangt worden sei zudem eine (einzige) Publikation, in der sowohl der Nachweis für die Existenz des Masernvirus erbracht als auch dessen Durchmesser bestimmt werde, so dass es nicht genüge, wenn - wie vom Sachverständigen vertreten - lediglich die Kombination der wissenschaftlichen Aussagen in den sechs vom Kläger vorgelegten Fachartikeln die Existenz des Masernvirus beweise und zumindest zwei dieser Artikel hinreichende Angaben zum Durchmesser des Masernvirus enthielten."
soweit der damalige parteivortrag
Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?
17.02.2016 um 16:18@DoctorWho
OK. Erscheint mir nicht schlüssig.
Es ist Stand der Wissenschaft entsprechende Publikationen nach erfolgreichem peer review abzusegnen auch wenn sie im Ausland erstellt wurden.
Nicht für jede nichtdeutsche Publikation muss beim RKI ein Ei gelegt werden, schon gar nicht für die Existenz des Masernvirus.
OK. Erscheint mir nicht schlüssig.
Es ist Stand der Wissenschaft entsprechende Publikationen nach erfolgreichem peer review abzusegnen auch wenn sie im Ausland erstellt wurden.
Nicht für jede nichtdeutsche Publikation muss beim RKI ein Ei gelegt werden, schon gar nicht für die Existenz des Masernvirus.
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Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?
18.02.2016 um 10:33@wuec
Wikipedia: Appeal to nature
Bei der Natur gibt es aber auch
Wikipedia: Infantizid (Zoologie)
Soweit zum Thema, " die Natur tät nix Impfen tun tun"Und selbst wenn es wahr wäre, wäre es nur mal wieder (habe leider keinen schönen dt. Text gefunden)
Wikipedia: Appeal to nature
Bei der Natur gibt es aber auch
Wikipedia: Infantizid (Zoologie)
Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?
18.02.2016 um 10:42rambaldi schrieb:habe leider keinen schönen dt. Text gefunden)Naturalistischer fehlschluss nach Moore, vgl dt. Wiki od. ratioblog
Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?
25.04.2016 um 19:14Heute kam ein Beitrag im ZDF "Volle Kanne". Es ging um Impfschäden im Allgemeinen. Speziell wurde der Arzt ( und Journalist) vom Moderatoren gefragt, wie es sich mit Impfschäden verhielte, die nicht wegzudiskutieren wären.
Es wurde über einen Teenager berichtet, der nach der Impfung von Schweinegrippe unter Narkolepsie leidet. Es gibt in der BRD etwa 50 Fälle bei einem Impfvolumen von mehreren Millionen. ABER: In China wurden viele, viele Menschen nicht geimpft, erkrankten an der Schweinegrippe und bekamen zu einem höheren Anteil der Bevölkerung auch Narkolepsie
Es wurde ebenso darauf aufmerksam gemacht, das nicht jede Impfung gleich stark anschlägt und man sich einer Auffrischung unterziehen sollte.
Es wurde über einen Teenager berichtet, der nach der Impfung von Schweinegrippe unter Narkolepsie leidet. Es gibt in der BRD etwa 50 Fälle bei einem Impfvolumen von mehreren Millionen. ABER: In China wurden viele, viele Menschen nicht geimpft, erkrankten an der Schweinegrippe und bekamen zu einem höheren Anteil der Bevölkerung auch Narkolepsie
Es wurde ebenso darauf aufmerksam gemacht, das nicht jede Impfung gleich stark anschlägt und man sich einer Auffrischung unterziehen sollte.
Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?
25.04.2016 um 22:04Es kann durchaus vorkommen, dass Geimpfte Symtome der Krankheit entwickeln, allerdings weitaus milder.
Leute, die bereits an der Impfung leicht erkranken, sollten sich daher mal fragen, wie schwer sie dann wohl die eigentliche Krankheit getroffen hätte.
Leute, die bereits an der Impfung leicht erkranken, sollten sich daher mal fragen, wie schwer sie dann wohl die eigentliche Krankheit getroffen hätte.
Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?
11.07.2016 um 20:37Klammheimlich, ohne große Fanfare, hat das US-amerikanische Vaccine Injury Compensations Program (VICP) eingeräumt, dass Impfstoffe Autismus verursachen.
Das Programm sollte man vielleicht besser ein vom Kongress sanktioniertes Scheingericht nennen, dessen einziger Zweck darin besteht, die Impfstoffindustrie vor Schadensersatzansprüchen von Impfgeschädigten zu schützen.
Wie die Huffington Post berichtet, wurde jetzt zwei weiteren Kindern, bei denen sich nach einer Routineimpfung ein Autismus entwickelt hatte, eine Millionen-Entschädigung zur Deckung der Kosten für die notwendige lebenslange Spezialbehandlung zugesprochen.
http://www.huffingtonpost.com/david-kirby/post2468343_b_2468343.html
Das Programm sollte man vielleicht besser ein vom Kongress sanktioniertes Scheingericht nennen, dessen einziger Zweck darin besteht, die Impfstoffindustrie vor Schadensersatzansprüchen von Impfgeschädigten zu schützen.
Wie die Huffington Post berichtet, wurde jetzt zwei weiteren Kindern, bei denen sich nach einer Routineimpfung ein Autismus entwickelt hatte, eine Millionen-Entschädigung zur Deckung der Kosten für die notwendige lebenslange Spezialbehandlung zugesprochen.
http://www.huffingtonpost.com/david-kirby/post2468343_b_2468343.html
Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?
11.07.2016 um 20:44@sahel
sahel schrieb:Klammheimlich, ohne große Fanfare, hat das US-amerikanische Vaccine Injury Compensations Program (VICP) eingeräumt, dass Impfstoffe Autismus verursachen.Die eigenen Quellen zu lesen kann von Vorteil sein.
The government did not admit that vaccines caused autism, at least in one of the children.
Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?
11.07.2016 um 20:47@Rho-ny-theta
@sahel
Ist auch lustig wen folgendes gesagt wird
@sahel
Ist auch lustig wen folgendes gesagt wird
sahel schrieb:Wie die Huffington Post berichtet, wurde jetzt zwei weiteren Kindern, bei denen sich nach einer Routineimpfung ein Autismus entwickelt hatte, eine Millionen-Entschädigung zur Deckung der Kosten für die notwendige lebenslange Spezialbehandlung zugesprochen.Und der Artikel von 2013 is...
Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?
12.07.2016 um 11:29mal zum Hauptthema zurück.
Die wichtigen Impfungen für Kinder auf jeden Fall. Wenn sie alt genug sind können sie dann selbst entscheiden ob sie sich impfen lassen wollen oder nicht. Einige Impfungen müssen aber nicht zwingen sein wie Windpocken o.ä.
Aber gerade so etwas wie Tetanus sollte geimpft werden.
Ich finde es einfach unverantwortlich von Eltern Ihre Kinder überhaupt nicht impfen zu lassen und sie dann vielleicht noch auf Masern-Partys zu schicken um sie zu "immunisieren". Aber sich dann hinterher über etwaige Folgeschäden beklagen. Und wie sieht das dann bei Immunschwachen und Säuglingen die noch nicht geimpft werden konnten aus? Pech gehabt oder wie?
Traurig.
Nun zum beliebten Thema der Grippeschutzimpfung. Hab mich bisher nie dagegen impfen lassen und werde es wahrscheinlich auch nicht.
Die wichtigen Impfungen für Kinder auf jeden Fall. Wenn sie alt genug sind können sie dann selbst entscheiden ob sie sich impfen lassen wollen oder nicht. Einige Impfungen müssen aber nicht zwingen sein wie Windpocken o.ä.
Aber gerade so etwas wie Tetanus sollte geimpft werden.
Ich finde es einfach unverantwortlich von Eltern Ihre Kinder überhaupt nicht impfen zu lassen und sie dann vielleicht noch auf Masern-Partys zu schicken um sie zu "immunisieren". Aber sich dann hinterher über etwaige Folgeschäden beklagen. Und wie sieht das dann bei Immunschwachen und Säuglingen die noch nicht geimpft werden konnten aus? Pech gehabt oder wie?
Traurig.
Nun zum beliebten Thema der Grippeschutzimpfung. Hab mich bisher nie dagegen impfen lassen und werde es wahrscheinlich auch nicht.
Impfungen - unnötig oder unbedingt notwendig?
12.07.2016 um 13:37pure-life schrieb: Ich finde es einfach unverantwortlich von Eltern Ihre Kinder überhaupt nicht impfen zu lassen und sie dann vielleicht noch auf Masern-Partys zu schicken um sie zu "immunisieren". Aber sich dann hinterher über etwaige Folgeschäden beklagen. Und wie sieht das dann bei Immunschwachen und Säuglingen die noch nicht geimpft werden konnten aus? Pech gehabt oder wie?Ich stelle auch immer wieder fest wie viele Eltern doch auf Impfungen komplett verzichten. Erst letztens war auch wieder so ein Fall.
Traurig.
Ich bin sicher auch kein Hypochonder der jede erdenkliche Impfmöglichkeit in Anspruch nimmt aber aber Grundlegende Prävention sollte schon sein.
Wie du schon sagtest, was die eigene Gesundheit betrifft soll halt jeder in eigener Verantwortlichkeit Fürsorge betreiben aber spätestens wenn die eigenen Kinder ins Spiel kommen sollte Sicherheit definitiv vorgehen.