Auftriebskraftwerk
03.02.2015 um 17:15Ich bin in den AGBs von Gaia gerade über folgenden Absatz gestolpert:
"5. Rücktrittsrecht
Macht ein Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes von seinem in diesem Gesetz normierten Rücktrittsrecht Gebrauch, so hat die Rücksendung der Ware binnen drei Werktagen nach dem Absenden der Rücktrittserklärung zu erfolgen. Unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes vom Vertrag ob vor oder auch nach der Auslieferung der Ware wird eine Stornogebühr von 20% des Auftragwertes einbehalten. Wurde keine Anzahlung vereinbart, so wird ein Spesenanteil von 20% des Auftragwertes berechnet. Die teilweise Rückerstattung des Kaufpreises findet in diesem Fall Zug um Zug gegen rechtzeitige Zurückstellung der ungebrauchten, wiederverkaufsfähigen Ware samt Originalverpackung statt. Die Versandkosten trägt der Kunde, der auch für Beschädigungen oder Verlust der Ware haftet. Digitale Downloads unterliegen nicht dem im österreichischen Konsumentenschutzgesetzes verankerten Rücktrittsrecht."
http://gaia-energy.org/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb-verein-gaia-gueltig-ab-01-02-2013/ (Archiv-Version vom 25.02.2015)
Jetzt wird mir auch klar, warum so viele keinen Gebrauch von ihrem Rücktrittsrecht machen. Bei 20% vom Kaufpreis reicht die Anzahlung noch nicht einmal aus, da kommen noch ein paar Scheinchen dazu...
"5. Rücktrittsrecht
Macht ein Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes von seinem in diesem Gesetz normierten Rücktrittsrecht Gebrauch, so hat die Rücksendung der Ware binnen drei Werktagen nach dem Absenden der Rücktrittserklärung zu erfolgen. Unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes vom Vertrag ob vor oder auch nach der Auslieferung der Ware wird eine Stornogebühr von 20% des Auftragwertes einbehalten. Wurde keine Anzahlung vereinbart, so wird ein Spesenanteil von 20% des Auftragwertes berechnet. Die teilweise Rückerstattung des Kaufpreises findet in diesem Fall Zug um Zug gegen rechtzeitige Zurückstellung der ungebrauchten, wiederverkaufsfähigen Ware samt Originalverpackung statt. Die Versandkosten trägt der Kunde, der auch für Beschädigungen oder Verlust der Ware haftet. Digitale Downloads unterliegen nicht dem im österreichischen Konsumentenschutzgesetzes verankerten Rücktrittsrecht."
http://gaia-energy.org/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb-verein-gaia-gueltig-ab-01-02-2013/ (Archiv-Version vom 25.02.2015)
Jetzt wird mir auch klar, warum so viele keinen Gebrauch von ihrem Rücktrittsrecht machen. Bei 20% vom Kaufpreis reicht die Anzahlung noch nicht einmal aus, da kommen noch ein paar Scheinchen dazu...