@Richard W.: Im Rahmen der letzten
Diskussion Ihrer "Schwerkraft-Kraftwerk"-Konzepte hier im Thread im Mai 2020 schrieb ich:
uatu schrieb am 26.05.2020:Ihr gesamtes Verhalten in den vergangenen Jahren, und insbesondere Ihre Antworten in den letzten Tagen zeigen, dass Sie nicht willens (und wahrscheinlich auch gar nicht mehr in der Lage) sind, irgendetwas zu akzeptieren, was Ihren Vorstellungen widerspricht. Das steht Ihnen vollkommen frei. Machen Sie also ruhig so weiter wie bisher. Erstellen Sie 50 oder 100 weitere Videos, und wundern und beklagen Sie sich weiter darüber, dass sich nahezu niemand dafür interessiert.
Genau so ist es gekommen. Inzwischen ist über ein Jahr vergangen, Sie haben 9 neue Videos erstellt, und ansonsten hat sich nichts geändert.
Die Ursache wurde bereits vielfach erläutert, aber ich möchte sie der Vollständigkeit halber nochmal wiederholen: Jeder, der über ernstzunehmende Physik-Kenntnisse verfügt, erkennt sehr schnell, dass Ihre "Schwerkraft-Kraftwerk"-Konzepte das Prinzip der Energieerhaltung verletzen, und deshalb mit Sicherheit fehlerhaft sind. Jeder, der sich darüber hinaus die Mühe macht, kurz zu dem Thema zu recherchieren, wird auch meine Beiträge hier von Anfang 2018 finden, in denen ich die spezifischen Fehler in Ihren Konzepten aufzeige. Aus den entsprechenden Widerlegungen zur
einfachen Anlage und zur
Druck-Anlage geht eindeutig hervor, wo die Fehler liegen, und warum die Konzepte -- unabhängig vom Prinzip der Energieerhaltung im Allgemeinen -- grundsätzlich nicht funktionsfähig sind. Jede andere seriöse Analyse wird zum gleichen Ergebnis kommen. Ihre Weigerung, diese Widerlegungen zu akzeptieren, ändert nichts an deren Korrektheit.
Die Schwerkraftnutzung Technologie hat mit der „Freien Energie“ nichts zu tun. so wie die Sonnenstrahlen die Antriebs Kraft der Sonnenkollektoren wirkt um Elektrischen Strom zu erzeugen, so ist die Schwerkraft die Antriebs Kraft der Schwerkraftnutzung Anlage um Elektrischen Strom zu erzeugen.
(Richard W. am 04.06.2021)
Das ist einer Ihrer fundamentalen Denkfehler. Sonnenstrahlen stellen einen laufenden Energiezufluss dar, der aus der Kernfusion der Sonne gespeist wird. Bei Schwerkraft handelt es sich hingegen um eine
konservative Kraft. Eine konservative Kraft stellt
keinen laufenden Energiezufluss dar. Deshalb kann und wird eine "Schwerkraftnutzungs-Anlage" im Sinne Ihrer Konzepte nicht funktionieren. Das ist physikalische Tatsache. Ihre Weigerung, das zu begreifen, ändert daran nicht das geringste.
Eine professionelle Analyse eines komplexen technischen Konzepts ist anspruchsvoll, zeitaufwändig, und dementsprechend teuer. Da, wie erwähnt, für jeden, der über ernstzunehmende Physik-Kenntnisse verfügt, die Nicht-Funktionsfähigkeit Ihrer Konzepte offensichtlich ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein qualifizierter Experte oder eine entsprechende Institution erhebliche finanzielle Mittel aufwenden wird, um Ihre Konzepte zu analysieren, nahe Null. Insbesondere staatliche Stellen werden das nicht tun, da sie sich sonst dem berechtigten Vorwurf der Verschwendung von Steuergeldern aussetzen würden. Ihre Behauptung, Sie wüssten es besser als so ziemlich alle Physiker, hat in diesem Zusammenhang
keinerlei Gewicht. Deshalb sind meine Analysen von Anfang 2018 in über 20 Jahren allem Anschein nach die einzigen, die je zu Ihren Konzepten erstellt wurden.
Falls Sie also unbedingt eine Auseinandersetzung "der Wissenschaft" mit ihren Konzepten wollen, werden Sie für die Kosten selbst aufkommen müssen. Ich schätze, dass die Kosten für ein entsprechendes professionelles Gutachten eines renommierten Ingenieurbüros oder eines renommierten gutachterlich tätigen Physikers im niedrigen fünfstelligen EUR-Bereich liegen dürften. Das ist natürlich eine Menge Geld, dürfte aber in Anbetracht der finanziellen Mittel, die Sie in den letzten Jahrzehnten insgesamt für Ihre "Schwerkraft-Kraftwerk"-Konzepte ausgegeben haben, auch keine grosse Rolle mehr spielen. Um dem möglichen Vorwurf einer Vorteilnahme vorzugreifen: Ich empfehle Ihnen ausdrücklich keine bestimmte Institution bzw. keinen bestimmten Experten, die Auswahl müssen Sie schon selbst treffen. Es sollte sich allerdings um eine Institution bzw. einen Experten mit erheblichem Renommee handeln. Möglicherweise kann Ihre lokale Industrie- und Handelskammer jemanden empfehlen.
Ich muss Sie natürlich warnen: Sofern der Gutachter nicht völlig inkompetent ist, wird er zu einem
negativen Ergebnis kommen. Andererseits ist ein solches Gutachten neben einem funktionierenden (im Sinne von: kontinuerlich Energie liefernden) Prototypen m.E. die einzige Möglichkeit, um am Status Quo irgendetwas zu ändern, solange Sie die Nicht-Funktionsfähigkeit Ihrer Konzepte nicht selbst einsehen.
Sie können natürlich auf Ihrem gegenwärtigen Standpunkt beharren, dass sich "die Wissenschaft" oder "der Staat" gefälligst auf Kosten der Allgemeinheit mit Ihren Konzepten auseinanderzusetzen hat. Das können Sie fordern, solange Sie wollen, es interessiert niemanden. Aus der -- zutreffenden -- Sicht der entsprechenden Institutionen und Personen ist eine Beschäftigung mit Ihren Konzepten sinnlos. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, praktisch Null. Das wird auch dauerhaft so bleiben, solange Sie so weitermachen wie bisher.
Am Rande noch zum Thema "Patente":
Das Patent 3- Kammer Zylinder Konstruktion ist mit der Patenterweiterung 11-Kammer - Zylinder - Konstruktion EP 1 933 006 A1 erfasst und ruht bis zu Klärung mit der Wissenschaft.
(Richard W. am 20.07.2021)
Ihr 1998 erteiltes 3-Kammer-Zylinder-Patent
https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?lang=de&AKZ=E951066208 ist vor über 10 Jahren (01.12.2009) wegen Nichtzahlung der Gebühren erloschen. "Erloschen" bedeutet, dass dieses Patent keinerlei rechtliche Relevanz mehr hat. Jedes Unternehmen könnte in beliebigem Umfang 3-Kammer-Zylinder entsprechend Ihrem
erloschenen Patent produzieren und verkaufen, ohne dass Sie das irgendetwas angeht. "Urheberrecht" haben Sie auf Ihre Videos und Dokumente, das ist etwas völlig anderes als das exklusive Verwertungsrecht technischer Konzepte. Letzteres haben Sie seit über 10 Jahren nicht mehr.
Ihre Patentanmeldung (für Unkundige: eine Patent
anmeldung ist nur ein
Antrag auf ein Patent)
EP1933006 ("3-,5-,7-,9-,11-usw. Kammerzylinder-Konstruktion ...") wurde, wie jeder auf der verlinkten Seite des europäischen Patentamts nachlesen kann, am 16.02.2018 abgelehnt, und das Verfahren nach Ablauf der Widerspruchsfrist am 26.05.2018 abgeschlossen. Sie haben zwar im Juni 2018 -- und damit
nach Ablauf der nicht verlängerbaren Widerspruchsfrist -- dem Patentamt geschrieben, dass Sie die Ablehnung "als unbegründet zurückweisen", und darum gebeten "die klärende Entscheidung vorerst ruhen zu lassen", woraufhin Ihnen das Patentamt jedoch geantwortet hat:
Da die Frist für die Einreichung einer Beschwerdeschrift bereits am abgelaufen ist, kann Ihre Vorlage von der Prüfungsabteilung nicht mehr berücksichtigt werden.
Ihre Patentanmeldung "ruht" also nicht, sondern sie ist endgültig abgelehnt, und das Verfahren ist seit drei Jahren endgültig abgeschlossen. Merke: Es gilt nicht das, was Sie entscheiden, sondern das, was das Patentamt entscheidet.
Vermutlich werden Sie -- wie üblich -- wieder alles ignorieren, was ich geschrieben habe. Das steht Ihnen vollkommen frei. Machen Sie also ruhig so weiter wie bisher, aber wundern Sie sich nicht allzu sehr darüber, wenn auch das Interesse an Ihren Ideen genauso gering bleiben wird wie bisher.