Auftriebskraftwerk
24.06.2018 um 21:30Nochwas schrieb:Aber da bleib ich wohl in diesem Thread in der Mindermeinungnein, du bist da (hoffentlich) in guter Gesellschaft. Und was den Gesetzgeber angeht, da wäre ein Paragraph zur Strafbarkeit von Justizmissbrauch wirklich angebracht.
"1. Wer Klage gegen eine natürliche oder juristische Person unrechtmäßig und unter bewußter Vortäuschung falscher Tatsachen einreicht, um diese Person zu schädigen oder um sich selbst daraus einen Vorteil zu verschaffen, oder aber um von eigenen Straftaten abzulenken, der wird mir Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2. Wer eine Person, die gegen Abs. 1 verstößt wider besseres Wissen vor Gericht vertritt, macht sich mitschuldig"
So etwas sähe ich gerne, würde auch dem Anwalt gerne ans Leder gehen. Der Herr Dr. Wolfgang Blaschitz hat ja entweder wider besseres Wissen die Klage im Namen der beiden Ganoven HuG und DDD betrieben. Oder aber der Herr Dr. Blaschitz verfügt über ein derart beschränktes Allgemeinwissen, dass es für jeden ehrenhaften Träger doktoraler Würden einfach nur eine Schande ist!